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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.05.2004 - 1 U 75/02   

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https://dejure.org/2004,4736
OLG Rostock, 19.05.2004 - 1 U 75/02 (https://dejure.org/2004,4736)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.05.2004 - 1 U 75/02 (https://dejure.org/2004,4736)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 1 U 75/02 (https://dejure.org/2004,4736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 358 Abs. 3; VerbrKrG § 9 Abs. 2
    Verbundenes Geschäft bei Kreditfinanziertem Bauherrenmodell

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage; Unwirksamkeit einer abstrakten Unterwerfungserklärung bei nichtiger Vollmacht; Widerrufsrecht eines Realkreditnehmers; Beginn der Anfechtungsfrist wegen arglistiger Täuschung; Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit eines ...

  • Judicialis

    RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; RBerG § 3 Nr. 2; ; RBerG § 6; ; RBerG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § ... 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 278; ; BGB § 358 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 812 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 767; ; VerbrKrG § 3; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 18 Satz 2; ; AGBG § 9; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; PAngV § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunde - Einwand der arglistigen Täuschung durch Kauf- und Kreditvermittler über Wert und Rentabilität der erworbenen Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit des Bauträger- und des finanzierenden Kreditvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 16 U 227/06

    Zulässige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit

    Soweit die Kläger mit ihrer Klage auch geltend machen, dass sie gegenüber der Beklagten nicht verpflichtet gewesen seien, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen zu unterwerfen, weshalb die Beklagte das Sicherungsmittel rechtsgrundlos erlangt habe und es ihr deshalb verwehrt sei, aus der notariellen Grundschuldurkunde im Hinblick auf die dort vorgesehene Übernahme der persönlichen Haftung zu vollstrecken, handelt es sich allerdings um einen materiell-rechtlichen Einwand, der nur Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 Abs. 1 ZPO sein kann (vgl. auch OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 113; OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 28, BauR 2005, 444; OLG Düsseldorf [17. ZS], v. 02.05.2007 - I-17 W 61/06; OLG Hamm, WM 2007, 1839).

    Die Unterwerfungserklärung kann auch durch einen Bevollmächtigten abgegeben werden (§ 85 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 20, BauR 2005, 444; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., , § 794 Rdnr. 29a; vgl. a. BGH, WM 2003, 64, 66), und zwar auch durch den vom Schuldner bevollmächtigten Gläubiger (vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 794 Rdnr. 29a).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden (v. 14.02.2007 - I-16 W 63/06 und I-16 W 81/06), dass die einer Notariatsangestellten erteilte Vollmacht, die Käufer bei der Auflassung zu vertreten, Eintragungsbewilligungen und Identitätserklärungen zum Grundbuch für sie abzugeben, Eintragungsanträge zu stellen und alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehen, die Käufer bei der Bestellung der notwendigen Grundpfandrechte auch in vollstreckbarer Form zu vertreten und der sofortigen Zwangsvollstreckung in den Vertragsgegenstand gemäß § 800 ZPO zu unterwerfen und den Käufer dabei auch persönlich zu verpflichten, insbesondere ihn der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen - einschließlich der Abgabe aller gegenüber dem Grundbuchamt notwendigen Erklärungen und Anträge sowie mit der Auflassungsvormerkung im Range hinter Finanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten und die Löschung der Auflassungsvormerkung im Namen des Käufers zu bewilligen und für den Verkäufer zu beantragen, falls der Vertrag wirksam aufgehoben ist, nicht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG unwirksam ist (vgl. hierzu auch OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 21 f., BauR 2005, 444; KG, v. 22.08.2006 - 24 W 247/06; OLG Oldenburg, v. 14.11.2006 - 15 W 34/06; OLG Schleswig, v. 23.11.2006 - 5 W 72/06; OLG Hamm, v. 21.08.2006 - 5 W 69/06).

    Diese Erwägungen greifen vorliegend jedoch nicht Platz und sind auch nicht verallgemeinerungsfähig (Senat, v. 14.02.2007 - I-16 W 63/06 und I-16 W 81/06; ebenso OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 25 ff., BauR 2005, 444; KG, v. 22.08.2006 - 24 W 247/06; OLG Hamm, v. 21.08.2006 - 5 W 69/06; OLG Schleswig, v. 23.11.2006 - 5 W 72/06).

  • AG Stralsund, 20.05.2005 - 8 II 718/04
    Solche Regelungen verstoßen nicht gegen § 1 des Rechtsberatungsgesetzes ( OLG Rostock, Urteil vom 19.05.2004, Aktenzeichen 1 U 75/02 ).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9403
OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02 (https://dejure.org/2002,9403)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.10.2002 - 1 U 75/02 (https://dejure.org/2002,9403)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 1 U 75/02 (https://dejure.org/2002,9403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Fahrzeug-(Vollkasko) Versicherung nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall; Durchfahren einer Rotlicht zeigenden Signalanlage; Freiwerden von der Verpflichtung zur Leistung gemäß § 61 VVG; Umfang der Beweislast für die schuldhafte Herbeiführung des ...

  • Judicialis

    VVG § 27 Abs. 2; ; VVG § ... 28 Abs. 1; ; VVG § 61; ; AKB § 12 Nr. 1 II e; ; AKB § 13 Nr. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 546 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    VVG § 27 Abs. 2; VVG § 28 Abs. 1; VVG § 61
    Fallgruppen und Beweislast zum Freiwerden des Versicherers von der Leistungspflicht wegen grober Fahrlässigkeit bei Überfahren einer roten Ampel

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rotlichtunfall - zahlt die Versicherung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    Das Überfahren einer Kreuzung birgt hohe Gefahren, insbesondere wenn sie durch rotes Ampellicht gesperrt ist, weshalb auch besonders hohe Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer zu stellen sind (BGH VersR 1992, 1085, 1086).

    Diese Fallgruppe behandelt die häufig zitierte Entscheidung des BGH vom 08.07.1992 (VersR 1992, 1085).

    Die oben zitierte Entscheidung des BGH vom 08.07.1992 (VersR 1992, 1085) befasste sich insofern mit einem anderen Sachverhalt, als dort die Klägerin mit unverminderter, innerorts überhöhter Geschwindigkeit von 60 km/h - ohne vorher angehalten zu haben - in die Kreuzung eingefahren war.

  • OLG Schleswig, 04.03.1992 - 9 U 194/90
    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    Deshalb ist grobe Nachlässigkeit in der Rechtsprechung für solche Konstellationen auch durchgängig verneint worden (vgl. z.B. OLG Jena a.a.O.; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1131; OLG Schleswig, r+s 1992, 294; OLG Köln VersR 1984, 50).
  • OLG Hamm, 06.02.1991 - 20 U 253/90

    Rotlichtfall; Halten vor roten Ampel; Fahren trotz Rotzeichens; Momentane

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    Deshalb ist grobe Nachlässigkeit in der Rechtsprechung für solche Konstellationen auch durchgängig verneint worden (vgl. z.B. OLG Jena a.a.O.; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1131; OLG Schleswig, r+s 1992, 294; OLG Köln VersR 1984, 50).
  • OLG Köln, 16.06.1983 - 5 U 2/83
    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    Deshalb ist grobe Nachlässigkeit in der Rechtsprechung für solche Konstellationen auch durchgängig verneint worden (vgl. z.B. OLG Jena a.a.O.; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1131; OLG Schleswig, r+s 1992, 294; OLG Köln VersR 1984, 50).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    Die Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen darf nur zur Erläuterung oder Ergänzung der Berufungsgründe erfolgen (BGHZ 35, 103, 106 f.; MünchKomm-Rimmelspacher, ZPO, 2. Aufl., § 519 Rdnr. 44).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Grundgedanke des § 61 VVG zu beachten, wonach der Versicherungsnehmer, der sich in Bezug auf das versicherte Interesse völlig sorglos oder sogar unlauter verhält, keine unverdiente Vergünstigung erhalten soll (BGH VersR 1989, 582, 583; OLG Jena, VersR 1997, 691, 692).
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 14/66

    Beweisführung bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Flugzeugabsturzes -

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    Dabei kommt dem Versicherer die Möglichkeit des Anscheinsbeweises nicht zugute, weil die grobe Fahrlässigkeit neben dem objektiv schwerwiegenden Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht auch voraussetzt, dass diese dem Versicherungsnehmer subjektiv besonders vorzuwerfen ist (sog. personale Seite der groben Fahrlässigkeit) und insoweit Erfahrungssätze nicht bestehen (BGH VersR 1967, 909 und seither ständig).
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    Gerade die in der Berufungsbegründung gewählte Formulierung erfüllt diese Anforderungen nicht (BGH NJW 1990, 2628; WM 1993, 1735; Doukoff, Die zivilrechtliche Berufung, S. 86).
  • BGH, 10.07.1990 - XI ZB 5/90

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    Gerade die in der Berufungsbegründung gewählte Formulierung erfüllt diese Anforderungen nicht (BGH NJW 1990, 2628; WM 1993, 1735; Doukoff, Die zivilrechtliche Berufung, S. 86).
  • OLG Jena, 30.10.1996 - 4 U 819/95

    Grobe Fahrlässigkeit; Rotlicht; Kreuzung; Ampel; Fahrer; Kfz; Verschulden;

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Grundgedanke des § 61 VVG zu beachten, wonach der Versicherungsnehmer, der sich in Bezug auf das versicherte Interesse völlig sorglos oder sogar unlauter verhält, keine unverdiente Vergünstigung erhalten soll (BGH VersR 1989, 582, 583; OLG Jena, VersR 1997, 691, 692).
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