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   OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 U 810/01 - 185   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12789
OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 U 810/01 - 185 (https://dejure.org/2002,12789)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.06.2002 - 1 U 810/01 - 185 (https://dejure.org/2002,12789)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 1 U 810/01 - 185 (https://dejure.org/2002,12789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz des Namens im Rahmen einer eingetragenen Marke bei Computerzubehör; Verwirkung der Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Beweislastverteilung bei Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung; für die Zuwiderhandlung ist der Gläubiger beweisbelastet; für die Unvertretbarkeit des Zuwiderhandelns ist der Schuldner beweisbelastet; der Schuldner ...

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 286; ; BGB § 285; ; BGB § 284; ; BGB § 339 Satz 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1985 - I ZR 25/83

    Haftung für Verschulden von Erfüllungsgehilfen bei strafbewehrtem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 U 810/01
    Bei dem Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung hat der Schuldner auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB einzustehen (BGH GRUR 1985, 1065 f.).
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80

    Senioren-Paß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 U 810/01
    Deshalb trifft nach herrschender Meinung den Schuldner die Beweislast für die Unvertretbarkeit seines Zuwiderhandelns (BGH GRUR 1982, 688, 691; Staudinger/Rieble, a.a.O., § 345 Rn. 8).
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