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   OLG Naumburg, 27.02.2002 - 1 U 85/01   

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https://dejure.org/2002,11808
OLG Naumburg, 27.02.2002 - 1 U 85/01 (https://dejure.org/2002,11808)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.02.2002 - 1 U 85/01 (https://dejure.org/2002,11808)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 1 U 85/01 (https://dejure.org/2002,11808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WasserG-DDR 1982 § 38 Abs. 2; ; ZGB-DDR § 316; ; BGB § 906 Abs. 2; ; EV Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur rechtliche Pflicht eines Grundstückseigentümers, den oberirdischen Abfluss von wild abfließenden Regenwasser auf das Nachbargrundstück generell zu verhindern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2002 - 1 U 85/01
    Hinsichtlich des hypothetischen Verlaufs des Vorprozesses ist - entgegen der Auffassung der Kläger - nicht darauf abzustellen, wie die 4. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg seinerzeit wohl entschieden hätte, sondern darauf, wie das zuständige Gericht richtig hätte entscheiden müssen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1241, 1244; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 4. Aufl. 1992, Rn. I 224, Rn. I 243 ff).
  • OLG Nürnberg, 22.10.1999 - 6 U 1376/99

    Schadensersatz bei Grenzbebauung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2002 - 1 U 85/01
    Jedenfalls aber können billigerweise Schäden, die aus diesem eigenständigen, selbst geschaffenen Gefahrenkreis resultieren und wie sie sich hier durch die Durchfeuchtung der Lehmziegelmauer des Seitenhauses verwirklicht haben, nicht dem Nachbarn aufgebürdet werden (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2000, 105 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 14.11.2018 - 12 U 48/18

    § 26 Abs. 1 NachbGSchlH regelt in seinem Anwendungsbereich als Schutzgesetz in

    Insofern wäre nämlich zusätzlich erforderlich, dass Schäden gerade durch eine rechtswidrige Verstärkung des Wasserzuflusses entstanden wären (vgl. insofern Entscheidung des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.2.2002, Az.: 1 U 85/01, Juris, Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17

    Straßenentwässerung

    OLG, Urteil vom 14.11.2018 - 12 U 48/18 -, juris, Rdnr. 60 ff.; OLG LSA, Urteil vom 27.02.2002 - 1 U 85/01 -, juris, Rdnr. 28).
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