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VG Bremen, 11.02.2011 - 1 V 1754/10 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 28.09.2012 - 7 A 1590/12
Glaubensfreiheit und koedukativer Schwimmunterricht
Soweit es der Klägerin durch Abwenden oder Niederschlagen ihres Blickes nicht möglich ist, den Anblick von Mitschülern in Badehosen zu vermeiden, ist ihr diese visuelle Konfrontation im Hinblick auf den staatlichen Integrationsauftrag zuzumuten (im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung gleichfalls gegen eine Befreiung von Schülerinnen vom koedukativen Schwimmunterricht, wenn die Teilnahme daran in einer muslimischen Bekleidungsvorschriften entsprechenden Schwimmbekleidung möglich ist: VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2008 - 18 K 301/08 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 19 B 1362/08, 19 E 1161/08 - NVwZ-RR 2009, 923; VG Aachen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 9 L 518/10 - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 99/12 - NordÖR 2012, 423; für eine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht: VG Bremen, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 V 1754/10 - juris; für den vergleichbar gelagerten Fall der Befreiung vom koedukativen Sportunterricht auch BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - BVerwGE 94, 82). - VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11
Koedukativer Schwimmunterricht für Musliminnen
Selbst wenn jedoch auch eine solche Glaubensregel im Fall der Klägerin zu berücksichtigen wäre, würde dies nicht zu einem Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht führen (a. A. VG Bremen, Beschl. v. 11.02.2011 - 1 V 1754/10).Dabei wird sie nach allgemeiner Lebenserfahrung zumindest gelegentlich auch mit dem Anblick von Männern konfrontiert, die weitgehend unbekleidet sind und etwa bei freiem Oberkörper nur Hosen in Form einer Badehose tragen (a.A. VG Bremen, Urt. v. 11.02.2011 - 1 V 1754/10).