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   OLG Hamm, 26.01.2015 - III-1 VAs 70/15   

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https://dejure.org/2015,49872
OLG Hamm, 26.01.2015 - III-1 VAs 70/15 (https://dejure.org/2015,49872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2015 - III-1 VAs 70/15 (https://dejure.org/2015,49872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - III-1 VAs 70/15 (https://dejure.org/2015,49872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsprechungsdatenbank NRWE, Anspruch auf Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen bzw. Überlassung von Abschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für das Begehren der anonymisierten Veröffentlichung und Übersendung von Gerichtsentscheidungen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff.; GVG § 17 a Abs. 2
    Rechtsprechungsdatenbank NRWE; Anspruch auf Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen bzw. Überlassung von Abschriften

  • rechtsportal.de

    StPO § 474
    Rechtsweg für das Begehren der anonymisierten Veröffentlichung und Übersendung von Gerichtsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Heinsberg - 22 Cs 96/13
  • AG Heinsberg - 313/3
  • OLG Hamm, 26.01.2015 - III-1 VAs 70/15
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90

    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2015 - 1 VAs 70/15
    Frühere Rechtsprechung, nach welcher die Verpflichtung zur Überlassung anonymisierter Entscheidungsabschriften aus Strafverfahren dem Bereich des Verfahrens gemäß § 23 EGGVG zuzuordnen war (vgl. z.B. OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 - juris) ist durch die Einführung der Vorschriften der §§ 474 ff. StPO und des Rechtsweges gemäß § 478 Abs. 3 StPO durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999) vom 02. August 2000 gegenstandslos geworden.
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2015 - 1 VAs 70/15
    Eine entsprechende Verpflichtung ergebe sich insbesondere aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1997 (6 C 3/96).
  • BGH, 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17

    Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte (Auskünfte

    Gegen die Verweigerung der Überlassung anonymisierter strafgerichtlicher Entscheidungsabschriften als Unterfall der in § 475 StPO geregelten Auskunftsrechte ist indes - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend dargelegt hat - der Rechtsbehelf nach § 478 Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. OVG Münster, NJW 2001, 3803; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III - 1 VAs 70/15, Rn. 7; OLG München, NStZ 2017, 311; OLG Sachsen-Anhalt, StV 2017, 168; LG Berlin, NJW 2002, 838; LG Bochum, NJW 2005, 999; LG München I, Beschluss vom 24. März 2015 - 7 Qs 5/15, Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 15; für eine analoge Anwendung von § 478 Abs. 3 StPO: Putzke/Zenthöfer, NJW 2015, 1777, 1783).
  • VG Aachen, 11.02.2020 - 8 K 276/16

    Veröffentlichung; Gerichtsentscheidung; Information; Informationszugang;

    Das Oberlandesgericht Hamm verwies die Sache mit Beschluss vom 00.00.0000 2015 - III-1 VAs 70/15 - an das Verwaltungsgericht Aachen.

    Der Anspruch auf Überlassung anonymisierter Entscheidungsabschriften mag den Anspruch auf Auskünfte bzw. Akteneinsicht zu einem Strafverfahren durch Privatpersonen nach § 475 StPO tangieren, OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III-1 VAs 70/15 - (Verweisungsbeschluss zum vorliegenden Fall), die Regelungsgegenstände sind aber aus den obigen und den folgenden Erwägungen unterschiedlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 2 S 3145/19

    Entfernung eines Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs;

    Bei der Entscheidung über das Begehren des Antragstellers auf Entfernung einer ihn betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs von dessen Internetseite handelt es sich jedoch um eine Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege (aA OLG Hamm, Beschluss vom 26.01.2015 - III-1 VAs 70/15, 1 Vas 70/15 - juris Rn. 8 ff.).
  • OLG Hamm, 23.03.2022 - 15 VA 4/22

    Abweisung eines Antrags auf Veröffentlichung des Beschlusses eines Amtsgerichts;

    Daher stellt es zumindest im Hinblick auf ein entsprechendes Begehren einer nicht am Verfahrens beteiligten Person keinen speziellen Justizverwaltungsakt als Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet der Zivilrechtspflege im Sinne des § 23 EGGVG dar (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015, 1 VA 70/15 [richtig: 1 VAs 70/15 - d. Red.] , zitiert nach juris; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85 - juris).
  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

    Der Senat hält somit an seiner Rechtsprechung fest, dass es sich bei der Entscheidung über das Begehren des Antragstellers auf Einstellung der Entscheidung in die Datenbank "Bayern.Recht" um eine Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege handelt (vgl. BayObLG StraFo 2022, 29 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 2 S 3145/19 -, juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 VAs 1/20 -, juris jeweils zu einem Antrag auf Entfernung einer strafgerichtlichen Entscheidung von der Internetseite des entscheidenden Gerichts; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 2 S 623/20-, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 6 VA 24/20 -, juris zu einem Anspruch auf Unterlassung einer Veröffentlichung; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2022 - 15 VA 4/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III-1 VAs 70/15 -, juris Rn. 8 ff.; VG Aachen, Urteil vom 11. Februar 2020 - 8 K 276/16 -, juris; Putzke/Zenthöfer NJW 2015, 1777 ff., S. 1783).
  • OLG Hamm, 26.04.2022 - 1 VAs 120/21

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Rechtsweg; Pressearbeit der

    Eine entsprechende Handhabung würde auch dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes entgegenstehen.Hinsichtlich der seitens der Betroffenen monierten Erklärungen des Präsidenten des Landgerichts Bonn X wäre ohnehin zunächst eine originäre Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts anzunehmen; insoweit hat auch der Senat entschieden, dass die allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das allgemeine Verwaltungshandeln der Gerichte betrifft, hinsichtlich derer der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 VwGO gegeben ist (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III-1 VAs 70/15 -, Rn. 9, juris); insofern hätte der Senat es im Fall einer Sachentscheidung gemäß der §§ 23 ff. EGGVG in dem vorliegenden Sonderfall gleichzeitiger Äußerungen der Repräsentanten verschiedener Justizbehörden zu dem gleichen Ermittlungskomplex ohnehin allenfalls erwogen, diesen Rechtsweg auch hinsichtlich der Äußerungen des Präsidenten des Landgerichts Bonn im Wege einer weiten Auslegung bzw. einer Annexzuständigkeit für eröffnet zu erachten.Der Senat hat dementsprechend das Verfahren hinsichtlich der Anträge vom 31. August 2021, deren Anträge zu II. - IV. sich als gleich zu behandelnder Annex zu den Anträgen zu I. darstellen, an die jeweils zuständigen Verwaltungsgerichte verwiesen.Die Beteiligten sind hierzu angehört worden und haben der beabsichtigten Verfahrensweise nicht widersprochen.
  • BayObLG, 29.08.2023 - 101 VA 39/23

    Rechtsweg bei einem Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen

    aa) Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 23. März 2022, 15 VA 4/22, juris 2 ff.; Beschluss vom 26. Januar 2015, III-1 VAs 70/15, juris Rn. 5), der sich das Oberlandesgericht Düsseldorf angeschlossen hat (Beschluss vom 30. Januar 2023, 3 VA 12/22, juris Rn. 2), ist für das Begehren, dass eine bestimmte Entscheidung veröffentlicht werden soll, nicht der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sondern der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO gegeben.
  • VG Aachen, 03.02.2023 - 8 K 2355/21
    vgl. ebenso: OLG Hamm, Beschlüsse vom 26. Januar 2022 - I-15 VA 18/21 OLG Hamm - (n.v.), und vom 26. Januar 2015 - III-1 VAs 70/15 OLG Hamm -, juris, Rn. 9; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 40, Rn. 613.
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