Weitere Entscheidung unten: VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017

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   VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16, 1 VB 103/16   

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VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16, 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6192)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2017 - 1 VB 107/16, 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6192)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 1 VB 107/16, 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenhängende Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Begründung der Verfassungsbeschwerde; Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers in einem noch schwebenden Betreuungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhängende Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Begründung der Verfassungsbeschwerde; Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers in einem noch schwebenden Betreuungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhängende Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Begründung der Verfassungsbeschwerde; Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers in einem noch schwebenden Betreuungsverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Eine Pflicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 5, 22 - Juris Rn. 7).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Es ist aber schon nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den maßgeblichen Vortrag aus Anlagen selbst zusammen zu suchen (vgl. BVerfGE 83, 216 - Juris Rn. 29; BVerfGE 80, 257 - Juris Rn. 20).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16

    Nutzungsuntersagung eines Wochenendhauses zu Dauerwohnzwecken; Darlegen der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das be- zeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Die Verfahren 1 VB 107/16 und 1 VB 103/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem gemeinsamen Aktenzeichen 1 VB 103/16 geführt.
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das be- zeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das be- zeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Es ist aber schon nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den maßgeblichen Vortrag aus Anlagen selbst zusammen zu suchen (vgl. BVerfGE 83, 216 - Juris Rn. 29; BVerfGE 80, 257 - Juris Rn. 20).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    1 VB 107/16 1 VB 103/16.

    Die Verfahren 1 VB 107/16 und 1 VB 103/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem gemeinsamen Aktenzeichen 1 VB 103/16 geführt.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 1 VB 34/17
    Soweit sich diese aus den angegriffenen Entscheidungen ergeben, ist es jedenfalls nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die beigefügten Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte hin zu untersuchen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 27.2.2017 - 1 VB 107/16 -, Juris Rn. 3).
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   VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16   

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VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6413)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2017 - 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6413)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6413)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    1 VB 107/16 1 VB 103/16.

    Die Verfahren 1 VB 107/16 und 1 VB 103/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem gemeinsamen Aktenzeichen 1 VB 103/16 geführt.

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    Eine Pflicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 5, 22 - Juris Rn. 7).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    Es ist aber schon nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den maßgeblichen Vortrag aus Anlagen selbst zusammen zu suchen (vgl. BVerfGE 83, 216 - Juris Rn. 29; BVerfGE 80, 257 - Juris Rn. 20).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Nutzungsuntersagung eines Wochenendhauses zu Dauerwohnzwecken; Darlegen der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    Es ist aber schon nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den maßgeblichen Vortrag aus Anlagen selbst zusammen zu suchen (vgl. BVerfGE 83, 216 - Juris Rn. 29; BVerfGE 80, 257 - Juris Rn. 20).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16

    Zusammenhängende Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Begründung der

    Die Verfahren 1 VB 107/16 und 1 VB 103/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem gemeinsamen Aktenzeichen 1 VB 103/16 geführt.
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