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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93   

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BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93 (https://dejure.org/1994,7778)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1994 - 1 VR 6.93 (https://dejure.org/1994,7778)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1994 - 1 VR 6.93 (https://dejure.org/1994,7778)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Vereinsverbotes - Rechtfertigung eines Absehens von der Anhörung des Betroffenen vor Erlass der Verbotsverfügung - Vorliegen eines Ausländervereines - Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93
    Selbst die Propagierung von Gewaltanwendung in Deutschland gefährdet bereits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht darauf, wie die mit der Gewaltanwendung oder -propagierung verfolgten Ziele zu beurteilen sind und ob möglicherweise sogar berechtigte Anliegen vertreten werden (BVerwGE 55, 175 ; OVG Münster, InfAuslR 1987, 111 ).

    Dementsprechend hat der Senat eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dann angenommen, wenn ein Verein im Bundesgebiet entweder selbst Terroranschläge organisiert und den Tätern z.B. durch Geldspenden, Gewährung von Unterkunft oder Kurierdienst Hilfe leistet oder wenn er Terroranschläge gegen Einrichtungen oder Organe eines fremden Staates, die von dritter Seite verübt werden, unterstützt (BVerwGE 55, 175 ).

    Aus diesem Grunde ist im Rahmen des § 14 Abs. 1 VereinsG vor einem Verbot festzustellen, ob gerade Zielsetzung und Organisation des Vereins die innere Sicherheit oder ein anderes in § 14 Abs. 1 VereinsG genanntes Rechtsgut gefährden, wobei eine konkrete Gefährdung im Sinne des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts weder ausreichend noch erforderlich ist (BVerwGE 55, 175 ).

    Vielmehr bedurfte es zur Gefahrensbeseitigung des Verbotes und der Auflösung der Antragstellers (vgl. BVerwGE 55, 175 ).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93
    Es genügt, daß die Behörde unter diesen Gesichtspunkten aufgrund der ihr bekanntgewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwGE 68, 267 ; 80, 299 ).

    Unerheblich ist, ob der Verbotsgrund den Hauptzweck oder die Haupttätigkeit des Vereins ausmacht (BVerwGE 80, 299 ).

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93
    Es genügt, daß die Behörde unter diesen Gesichtspunkten aufgrund der ihr bekanntgewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwGE 68, 267 ; 80, 299 ).
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93
    Die Durchführung solcher Maßnahmen belegen zahlreiche gegen Angehörige der PKK durchgeführte Strafverfahren, die zu strafgerichtlichen Verurteilungen wegen schwerer Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Tötungsdelikten geführt haben (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 5-2 StE 9/91 - OLG Düsseldorf, Urteile vom 24. August 1992 - V 3/92 - und vom 29. April 1993 - VII 1/92 - OLG Celle, Urteil vom 30. Juni 1992 - 2 StE 1/90 - sowie das im Lagebericht des B. vom 5. November 1993 erwähnte Urteil des OLG Celle vom 1. November 1993).
  • BVerwG, 01.03.1989 - 1 ER 302.89

    Vereinsverbot durch den Bundesminister des Inneren - Zulässigkeit eines Antrags

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93
    Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Vereinsverbotes entfällt grundsätzlich dann, wenn die vom Antragsteller erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung nach der in einem Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 Nr. 14, S. 31; vgl. bereits Beschluß vom 1. März 1989 - BVerwG 1 ER 302.89 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1986 - 18 A 1316/83
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93
    Selbst die Propagierung von Gewaltanwendung in Deutschland gefährdet bereits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht darauf, wie die mit der Gewaltanwendung oder -propagierung verfolgten Ziele zu beurteilen sind und ob möglicherweise sogar berechtigte Anliegen vertreten werden (BVerwGE 55, 175 ; OVG Münster, InfAuslR 1987, 111 ).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93
    Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Vereinsverbotes entfällt grundsätzlich dann, wenn die vom Antragsteller erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung nach der in einem Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 Nr. 14, S. 31; vgl. bereits Beschluß vom 1. März 1989 - BVerwG 1 ER 302.89 -).
  • BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94

    Verbot des Kurdistan-Komitees bestätigt

    gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 6.93 -.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung

    Seinen Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen, hat der Senat mit Beschluß vom 15. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 6.93 - abgelehnt und dies aufgrund einer Interessenabwägung im wesentlichen mit der fehlenden Erfolgsaussicht der Klage begründet: Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, daß die PKK und die ihr zugeordnete Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten und das Kurdistan-Komitee e.V. sie dabei tatkräftig unterstütze und deswegen ebenfalls selbständig die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährde (BA S. 6).

    Vor allem aber sind die oben genannten, maßgebliche Funktionen beim Antragsteller ausübenden Personen (vgl. oben 4 a) zum Teil bereits in hervorgehobener Stellung für das Kurdistan-Komitee e.V. aktiv gewesen: A. U. hatte noch im Oktober 1993 eine Presseerklärung für das Kurdistan-Komitee e.V. unterzeichnet (VwV 58), C. D. war dessen Sprecher (vgl. der den Beteiligten bekannte Beschluß vom 15. Juli 1994 - 1 VR 6.93 - BA S. 16).

    Die Güterabwägung ergibt bei diesen Gegebenheiten insgesamt ein Übergewicht der öffentlichen Interessen an der sofortigen Vollziehung der Verbotsverfügung, so daß der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage erfolglos bleiben muß (ebenso für das Kurdistan-Komitee e.V.: Beschluß vom 15. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 6.93 - BA S. 18 f.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1994 - 1 VR 6.93   

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BVerwG, 19.10.1994 - 1 VR 6.93 (https://dejure.org/1994,13491)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1994 - 1 VR 6.93 (https://dejure.org/1994,13491)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - 1 VR 6.93 (https://dejure.org/1994,13491)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Legitimität des Befreiungskampfes der Kurden unter Führung der PKK in der Türkei

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1994 - 1 VR 6.93
    Das ausdrücklich als "Gegenvorstellung" bezeichnete Begehren des Klägers stellt sich als Anregung zu einer Selbstkontrolle des Gerichts dar (vgl. dazu z.B. BVerfGE 73, 322 ; Beschluß vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 56).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1994 - 1 VR 6.93
    Das ausdrücklich als "Gegenvorstellung" bezeichnete Begehren des Klägers stellt sich als Anregung zu einer Selbstkontrolle des Gerichts dar (vgl. dazu z.B. BVerfGE 73, 322 ; Beschluß vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 56).
  • BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93

    Verfassungsmäßigkeit der Tätigkeit einer kurdischen Vereinigung - Untersagung der

    Durch Beschlüsse vom 15. Juli und 19. Oktober 1994 - BVerwG 1 VR 6.93 - hat der Senat den Antrag des Klägers abgelehnt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1994 - 1 VR 6.93, 1 PKH 10.94   

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BVerwG, 21.04.1994 - 1 VR 6.93, 1 PKH 10.94 (https://dejure.org/1994,16979)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1994 - 1 VR 6.93, 1 PKH 10.94 (https://dejure.org/1994,16979)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1994 - 1 VR 6.93, 1 PKH 10.94 (https://dejure.org/1994,16979)
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