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   OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12, 1 Verg 3/12   

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OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12, 1 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,42196)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2012 - 1 Verg 2/12, 1 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,42196)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 1 Verg 2/12, 1 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,42196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 97 Abs 1 GWB, § 72 Abs 2 S 1 GWB, § 97 Abs 2 GWB, § 97 Abs 3 GWB, § 97 Abs 5 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Verlängerung der aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde; Unverzüglichkeit der Rüge eines Vergaberechtsverstoßes; Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für die Annahme einer Diskriminierung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Bekanntmachung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Auftragsbekanntmachung! (IBR 2014, 1357)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Auftragsbekanntmachung! (VPR 2013, 54)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 03.11.2011 - Verg 14/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzüglichkeit der Rüge eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
    Soweit die Antragstellerin zu 2 der Auffassung ist, dass damit eine Divergenz zur Auffassung des OLG München vorliege (Beschluss vom 03.11.2011, Verg 14/11) vorliege, kann vorliegend zunächst offenbleiben, ob in der Tat eine entscheidungserhebliche Abweichung vorliegt, da eine Divergenzvorlage im Eilverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB nicht in Betracht kommt (§ 124 Abs. 2 S. 4 GWB).

    Unzweifelhaft ist dem Auftraggeber grundsätzlich der Weg einer Überprüfung der Angaben des Bieters im schriftlichen Angebot durch eine Teststellung eröffnet (vgl. nur: OLG München 03.11.11; Verg 14/11; Dreher, Präsentationen und Vorführungen von Leistungen im Vergabeverfahren, NZBau 2006, 144, 145 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
    (1) Mit den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10, auf den umfassend Bezug genommen wird) und Rostock (Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10), ist der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, C-406/08 und C-456/08) weiterhin anwendbar ist, insbesondere da der Begriff der "Unverzüglichkeit" im deutschen Recht nicht nur in § 121 BGB legal definiert, sondern auch durch eine mehr als hundert Jahre zu- rückreichende Entwicklung der Rechtsprechung so weit als nur möglich konkretisiert und der Umfang der Rügepflicht für die Normadressaten damit hinreichend bestimmt ist.
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
    (1) Mit den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10, auf den umfassend Bezug genommen wird) und Rostock (Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10), ist der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, C-406/08 und C-456/08) weiterhin anwendbar ist, insbesondere da der Begriff der "Unverzüglichkeit" im deutschen Recht nicht nur in § 121 BGB legal definiert, sondern auch durch eine mehr als hundert Jahre zu- rückreichende Entwicklung der Rechtsprechung so weit als nur möglich konkretisiert und der Umfang der Rügepflicht für die Normadressaten damit hinreichend bestimmt ist.
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
    (1) Mit den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10, auf den umfassend Bezug genommen wird) und Rostock (Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10), ist der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, C-406/08 und C-456/08) weiterhin anwendbar ist, insbesondere da der Begriff der "Unverzüglichkeit" im deutschen Recht nicht nur in § 121 BGB legal definiert, sondern auch durch eine mehr als hundert Jahre zu- rückreichende Entwicklung der Rechtsprechung so weit als nur möglich konkretisiert und der Umfang der Rügepflicht für die Normadressaten damit hinreichend bestimmt ist.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
    Soweit die Gründe für die unterbliebene Losaufteilung zunächst nicht hinreichend dokumentiert waren, folgt der Senat der auch insoweit überzeugenden Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf (21.07.2010, VII-Verg 19/10, Verg 19/10 - Rz. 150, zitiert nach juris) wonach analog § 114 VwGO die Dokumentation im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden kann, wenn - wie vorliegend - bei einer Aufhebung des Verfahrens im Hinblick auf die unterbliebene Losaufteilung der Auftraggeber die Losaufteilung aus den "nachgeschobenen" Gründen ohne Weiteres erneut ablehnen könnte - die gerichtliche Überprüfung von Vergabeverfahren muss effektivem Rechtsschutz dienen, darf aber nicht zu materiell vollständig sinnlosen weiteren Verfahrensschritten führen; ergänzend wird insoweit auf die zutreffenden Ausführungen der Vergabekammer auf S. 37/38 des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11

    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
    Mit dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 100/11; Rnrn. 15 - 17 - zitiert nach juris) ist auch der Senat der Auffassung, dass gerade bei der Beschaffung eines integrierten Systems aus komplizierter Hardware und ebenso komplexer Steuerung, das im laufenden Betrieb eine Vielzahl komplizierter Arbeitsaufträge erfüllen muss, eine Gesamtvergabe naheliegt.
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
    (1) Mit den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10, auf den umfassend Bezug genommen wird) und Rostock (Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10), ist der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, C-406/08 und C-456/08) weiterhin anwendbar ist, insbesondere da der Begriff der "Unverzüglichkeit" im deutschen Recht nicht nur in § 121 BGB legal definiert, sondern auch durch eine mehr als hundert Jahre zu- rückreichende Entwicklung der Rechtsprechung so weit als nur möglich konkretisiert und der Umfang der Rügepflicht für die Normadressaten damit hinreichend bestimmt ist.
  • OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12

    Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Bekanntmachung!

    1 Verg 2/12.

    Die Beschwerdeverfahren 1 Verg 2/12 und 1 Verg 3/12 werden zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde vorrangig zu berücksichtigen (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2019 - Verg 51/16 -, juris, Rdnr. 61; Beschluss vom 3. August 2018 - Verg 30/18 -, juris, Rdnr. 38; Beschluss vom 9. April 2014 - VII Verg 8/14 -, juris, Rdnr. 2; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Verg 3/19 -, juris, Rdnr. 63; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18 -, juris, Rdnr. 15; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. August 2017 - 54 Verg 3/17 -, juris, Rdnr. 25; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16, juris, Rdnr. 3; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 1 Verg 2/12 -, juris, Rdnr. 70, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, Stand: 20. April 2020, § 173 GWB, Rdnr. 41 f.; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 173 GWB, Rdnr. 53; MünchKomm-von Werder, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 173 GWB, Rdnr. 47 f.; Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 23; Burgi/Dreher/Opitz-Vavra/Willner, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 173, Rdnr. 25, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde vorrangig zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2019 - Verg 51/16; Beschluss vom 3. August 2018 - Verg 30/18 ; Beschluss vom 9. April 2014 - VII Verg 8/14; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Verg 3/19; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. August 2017 - 54 Verg 3/17; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 1 Verg 2/12 -, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, § 173 GWB, Rdnr. 41 f.; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 173 GWB, Rdnr. 53; MünchKomm-Wilke, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 54; Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 23; Burgi/Dreher-Vavra, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 173, Rdnr. 24, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde vorrangig zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2019 - Verg 51/16; Beschluss vom 3. August 2018 - Verg 30/18; Beschluss vom 9. April 2014 - VII Verg 8/14; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Verg 3/19; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. August 2017 - 54 Verg 3/17; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 1 Verg 2/12, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, § 173 GWB, Rdnr. 41 f.; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 173 GWB, Rdnr. 53; MünchKomm-Wilke, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 54; Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 23; Burgi/Dreher-Vavra, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 173, Rdnr. 24, m.w.N.).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für die Annahme einer Diskriminierung

  • ibr-online

    Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Bekanntmachung!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Auftragsbekanntmachung! (IBR 2014, 1357)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Auftragsbekanntmachung! (VPR 2013, 54)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 03.11.2011 - Verg 14/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzüglichkeit der Rüge eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
    Soweit die Antragstellerin zu 2 der Auffassung ist, dass damit eine Divergenz zur Auffassung des OLG München vorliege (Beschluss vom 03.11.2011, Verg 14/11) vorliege, kann vorliegend zunächst offenbleiben, ob in der Tat eine entscheidungserhebliche Abweichung vorliegt, da eine Divergenzvorlage im Eilverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB nicht in Betracht kommt (§ 124 Abs. 2 S. 4 GWB).

    Unzweifelhaft ist dem Auftraggeber grundsätzlich der Weg einer Überprüfung der Angaben des Bieters im schriftlichen Angebot durch eine Teststellung eröffnet (vgl. nur: OLG München 03.11.11; Verg 14/11; Dreher, Präsentationen und Vorführungen von Leistungen im Vergabeverfahren, NZBau 2006, 144, 145 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verlängerung der aufschiebende Wirkung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
    1 Verg 2/12.

    Die Beschwerdeverfahren 1 Verg 2/12 und 1 Verg 3/12 werden zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
    Mit den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10, auf den umfassend Bezug genommen wird) und Rostock (Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10), ist der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, C-406/08 und C-456/08) weiterhin anwendbar ist, insbesondere da der Begriff der "Unverzüglichkeit" im deutschen Recht nicht nur in § 121 BGB legal definiert, sondern auch durch eine mehr als hundert Jahre zurückreichende Entwicklung der Rechtsprechung so weit als nur möglich konkretisiert und der Umfang der Rügepflicht für die Normadressaten damit hinreichend bestimmt ist.
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
    Mit den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10, auf den umfassend Bezug genommen wird) und Rostock (Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10), ist der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, C-406/08 und C-456/08) weiterhin anwendbar ist, insbesondere da der Begriff der "Unverzüglichkeit" im deutschen Recht nicht nur in § 121 BGB legal definiert, sondern auch durch eine mehr als hundert Jahre zurückreichende Entwicklung der Rechtsprechung so weit als nur möglich konkretisiert und der Umfang der Rügepflicht für die Normadressaten damit hinreichend bestimmt ist.
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
    Mit den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10, auf den umfassend Bezug genommen wird) und Rostock (Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10), ist der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, C-406/08 und C-456/08) weiterhin anwendbar ist, insbesondere da der Begriff der "Unverzüglichkeit" im deutschen Recht nicht nur in § 121 BGB legal definiert, sondern auch durch eine mehr als hundert Jahre zurückreichende Entwicklung der Rechtsprechung so weit als nur möglich konkretisiert und der Umfang der Rügepflicht für die Normadressaten damit hinreichend bestimmt ist.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
    Soweit die Gründe für die unterbliebene Losaufteilung zunächst nicht hinreichend dokumentiert waren, folgt der Senat der auch insoweit überzeugenden Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf (21.07.2010, VII-Verg 19/10, Verg 19/10 - Rz. 150, zitiert nach juris) wonach analog § 114 VwGO die Dokumentation im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden kann, wenn - wie vorliegend - bei einer Aufhebung des Verfahrens im Hinblick auf die unterbliebene Losaufteilung der Auftraggeber die Losaufteilung aus den "nachgeschobenen" Gründen ohne Weiteres erneut ablehnen könnte - die gerichtliche Überprüfung von Vergabeverfahren muss effektivem Rechtsschutz dienen, darf aber nicht zu materiell vollständig sinnlosen weiteren Verfahrensschritten führen; ergänzend wird insoweit auf die zutreffenden Ausführungen der Vergabekammer auf S. 37/38 des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11

    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
    Mit dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 100/11; Rnrn. 15 - 17 -zitiert nach juris) ist auch der Senat der Auffassung, dass gerade bei der Beschaffung eines integrierten Systems aus komplizierter Hardware und ebenso komplexer Steuerung, das im laufenden Betrieb eine Vielzahl komplizierter Arbeitsaufträge erfüllen muss, eine Gesamtvergabe naheliegt.
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
    Mit den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10, auf den umfassend Bezug genommen wird) und Rostock (Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10), ist der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, C-406/08 und C-456/08) weiterhin anwendbar ist, insbesondere da der Begriff der "Unverzüglichkeit" im deutschen Recht nicht nur in § 121 BGB legal definiert, sondern auch durch eine mehr als hundert Jahre zurückreichende Entwicklung der Rechtsprechung so weit als nur möglich konkretisiert und der Umfang der Rügepflicht für die Normadressaten damit hinreichend bestimmt ist.
  • VK Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 1 VK 12/13

    Keine Vergabe von Postdienstleistungen ohne Losbildung!

    Das setze zwingend voraus, dass dem Bieter der Umfang des Auftrags in groben Zügen bekannt gewesen sein müsse (OLG Hamburg v.2.10.2012, 1 Verg 3/12).

    Mit dem Oberlandesgericht Hamburg (1 Verg 3/12) ist davon auszugehen, dass ein Bieter den Inhalt einer Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis nimmt und ein Unternehmen dabei jene Fehler erkennt, die einem markterfahrenen Unternehmen, wie die Antragstellerin eines ist, sofort ins Auge fallen.

  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

    Ob die Ast den behaupteten Vergaberechtsverstoß damit unverzüglich gerügt hat und ob die Regelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, die darauf abzielt, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, einen erkannten Vergabefehler BO schnell wie möglich zu beseitigen und dadurch unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. vom 28.01.2010, C-406/08, NZBau 2010, 183) im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der "Unverzüglichkeit mit Art. 1 Abs. 1 der Rechtsmittelrichtlinie unvereinbar ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 16.09.-, 1 Verg 5/13, VergabeR 2014, 28, IBR -, 762; Eydner, VPR 2014, 110; Hübner, VergabeR 2010, 414; Immenga/Mestmäcker, § 107 GWB, Rn. 70 ff.; Krohn, NZBau 2010, 188; Pünder/Schellenberg, § 107 GWB; Rn. 88; Stumpf, EuZW 2014, 337; Weyand, IBR 2010, 159) oder weiterhin anzuwenden ist (vgl. erkennende Kammer, Beschl. vom 18.07.2014, VK-SH 10/14; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210; OLG Hamburg, Beschl. vom 02.10.2012, 1 Verg 3/12, IBR 2014, 1357; OLG Rostock, Beschl. vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10.
  • VK Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 1 VK 12/13

    Länderübergreifende Beschaffung: Welche Vergabekammer ist zuständig?

    Das setze zwingend voraus, dass dem Bieter der Umfang des Auftrags in groben Zügen bekannt gewesen sein müsse (OLG Hamburg v.2.10.2012, 1 Verg 3/12).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2016 - VK-SH 9/16

    Was sind "vergaberechtliche Anknüpfungs- oder Brückennormen"?

    a) Die Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F., die darauf abzielt, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, einen erkannten Vergabefehler so schnell wie möglich zu beseitigen und dadurch unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, ist auch nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. vom 28.01.2010, C-406/08, NZBau 2010, 183) im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der "Unverzüglichkeit" mit Art. 1 Abs. 1 der Rechtsmittelrichtlinie vereinbar und daher weiterhin anzuwenden (vgl. erkennende Kammer, Beschl. vom 18.07.2014, VK-SH 10/14; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210; OLG Hamburg, Beschl. vom 02.10.2012, 1 Verg 3/12, IBR 2014, 1357; OLG Rostock, Beschl. vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10, VergabeR 2011, 485, IBR 2011, 238; OLG Dresden, Beschl. vom 07.05.2010, WVerg 6/10, NZBau 2010, 526, IBR 2010, 419; a.A. OLG Koblenz, Beschl. vom 16.09.-, 1 Verg 5/13, VergabeR 2014, 28, IBR -, 762; Eydner, VPR 2014, 110; Hübner, VergabeR 2010, 414; Immenga / Mestmäcker, § 107 GWB, Rn. 76 ff.; Krohn, NZBau 2010, 186; Pünder / Schellenberg, § 107 GWB, Rn. 68; Stumpf, EuZW 2014, 337; Weyand, IBR 2010, 159).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.08.2012 - 1 Verg 3/12   

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OLG Schleswig, 16.08.2012 - 1 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,30297)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.08.2012 - 1 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,30297)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. August 2012 - 1 Verg 3/12 (https://dejure.org/2012,30297)
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   OLG Schleswig, 04.02.2022 - 1 Verg 3/12   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.02.2022 - 1 Verg 3/12 (https://dejure.org/2022,57157)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Februar 2022 - 1 Verg 3/12 (https://dejure.org/2022,57157)
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