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   OLG Hamm, 02.10.2001 - 1 Vollz (Ws) 213/2001   

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https://dejure.org/2001,5767
OLG Hamm, 02.10.2001 - 1 Vollz (Ws) 213/2001 (https://dejure.org/2001,5767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2001 - 1 Vollz (Ws) 213/2001 (https://dejure.org/2001,5767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 1 Vollz (Ws) 213/2001 (https://dejure.org/2001,5767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Strafvollzug, Gefangenentlohnung, Arbeitsentgelt für Strafgefangenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete Normenkontrolle; Strafvollzugsgesetz; Arbeitsentgeltregelung; Verfassungseinklang; Eckwert

  • Judicialis

    StVollzG § 200 Abs. 1; ; StVollzG § 43 Abs. 1 S. 2; ; StV... ollzG § 43 Abs. 2; ; StVollzG § 43 Abs. 3; ; StVollzG § 200 n.F; ; StVollzG § 200 Abs. 2 a. F.; ; StVollzG § 3; ; StVollzG § 43 Abs. 10; ; StVollzG § 43 Abs. 10 Nr. 3; ; StVollzG § 10; ; StVollzG § 121 Abs. 1; ; StVollzG § 121 Abs. 4; ; SGB IV § 18; ; StGB § 57 ff.; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.08.2001 - 3 Ws 768/01

    Strafvollzug: Verfassungsmäßigkeit der Arbeitsentgelte für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2001 - 1 Vollz (Ws) 213/01
    Nach alledem hat der Gesetzgeber bei zusammenfassender Würdigung der sich ergänzenden monetären und nicht monetären Elemente der Neuregelung umfassend die Belange der arbeitenden Gefangenen im Lichte der verfassungsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29 August 2001 - 3 Ws 768/01 (StVollz)) -.
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2001 - 1 Vollz (Ws) 213/01
    Mit Schreiben vom 15 Januar 2001 hat er unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1 Juli 1998 - 2 BvR 441/90 u a - (NJW 1998, 1337) eine Erhöhung des Arbeitsentgeltes beantragt.
  • VerfGH Bayern, 09.08.2010 - 16-VII-09

    Popularklage gegen Regelungen zur Entlohnung der Gefangenen

    d) Ausgehend von diesem Maßstab entspricht Art. 46 BayStVollzG dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot (so auch zu § 43 StVollzG BVerfG NJW 2002, 2023 mit der Einschränkung "noch verfassungsgemäß"; OLG Frankfurt vom 29.8.2001 = NStZ-RR 2002, 93; OLG Hamm vom 2.10.2001 = NJW 2002, 230; OLG Hamburg vom 26.10.2001 = StV 2002, 376; OLG Schleswig vom 31.10.2001 = SchlHA 2002, 21).
  • OLG Bremen, 08.02.2019 - 2 U 37/17
    Nur so wird der Übermittler grundsätzlich seiner im UN-Kaufrecht erforderlichen Kenntnisverschaffungsmöglichkeit gerecht (BGH, NJW 2002, 230; Staudinger/Hausmann [2016] Art. 10 Rom I-VO Rn. 7 m.w.N.; Anm. Jaber zu OLG Hamburg vom 19.12.2012 - 6 Sch 18/12, IHR 2014, 12/16; OLG Naumburg a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Hamm, 20.09.2012 - 1 Vollz (Ws) 456/12

    Mindestlohn für Strafgefangene in einem Eigenbetrieb einer JVA; Erbringung von

    Dass eine Gefangenenentlohnung in Höhe von 9% des Eckregelsatzes nach §§ 200, 43 StVollzG nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, ist bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des Senats (Senatsbeschluss NJW 2002, 230; Senatsbeschluss vom 24.02.2011 - III-1 Vollz(Ws) 722/10) und auch des BVerfG (NJW 2002, 2023) gewesen.
  • KG, 05.03.2002 - 5 Ws 48/02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Sicherungsverwahrung;

    Die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Arbeitsentgelts im Fünften Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 27. Dezember 2000 haben aber bereits das OLG Frankfurt am Main (Beschluß vom 29. August 2001 - 3 Ws 768/01 Vollz -) und das OLG Hamm (NJW 2002, 230) erörtert und bejaht.
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