Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 276/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Strafvollzug; gerichtliche Überprüfung der Ablehnung vollzugsöffnender Maßnahmen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Strafvollzug; gerichtliche Überprüfung der Ablehnung vollzugsöffnender Maßnahmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Überprüfung der auf dem Verdacht einer erneuten Straftat gestützten Ablehnung vollzugsöffnender Maßnahmen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafvollzug; gerichtliche Überprüfung der Ablehnung vollzugsöffnender Maßnahmen
- rechtsportal.de
Gerichtliche Überprüfung der auf dem Verdacht einer erneuten Straftat gestützten Ablehnung vollzugsöffnender Maßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine vollständige Ermittlung der maßgeblichen Tatsachen durch die Vollzugsbehörde
Verfahrensgang
- LG Bonn - 52 StVK 62/17
- OLG Hamm, 20.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 276/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 327
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 12.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 527/16
Verlegung in den geschlossenen Vollzug wegen Verdacht einer neuen Straftat; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 276/17
Diese ist grundsätzlich auch dann zur selbständigen und eigenverantwortlichen Ermittlungen der Tatsachen verpflichtet, die für eine von ihr zu treffende Entscheidung über vollzugliche Maßnahmen von Bedeutung sind, wenn gegen einen Gefangenen der Verdacht einer strafbaren Handlung entstanden ist und es der Klärung bedarf, was Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist und als wie substantiiert dieser Tatverdacht zu bewerten ist (allg. vgl. Senat, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 643/08 - bzgl. den Anforderungen bei einer Verlegung in den geschlossenen Vollzug vgl. Senat, Beschluss vom 12.01.2017 - III-1 Vollz (Ws) 527/16 -, m.w.N., jew. zit. n. juris). - OLG Hamm, 09.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 643/08
Anhörung von Anstaltsbediensteten und Gefangenen einer Vollzugsanstalt aufgrund …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 276/17
Diese ist grundsätzlich auch dann zur selbständigen und eigenverantwortlichen Ermittlungen der Tatsachen verpflichtet, die für eine von ihr zu treffende Entscheidung über vollzugliche Maßnahmen von Bedeutung sind, wenn gegen einen Gefangenen der Verdacht einer strafbaren Handlung entstanden ist und es der Klärung bedarf, was Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist und als wie substantiiert dieser Tatverdacht zu bewerten ist (allg. vgl. Senat, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 643/08 - bzgl. den Anforderungen bei einer Verlegung in den geschlossenen Vollzug vgl. Senat, Beschluss vom 12.01.2017 - III-1 Vollz (Ws) 527/16 -, m.w.N., jew. zit. n. juris).
- OLG Hamm, 28.11.2017 - 1 Vollz (Ws) 450/17
Strafvollzug; Verlegung in den offenen Vollzug; Begriff der Maßnahme im Sinne der …
Denn die Vollzugsbehörde ist grundsätzlich auch dann zur selbständigen und eigenverantwortlichen Ermittlung und Darstellung der Tatsachen verpflichtet, die für eine von ihr zu treffende Entscheidung über vollzugliche Maßnahmen von Bedeutung sind, wenn es der Klärung bedarf, was Gegenstand eines gegen den Strafgefangenen geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist und als wie substantiiert dieser Tatverdacht zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 643/08 - Beschluss vom 20.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 276/17 - bzgl. einer Verlegung in den geschlossenen Vollzug vgl. Senat, Beschluss vom 12.01.2017 - III-1 Vollz (Ws) 527/16 -, m.w.N., jew. zit. n. juris).