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   OLG Hamm, 01.02.2011 - III-1 Vollz (Ws) 807/10   

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https://dejure.org/2011,71109
OLG Hamm, 01.02.2011 - III-1 Vollz (Ws) 807/10 (https://dejure.org/2011,71109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2011 - III-1 Vollz (Ws) 807/10 (https://dejure.org/2011,71109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - III-1 Vollz (Ws) 807/10 (https://dejure.org/2011,71109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Strafe oder Nicht-Strafe? Zur Umsetzung des Abstandsgebots in der bisherigen Praxis der Sicherungsverwahrung (Dr. Susanne Beck; HRRS 2013, 9)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33i StVK 379/10
  • OLG Hamm, 01.02.2011 - III-1 Vollz (Ws) 807/10
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 07.11.1989 - 1 Vollz (Ws) 173/89
    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 1 Vollz (Ws) 807/10
    Der "angemessene Umfang", die "Übersichtlichkeit des Haftraumes", die "Sicherheit der Anstalt" und die "Ordnung der Anstalt" sind sämtlich unbestimmte Rechtsbegriffe, die gerichtlich voll überprüfbar sind, und die nicht nur die Vollzugsbehörde, sondern auch die Strafvollstreckungskammer bei der konkretisierenden Anwendung in tatsächlicher Hinsicht hinreichend vollständig ausfüllen müssen (so schon OLG Hamm NStZ 1990, 151 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 1 Vollz (Ws) 807/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 (vgl. BVerfGE 109, 133, 166, 167) ausgeführt, im Vollzug der Sicherungsverwahrung müssten die Möglichkeiten der Besserstellung der Untergebrachten so weit ausgeschöpft werden, wie sich dies mit den Belangen der Anstalt vertrage.
  • OLG Hamburg, 07.09.2009 - 3 Vollz (Ws) 48/09

    Anforderungen an eine Rechtsbeschwerde "zur Niederschrift der Geschäftsstelle";

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 1 Vollz (Ws) 807/10
    Es obliegt allein dem Inhaftierten durch konkrete Benennung eines Produkts mit der entsprechenden Bezugsquelle der Haftanstalt eine individuelle Prüfung der Verträglichkeit mit den Sicherheitsstandards des Hauses zu ermöglichen (so im Ergebnis auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 07.09.2009 (3 Vollz (Ws) 48/09), zitiert bei juris).
  • OLG Hamm, 16.12.2020 - 1 Vollz (Ws) 443/20

    Unzulässige Rechtsbeschwerde mangels konkretem Antrag auf Gewährung einer

    Dementsprechend hat auch der Senat bereits in einer früheren Entscheidung die Ablehnung des Antrags auf Überlassung einer eigenen Kaltschaum- bzw. Latexmatratze mit Lattenrost an der - vor Inkrafttreten des StVollzG NRW insofern maßgeblichen und mit § 15 Abs. 2 StVollzG NRW im Wesentlichen inhaltsgleichen - Vorschrift des § 19 StVollzG des Bundes gemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Februar 2011 - III-1 Vollz(Ws) 807/10 -, juris).

    Im Hinblick auf den in § 15 Abs. 2 S. 2 StVollzG NRW normierten Erlaubnisvorbehalt und die in § 15 Abs. 2 S. 3 StVollzG normierten Beschränkungen hätte der Betroffene sowohl in seinem Antrag an die Justizvollzugsanstalt als auch in seinem gerichtlichen Antrag weitere konkrete Angaben zu der von ihm begehrten Matratze (Benennung der Bezugsquelle, des Fabrikats und des Typ) machen müssen, weil der Vollzugsanstalt ohne diese Angaben eine individuelle Prüfung der Erlaubnisfähigkeit des begehrten Gegenstandes, insbesondere der Verträglichkeit mit den Sicherheitsstandards des Hauses, nicht möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Februar 2011 - III-1 Vollz(Ws) 807/10 -, Rn. 14, juris, m.w.N.).

  • LG Kassel, 31.07.2019 - 3 StVK 226/18
    Vielmehr müssen bestehende tatsächliche Anhaltspunkte dafür feststellbar sein, dass eine Gefährdung von einigem Gewicht vorliegt (vgl. OLG Hamm BeckRS 2013, 05851 mwN; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 187).
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