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   OLG Hamm, 16.07.2013 - III-1 Vollz (Ws) 256/13   

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https://dejure.org/2013,18784
OLG Hamm, 16.07.2013 - III-1 Vollz (Ws) 256/13 (https://dejure.org/2013,18784)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2013 - III-1 Vollz (Ws) 256/13 (https://dejure.org/2013,18784)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - III-1 Vollz (Ws) 256/13 (https://dejure.org/2013,18784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtliches Gehör, Rügevoraussetzungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtliches Gehör, Rügevoraussetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Gehörsrüge; Anforderungen an die Darlegung der im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs vorzubringenden Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 118
    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht grundsätzlich das Erfordernis, die Rüge eines Gehörsverstoßes zu substantiieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.2008 - 2 BvR 610/08).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13
    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris).
  • OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13
    Für den Fall des ähnlich ausgestalteten Verfahrens auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 80 Abs. 1 OWiG ist nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung anerkannt, dass bei Geltendmachung des in § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG (insoweit abweichend von der Regelung des § 116 Abs. 1 StVollzG) ausdrücklich aufgeführten Zulassungsgrundes einer Verletzung rechtlichen Gehörs mit der Rüge vorzutragen ist, was im Fall der Anhörung vorgetragen worden wäre (vgl. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 04. Juli 2011 - 3 Ss OWi 606/11 -, juris).
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 75/05

    Akteneinsicht; Strafgefangener; Personalakte; Einsicht; Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13
    Im Hinblick auf die bei den Akten befindlichen Gefangenenpersonalakten wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 185 StVollZG insoweit vorrangig ein Auskunftsrecht des Betroffenen besteht und Akteneinsicht (über welche die JVA zu befinden hat) nur bei Darlegung eines über den Auskunftsanspruch hinausgehenden rechtlichen Interesses zu gewähren ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 01. Juni 2005, 1 Vollz (Ws) 75/05, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12

    Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13
    In dem - auch hier geltend gemachten - Fall einer Nichtgewährung von Akteneinsicht muss sich der Verteidiger zudem jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen mit seiner Verfahrensrüge auch darlegen (OLG Hamm, Beschluss vom 03. September 2012 - III-3 RBs 235/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15

    Lockerungen im Strafvollzug auch beim Leugnen der Tat möglich

    Diese Vorgaben entsprechen inzwischen der gefestigten Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2013 - III-1 Vollz(Ws) 256/13, juris).
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17

    Nichtraucherschutz auch im Strafvollzug

    Die auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde war schon deshalb zuzulassen, weil der allgemein anerkannte Zulassungsgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs durchgreift (vgl. Senat, Beschluss vom 16.07.2013 -III-1 Vollz (Ws) 256/13-, juris; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 3, jeweils m. w. N.), da - wie mit der Rechtsbeschwerde zutreffend geltend gemacht wird - in dem Beschluss vom 18.05.2017 maßgeblich auf die Stellungnahme des Antragsgegners vom 11.05.2017 abgestellt wird, ohne dass der Betroffene zuvor Gelegenheit erhalten hätte, sich zu dieser ihm aufgrund einer am 17.05.2017 ausgeführten gerichtlichen Verfügung vom 16.05.2017 Stellungnahme zu äußern, und auch nicht auszuschließen ist, dass die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Berücksichtigung seiner mit der Rechtsbeschwerde vorgebrachten durchgreifenden Einwände gegen die Ausführungen des Antragsgegners anders ausgefallen wäre.
  • OLG Hamm, 22.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 508/16

    Maßregelvollzug; besondere Sicherungsmaßnahmen; Feststellungsinteresse;

    Die Rechtsbeschwerde ist vorliegend schon deshalb zuzulassen, weil der allgemein anerkannte Zulassungsgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs durchgreift (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2013 -III-1 Vollz (Ws) 256/13-, juris; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 116 Rn. 3, jew. m. w. N.).

    Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Gehörsverstoß beruht (hierzu vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2013, a.a.O.):.

  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 1 Vollz (Ws) 298/16
    Die Rechtsbeschwerde ist vorliegend zuzulassen, weil der allgemein anerkannte Zulassungsgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs durchgreift (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2013 -III-1 Vollz (Ws) 256/13-, juris; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 116 Rn. 3, jew. m. w. N.).

    Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Gehörsverstoß beruht (hierzu vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2013, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 26.10.2017 - 1 Vollz (Ws) 464/17

    Strafvollzug; berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer ihrer Prüfung des Feststellungsinteresses im Ausgangspunkt zutreffend die diesbezüglich allgemein anerkannten rechtlichen Anforderungen zugrunde gelegt und hierbei grundsätzlich auch das entsprechende Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis (weshalb die Zulassung der Rechtsbeschwerde hier nicht schon unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs geboten war, vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.07.2013 -III-1 Vollz (Ws) 256/13-, juris; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 3, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 29.06.2020 - 204 StObWs 102/20

    Rechtswidrigkeit der Versagung eines Telefongesprächs mit dem Verteidiger im

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern [vgl. nur BVerfG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 16.7.2013 - III-1 Vollz (Ws) 256/13, juris Rn. 10].
  • OLG Hamm, 20.06.2017 - 1 Vollz (Ws) 236/17

    Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; rechtliches Gehör

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist zuzulassen, weil der allgemein anerkannte Zulassungsgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs durchgreift (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2013 - III-1 Vollz (Ws) 256/13 -, juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 3a, jew. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 167/14

    Bedürftigkeit eines Sicherungsverwahrten für die Auszahlung von Taschengeld nach

    Dies erscheint insbesondere deswegen zweifelhaft, weil der Betroffene nicht ausgeführt hat, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2013 - III - 1 Vollz (Ws) 256/13 - juris).
  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei

    a) Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert nach gefestigter Rechtsprechung neben der Angabe der Tatsachen, aus denen sich aus der Sicht des rügenden Betroffenen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt, einen substanziierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung einschließlich der Darlegung, warum nicht auszuschließen sei, dass die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre; zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des Gehörsverstoßes gehört somit auch die Angabe, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen sei, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (KG Berlin, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 5 Ws 168/19 Vollz -, juris Rn. 16; KG, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz - juris Rn. 12, m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juli 2013 - III-1 Vollz (Ws) 256/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 15.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 607/17

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung

    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer ihrer diesbezüglichen Prüfung des Feststellungsinteresses im Ausgangspunkt zutreffend die insofern allgemein anerkannten rechtlichen Anforderungen zugrunde gelegt und hierbei grundsätzlich auch das entsprechende Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen (weshalb die Zulassung der Rechtsbeschwerde hier nicht schon unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs geboten war, vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.07.2013 -III-1 Vollz (Ws) 256/13-, juris; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 3, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 1 Vollz (Ws) 23/17

    Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; rechtliches Gehör

  • OLG Hamm, 14.11.2017 - 1 Vollz (Ws) 472/17

    Strafvollzug; Methadonsubstitution als Maßnahme des Vollzugs gemäß §§ 109 ff.

  • KG, 27.02.2017 - 5 Ws 38/17

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruch eines Strafgefangenen gegenüber dem Leiter

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