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   OLG Hamm, 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19   

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https://dejure.org/2019,21899
OLG Hamm, 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19 (https://dejure.org/2019,21899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19 (https://dejure.org/2019,21899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19 (https://dejure.org/2019,21899)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 715/18

    Strafvollzug; Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit; "Hamburger

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19
    Dementsprechend kommt es nicht darauf an, dass die Justizvollzugsanstalt und ihr folgend die Strafvollstreckungskammer im Rahmen der weiteren Begründung in rechtlich bedenklicher Weise darauf abstellt, dass der Zweck einer solchen Maßnahme zudem infolge der wegen anzunehmender Fluchtgefahr gebotenen Sicherungsmaßnahmen und die damit einhergehende "in jedem Fall sichtbare Handfessel" im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 2 StVollzG NRW gefährdet würde, da die Prüfung einer den Zweck der Maßnahme zumindest potentiell weniger beeinträchtigenden Möglichkeit einer sogenannten Hamburger Fesselung, die unter der Kleidung getragen wird und den Gefesselten insbesondere in die Lage versetzen soll, sich normal fortzubewegen, zumindest nicht erkennbar erfolgt ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 1 Vollz(Ws) 715/18 -, juris).
  • OLG Hamm, 14.12.2017 - 1 Vollz (Ws) 441/17
    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19
    Die Strafvollstreckungskammer hat rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass die Justizvollzugsanstalt im Rahmen des ihr zustehenden und nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums bei der jeweils vorzunehmenden Einzelfallprüfung im vorliegenden Fall in nicht zu beanstandender Weise zu der Bewertung gelangt ist, dass im Fall des Betroffenen Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit derzeit nicht feststellbar sind und darüber hinaus auch noch nicht im Sinne der zu § 53 Abs. 3 S. 1 StVollzG NRW ergangenen Senatsrechtsprechung drohen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - III-1 Vollz(Ws) 441/17 -, Rn. 15, juris, unter Bezugnahme auf LT-Drucksache 16/5413, 129 f.), mit der Folge, dass die Eingangsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer Ausführung zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit nicht gegeben sind.
  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 1165/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Mai 2019 - III - 1 Vollz(Ws) 92/19 - und des Landgerichts Bielefeld vom 15. Januar 2019 - 101 StVK 4188/18 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 461/19

    Strafvollzug; Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit; lockerungsbezogene

    (wobei bei der sogenannten halben Hamburger Fesselung lediglich ein Fuß und eine Hand mit einer Kette verbunden werden, vgl. Senat, Beschluss vom 31.07.2012 - III-1 Vollz (Ws) 278/12 -, juris) und so zumindest grundsätzlich geeignet erscheint, insbesondere die von der Antragsgegnerin angeführte Gefahr der stigmatisierenden Wirkung einer Fesselung zu reduzieren (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19 - Beschluss vom 28.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 715/18 -, jew. zit. n. juris).
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