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   OLG München, 04.07.2005 - 1 W 1010/05   

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https://dejure.org/2005,13057
OLG München, 04.07.2005 - 1 W 1010/05 (https://dejure.org/2005,13057)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2005 - 1 W 1010/05 (https://dejure.org/2005,13057)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 1 W 1010/05 (https://dejure.org/2005,13057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Unterlassene Verständigung des Beklagtenvertreters zur (zahn-)ärztlichen Untersuchung als Ablehnungsgrund; Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen bei der Gesamtschau mehrerer für sich betrachtet die ...

  • Judicialis

    ZPO § 406

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406
    Sachverständigenablehnung aufgrund Gesamtschau mehrerer für sich genommen nicht ausreichender Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    Besorgnis der Befangenheit bei Gesamtschau mehrerer Kleinigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1709
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren

    Mehrere Tatsachen, die für sich allein genommen eine Befangenheit (noch) nicht begründen, können in ihrer Gesamtheit aus der Sicht der ablehnenden Partei den Anschein der Parteilichkeit des Sachverständigen begründen (Musielak/Huber, aaO, § 406 Rn. 4, 11 a. E.; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 04.07.2005, 1 W 1010/05, zitiert aus JURIS).
  • OLG Naumburg, 30.12.2011 - 10 W 69/11

    Sachverständigenablehnung im Arzthaftungsprozess: Befangenheitsbesorgnis bei

    Mehrere Tatsachen, die für sich alleine genommen eine Befangenheit (noch) nicht begründen, können in ihrer Gesamtheit aus der Sicht der ablehnenden Partei den Anschein der Parteilichkeit des Sachverständigen begründen (OLG München, Beschluss vom 04.07.2005, Az. 1 W 1010/05, zit. nach juris; Musielak/Huber, 8. Aufl., § 406 ZPO, Rnrn. 4, 11 a. E.).
  • OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

    Es ist allein maßgeblich, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 -, Rn. 5, juris), wobei mehrere Gründe, die für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermögen, in ihrer Gesamtheit die notwendige Überzeugung vermitteln können (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 1 W 1010/05 -, Rn. 11, juris; Huber: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., Rn. 4, § 406 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2021 - 17 W 12/21

    Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es ist allein maßgeblich, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 -, Rn. 5, juris), wobei mehrere Gründe, die für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermögen, in ihrer Gesamtheit die notwendige Überzeugung vermitteln können (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 1 W 1010/05 -, Rn. 11, juris; Huber: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., Rn. 4, § 406 ZPO).
  • OLG Köln, 12.09.2016 - 3 U 209/13
    Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen können sich aber aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (OLG München Beschluss vom 05.03.1991 - 1 W 896/91, NJW 1992, 1569; OLG München Beschluss vom 04.07.2005 - 1 W 1010/05, BeckRS 2005, 12300; OLG Saarbrücken Beschluss vom 18.04.2007 - 5 W 90/07, DS 2007, 353; ähnlich OLG Köln Beschluss vom 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198), der Sachverständige also von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Angaben des Gegners mehr Glauben schenkt (vgl. insgesamt OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.12.2007 - 5 W 267/07, DS 2008, 148, 149).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 8 W 7/10

    Ablehnung des ärztlichen Sachverständigen

    Wenn sich ein Sachverständiger wichtige Anknüpfungspunkte einseitig besorgt und im Gutachten nicht offenlegt, woher er sie bezieht bzw. wenn der Sachverständige streitigen Vortrag zu Lasten einer Partei für erwiesen hält, dann kann u. U. schon das allein die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (OLG Saarbrücken MDR 2008, 527, 529; OLG München VersR 2006, 1709; Martis-Winkhart a. a. O. Kap. S Rn 111).
  • OLG Naumburg, 14.08.2012 - 10 W 39/12

    Sachverständigenanlehnung: Besorgnis der Befangenheit bei rechtlichen Bewertungen

    Mehrere Tatsachen, die für sich alleine genommen eine Befangenheit (noch) nicht begründen, können in ihrer Gesamtheit aus der Sicht der ablehnenden Partei den Anschein der Parteilichkeit des Sachverständigen begründen (OLG München, Beschluss vom 04.07.2005, 1 W 1010/05, zit. nach juris; Musielak/Huber, § 406 ZPO, Rn. 4, 11 a. E.).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Schließlich können Tatsachen, die jede für sich betrachtet die Besorgnis der Befangenheit noch nicht rechtfertigen würden, in einer Gesamtschau eine Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigen (OLG München OLGR 2006, S. 120; Huber in Musielak/Voit, ZPO, Kommentar, 17. Aufl., § 406, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 17 W 3/22

    Befangenheit medizinischer Sachverständiger

    Es ist allein maßgeblich, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 -, Rn. 5, juris), wobei mehrere Gründe, die für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermögen, in ihrer Gesamtheit die notwendige Überzeugung vermitteln können (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 1 W 1010/05 -, Rn. 11, juris; Huber: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., Rn. 4, § 406 ZPO).
  • OLG Naumburg, 02.05.2012 - 10 W 14/12

    Sachverständigenablehnung: Geltendmachung eines auf das Gutachten gestützten

    Mehrere Tatsachen, die für sich alleine genommen eine Befangenheit (noch) nicht begründen, können in ihrer Gesamtheit aus der Sicht der ablehnenden Partei den Anschein der Parteilichkeit des Sachverständigen begründen (OLG München, Beschluss vom 04.07.2005, Az. 1 W 1010/05, zit. nach juris; Musielak/Huber, 8. Aufl., § 406 ZPO, Rn. 4, 11 a. E.).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 12 W 50/09

    Vergütungsverlust bei Befangenheit

  • OLG Naumburg, 12.12.2013 - 10 W 43/13

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Abweichung von der

  • OLG Naumburg, 28.03.2012 - 10 W 10/12

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit:

  • LG Berlin, 17.03.2015 - 102 O 97/12

    Squeeze-out W. O. M. World of Medicine AG

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