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   KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11   

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https://dejure.org/2012,5881
KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11 (https://dejure.org/2012,5881)
KG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 W 163/11 (https://dejure.org/2012,5881)
KG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 (https://dejure.org/2012,5881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 873 BGB, § 925 BGB, § 20 GBO, § 29 GBO
    Grundbuchverfahren: Erforderliche Nachweise durch einen dänischen Verein im Zusammenhang mit einer Eigentumsumschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Erwerbsunfähigkeit sowie der Vertretungsmacht bei Umschreibung des Eigentums auf eine ausländische juristische Person

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachweis von Erwerbsberechtigung und Vertretungsbefugnis unter Abweichung von § 29 GBO bei ausländischen Gesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 873; BGB § 925 ,; GBO § 20; GBO § 29
    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Erwerbsunfähigkeit sowie der Vertretungsmacht bei Umschreibung des Eigentums auf eine ausländische juristische Person

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsübertragung auf ausländische Gesellschaften !

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1560 (Ls.)
  • FGPrax 2012, 236
  • Rpfleger 2012, 686
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 26.08.1997 - 1 W 2905/97

    Grundschuldlöschung wegen Nichtexistenz des Gläubigers im Berichtigungswege

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11
    Allerdings wird die von dem Senat geteilte Auffassung vertreten, eine Lockerung der strengen Beweisanforderungen des § 29 Abs. 1 GBO zugunsten der Möglichkeit freier Beweiswürdigung sei dort geboten, wo die Beibringung von Urkunden unmöglich ist und sich der Antragsteller auch sonst in Beweisnot befindet (Senat, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 W 2905/97 - NJW-RR 1998, 447, 449 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 20 W 263/07

    Zweigniederlassung einer englischen private limited company by shares:

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11
    Auch die Frage der Bestellung ihrer Organe und deren Vertretungsmacht richtet sich nach dem Gesellschaftsstatut (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 165, 166).
  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11
    Das Verfahren vor dem deutschen Grundbuchamt richtet sich auch bei Auslandsberührung stets nach deutschem Recht - lex fori - (BayObLG, DNotZ 1987, 98, 99).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11
    Zumindest ist aber der freie Kapitalverkehr berührt, Art. 63 Abs. 1 AEUV, der u.a. auch Immobilieninvestitionen von Gebietsfremden im Inland erfasst, vgl. Anhang I zu Art. 1 der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des (EWG-)Vertrages (zum Hinweischarakter dieser Richtlinie vgl. EuGH, Urteil vom 22. April 2010 - C-510/08 - Mattner).
  • BGH, 12.07.2011 - II ZR 28/10

    Internationale Zuständigkeit: Rückgriff auf die Gründungstheorie zur Bestimmung

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11
    Seine Rechtsfähigkeit richtet sich deshalb nach dänischem Recht (vgl. BGH, MDR 2011, 1306).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 197/12

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit

    Maßgeblich ist insoweit das deutsche Grundbuchverfahrensrecht als lex fori (vgl. KG, FGPrax 2012, 236, 237; Palandt/Thorn, BGB, 72. Aufl., Einl. v. Art. 3 EGBGB Rn. 33).
  • KG, 25.09.2012 - 1 W 270/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage eines inländischen Erbscheins

    Das Verfahren vor dem deutschen Grundbuchamt richtet sich auch bei Auslandsberührung stets nach deutschem Recht - lex fori - (Senat, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 - juris; BayObLG, DNotZ 1987, 98, 99).
  • OLG München, 09.11.2020 - 34 Wx 235/20

    Grundbuchverfahren - Nachweis der Vertretungsberechtigung bei einer ausländischen

    Kennt indes das einschlägige ausländische Recht kein beweiskräftiges Handelsregister und gibt es nach dessen Vorschriften auch sonst keinen vollständigen Beweis für die Vertretungsberechtigung, dann kann und muss das Grundbuchamt den nach dem ausländischen Recht möglichen Nachweis verlangen, dieser reicht dann aber aus (OLG Jena FGPrax 2018, 104/105; KG FGPrax 2012, 236; Hügel/Zeiser IPR Rn. 107; Meikel/Hertel Einl G Rn. 79; Bausback DNotZ 1996, 254/265 f.).
  • KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des

    Das Verfahren vor dem deutschen Grundbuchamt richtet sich auch bei Auslandsberührung stets nach deutschem Recht - lex fori (Senat, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 W 270-271/12 - DNotZ 2013, 135, 136; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 - FGPrax 2012, 236, 237; BayObLG, …

    Die Nachweise sind in Form öffentlicher Urkunden zu erbringen (Senat, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 - FGPrax 2012, 236, 237), die in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift vorzulegen sind, vgl. § 435 ZPO (Demharter, GBO, 28. Aufl., § 29, Rdn. 57).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12

    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer

    So hat das Kammergericht in einer neueren Entscheidung (FGPrax 2012, 236 m.w.N.) im Grundbuchverfahren für einen dänischen Verein bei der Eigentümereintragung zum Nachweis der Vertretungsberechtigung die Vorlage einer privatschriftlichen Satzung sowie eines Protokolls über die im Rahmen einer Mitgliederversammlung erfolgte Wahl des vertretungsberechtigten Vorstandes ausreichen lassen, da es in Dänemark ein Vereinsregister nicht gibt und damit eine Beweisnot besteht, die ausnahmsweise eine Lockerung der Beweisanforderungen des § 29 Abs. 1 GBO rechtfertige.
  • OLG Jena, 22.01.2018 - 3 W 322/17

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsberechtigung einer auf den British

    Im Rahmen der §§ 19, 20 GBO sind dem Grundbuchamt bei Beteiligung einer juristischen Person neben deren Existenz auch die Vertretungsmacht der für sie Handelnden nachzuweisen, und zwar auch bei Beteiligung ausländischer juristischer Personen im Grundsatz durch öffentliche Urkunden, § 29 Abs. 1 S. 2 GBO (KG FGPrax 2012, 236 f. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 24.03.2014, 3 W 31/14, zitiert nach juris; Meikel, GBO, Einl G Rn. 78 m.w.N.).
  • KG, 25.04.2017 - 1 W 699/16

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzungen für die Eintragung einer

    Auch materiell-rechtlich beurteilt sich die dingliche Rechtslage an Grundstücken nach deutschem Recht - lex rei sitae -, Art. 43 Abs. 1 EGBGB (Senat, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 - FGPrax 2012, 236, 237).
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