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   KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08, 1 W 169/08   

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https://dejure.org/2009,7866
KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08, 1 W 169/08 (https://dejure.org/2009,7866)
KG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 1 W 168/08, 1 W 169/08 (https://dejure.org/2009,7866)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 1 W 168/08, 1 W 169/08 (https://dejure.org/2009,7866)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des in der Wohnung lebenden Sohns einer betreuten Person gegen die gerichtliche Genehmigung der Kündigung des Mietverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde des in der Wohnung lebenden Sohns einer betreuten Person gegen die gerichtliche Genehmigung der Kündigung des Mietverhältnisses

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung Verwandter oder Dritter

  • Judicialis

    BGB § 563; ; BGB § 1907; ; BGB § 1922; ; FGG § 20 Abs. 1

  • Judicialis

    BGB § 563; ; BGB § 1907; ; BGB § 1922; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 563; BGB § 1907; BGB § 1922; FGG § 20 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde des in der Wohnung lebenden Sohns einer betreuten Person gegen die gerichtliche Genehmigung der Kündigung des Mietverhältnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 563; BGB § 1907; BGB § 1922; FGG § 20 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde des in der Wohnung lebenden Sohns einer betreuten Person gegen die gerichtliche Genehmigung der Kündigung des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung durch Betreuer: Keine Beschwerdebefugnis des Sohnes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung des Mietverhältnisses durch den Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 25
  • FamRZ 2010, 494
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06

    Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum; keine Rechtskrafterstreckung der Beurteilung

    Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08
    Wird die Entscheidung über die Wiedereinsetzung mit der Beschlussfassung über die Beschwerde verbunden, ist auf die statthafte sofortige weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss die Entscheidung zur Wiedereinsetzung als Verfahrensfrage der Zulässigkeit der Erstbeschwerde vom Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ebenfalls nachzuprüfen, und zwar in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung (OLG Hamm, FGPrax 2007, 171; OLG München, OLGReport 2006, 238; BayObLG, FamRZ 1990, 429; Sternal, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 22, Rdn. 84; Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 22, Rdn. 43).
  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04

    Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund

    Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08
    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung des Landgerichts, die Erstbeschwerde sei unzulässig, weil die Betreuerin von der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Kündigung des Wohnungsmietvertrags gegenüber dem Vermieter Gebrauch gemacht habe, im Hinblick auf die im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2000 (NJW 2000, 1709) ergangene obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt werden kann (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 223; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 203; OLG Köln, OLGReport 2001, 47; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2004, 713; Klüsener, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1828, Rdn. 29; Zorn, Das Recht der elterlichen Sorge, 2. Aufl., Rdn. 466).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08
    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung des Landgerichts, die Erstbeschwerde sei unzulässig, weil die Betreuerin von der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Kündigung des Wohnungsmietvertrags gegenüber dem Vermieter Gebrauch gemacht habe, im Hinblick auf die im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2000 (NJW 2000, 1709) ergangene obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt werden kann (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 223; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 203; OLG Köln, OLGReport 2001, 47; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2004, 713; Klüsener, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1828, Rdn. 29; Zorn, Das Recht der elterlichen Sorge, 2. Aufl., Rdn. 466).
  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 107/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08
    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung des Landgerichts, die Erstbeschwerde sei unzulässig, weil die Betreuerin von der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Kündigung des Wohnungsmietvertrags gegenüber dem Vermieter Gebrauch gemacht habe, im Hinblick auf die im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2000 (NJW 2000, 1709) ergangene obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt werden kann (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 223; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 203; OLG Köln, OLGReport 2001, 47; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2004, 713; Klüsener, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1828, Rdn. 29; Zorn, Das Recht der elterlichen Sorge, 2. Aufl., Rdn. 466).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 UF 152/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08
    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung des Landgerichts, die Erstbeschwerde sei unzulässig, weil die Betreuerin von der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Kündigung des Wohnungsmietvertrags gegenüber dem Vermieter Gebrauch gemacht habe, im Hinblick auf die im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2000 (NJW 2000, 1709) ergangene obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt werden kann (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 223; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 203; OLG Köln, OLGReport 2001, 47; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2004, 713; Klüsener, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1828, Rdn. 29; Zorn, Das Recht der elterlichen Sorge, 2. Aufl., Rdn. 466).
  • BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 3 Z 139/89
    Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08
    Voraussetzung ist dabei, dass ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist (BayObLG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 3Z BR 15/00 - Juris; BayObLG, NVwZ 1990, 597).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 15/00
    Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08
    Voraussetzung ist dabei, dass ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist (BayObLG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 3Z BR 15/00 - Juris; BayObLG, NVwZ 1990, 597).
  • OLG München, 24.01.2006 - 34 Wx 8/06
    Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08
    Wird die Entscheidung über die Wiedereinsetzung mit der Beschlussfassung über die Beschwerde verbunden, ist auf die statthafte sofortige weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss die Entscheidung zur Wiedereinsetzung als Verfahrensfrage der Zulässigkeit der Erstbeschwerde vom Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ebenfalls nachzuprüfen, und zwar in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung (OLG Hamm, FGPrax 2007, 171; OLG München, OLGReport 2006, 238; BayObLG, FamRZ 1990, 429; Sternal, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 22, Rdn. 84; Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 22, Rdn. 43).
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