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   OVG Saarland, 16.07.2004 - 1 W 20/04   

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OVG Saarland, 16.07.2004 - 1 W 20/04 (https://dejure.org/2004,70383)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.07.2004 - 1 W 20/04 (https://dejure.org/2004,70383)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 1 W 20/04 (https://dejure.org/2004,70383)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Saarlouis, 18.01.2006 - 5 K 185/04

    Keine Verletzung der Rechte aus § 36 BauGB wegen Nichtbeteiligung der Gemeinde am

    Wenn eine Gemeinde am Verfahren zur Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung nicht beteiligt wurde, liegt dann keine Verletzung ihrer Rechte aus § 36 BauGB vor, wenn sie zu der Ursprungsbaugenehmigung ihr Einvernehmen erteilt hat und durch die Nachtragsbaugenehmigung diese Ursprungsbaugenehmigung lediglich eingeschränkt und präzisiert wird (wie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.07.2004 - 1 W 20/04 -).

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen änderte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 16.07.2004 im Verfahren 1 W 20/04 den Beschluss des Verwaltungsgerichts ab und wies die Anträge der Klägerin zurück.

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der beigezogenen Verwaltungsunterlagen und die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 2 K 355/98, 2 R 2/03, 2 F 5/04 und 1 W 20/04, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat hierzu in seinem Beschluss vom 16.07.2004 im Verfahren 1 W 20/04 folgendes ausgeführt:.

  • VG Köln, 19.05.2016 - 13 K 4121/14

    Klage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    - 1 W 20/04 -, juris Rn. 3 ff.
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06

    Rechtswegeröffnung: Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick

    Dabei kommt es jedoch nicht auf die Bewertung des Sachverhalts durch die Klägerin, sondern darauf an, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (OLG Karlsruhe B. v. 30.03.2004, 1 W 20/04).

    Dass der Handelsvertreter an Weisungen und Richtlinien des Auftraggebers gebunden ist, berührt seine grundsätzliche Selbstständigkeit noch nicht (OLG Karlsruhe B. v. 30.03.2004, 1 W 20/04).

  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 22 ZB 15.1334

    Klage eines Landwirts gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Hat die Standortgemeinde - wie hier - ihr Einvernehmen zu einem Außenbereichsvorhaben bereits erteilt, so muss sie jedenfalls dann erneut nach § 36 BauGB beteiligt werden, wenn das Vorhaben in einer Weise geändert wurde, die städtebaulich relevante Belange erstmals oder anders als bisher berührt und die geeignet ist, die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit neu aufzuwerfen (vgl. z. B. SaarlOVG, B.v. 16.7.2004 - 1 W 20/04 - juris Rn. 3 f.; weitergehend Rieger in Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 36 Rn. 7).
  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    Letzteres ist aber dann nicht der Fall, wenn die Änderungen sich als bloße, keine bodenrechtlich relevanten Fragen aufwerfendes "Minus" darstellen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.7.2004 - 1 W 20/04 -) Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin seit Monaten darüber informiert, dass eine Nutzungsänderung eines Industriegebäudes in eine Spielhalle stattfinden sollte.
  • VG Regensburg, 13.10.2008 - RO 7 K 07.943

    Immissionsschutz-rechtliche Genehmigung

    Einer erneuten Befassung der Gemeinde bedarf es bei solchen Änderungen allenfalls dann nicht, wenn Gegenstand der Änderungen ein bloßes Minus im Verhältnis zum vorherigen Planungsinhalt ist (so OVG des Saarlandes, Entsch. vom 16.7.2004, Az. 1 W 20/04 für einen durch Änderungsbescheid dokumentierten Teilverzicht auf eine Genehmigung).
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