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   OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15   

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https://dejure.org/2015,56024
OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15 (https://dejure.org/2015,56024)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.12.2015 - 1 W 2197/15 (https://dejure.org/2015,56024)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 1 W 2197/15 (https://dejure.org/2015,56024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nachlassspaltung durch unterschiedlich zur Anwendung kommende Erbrechtsstatute

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 260/12

    Erteilung Fremdrechtserbschein nach italienischem Recht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
    aa) Allerdings ist äußerst streitig, ob und in welcher Form ein Noterbenrecht vor Durchführung des Herabsetzungsverfahrens im Erbschein auszuweisen ist (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.5.2013, 20 W 260/12 - Rz. 36 ff. mit einer Zusammenstellung der hierzu vertretenen Ansichten zum vergleichbaren italienischen Recht).

    Selbst wenn solche Schenkungen erfolgt sein sollten und deren Einbeziehung bei der Berechnung der Höhe des vom Noterben zu beanspruchenden Nachlass dazu führen könnte, dass sein Anteil über der im Erbschein ausgewiesenen Quote von zwei Dritteln - bezogen auf den tatsächlichen Nachlass - liegt (dazu Süß, a. a. O., Rn. 411), muss sich diese - nur abstrakte - Möglichkeit im Erbschein nicht niederschlagen, solange sich der Noterbberechtigte trotz Hinweis des Gerichts über die Geltendmachung einer Herabsetzungsklage nicht erklärt bzw. deren Einreichung nicht nachgewiesen hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.5.2013, a. a. O., Rz. 43, m. w. N.).

  • LG Frankfurt/Main, 10.02.1976 - 9 T 116/76
    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
    Deshalb hält der Senat, in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (OLG Hamm NJW 1954, 1731/1733; LG Frankfurt/Main MDR 1976, 668) und Literatur (vgl. nur Staudinger/Dömer Art. 25 EGBGB Rn. 144 und 849, Erman/Schlüter BGB 8. Aufl. § 2353 Rn. 11; Greif MDR 1965, 447/448, Johnen MittRhNotK 1986, 57/67) die Aufnahme eines solchen Vermerks in den Erbschein nicht für erforderlich (so bereits BayObLGZ 1961, 4/18 f. mit ausführlicher Begr. Und für das vergleichbare Problem des Vindikationslegats BayObLGZ 1974, 460/466)." Dieser Ansicht schließt sich der Senat aus den dort genannten Gründen an.
  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
    Anderes gilt aber schon dann, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beruht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.03.2015,3 Wx 77/14, m. w. N.).
  • BayObLG, 28.11.1974 - BReg. 1 Z 94/73

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
    Deshalb hält der Senat, in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (OLG Hamm NJW 1954, 1731/1733; LG Frankfurt/Main MDR 1976, 668) und Literatur (vgl. nur Staudinger/Dömer Art. 25 EGBGB Rn. 144 und 849, Erman/Schlüter BGB 8. Aufl. § 2353 Rn. 11; Greif MDR 1965, 447/448, Johnen MittRhNotK 1986, 57/67) die Aufnahme eines solchen Vermerks in den Erbschein nicht für erforderlich (so bereits BayObLGZ 1961, 4/18 f. mit ausführlicher Begr. Und für das vergleichbare Problem des Vindikationslegats BayObLGZ 1974, 460/466)." Dieser Ansicht schließt sich der Senat aus den dort genannten Gründen an.
  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
    Nach herrschender Meinung kann der Ehegatte, dem - wie im romanischen Rechtskreis üblich - ein Legalnießbrauch eingeräumt ist, im Rahmen des deutschen Erbscheinsverfahrens nicht als Erbe angesehen werden (BayObLG, Beschluss vom 26.0.1995,1Z BR 163/94, Rz. 47).
  • KG, 22.04.1977 - 1 AR 10/77
    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
    Dabei muss aber deutlich werden, dass getrennte Spaltnachlässe bestehen und auf Grundlage welchen Rechts die jeweilige Rechtsnachfolge stattfindet (MünchKommBGB/Mayer, 2013, § 2369 Rn. 25 und 51; Staudinger/Herzog, a. a. O., Rn. 12), weil die Möglichkeit besteht, dass die Rechtstellung der Erben nach Maßgabe des ausländischen Rechts eine andere ist als die nach deutschem Recht (KG, Beschluss vom 22.4.1977,1 AR 10/77, Rz. 2 - juris).
  • KG, 31.01.2018 - 26 W 57/16

    Testamentsauslegung: Erbscheinserteilungsanspruch eines als "Haupterben"

    Er ist dahingehend abzuändern (vgl. zur Tenorierung OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2013 - 15 W 88/13 - FamRZ 2014, 1138, zitiert nach juris; a. A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 W 2197/15 - ErbR 2016, 579, zitiert nach juris: Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung), dass der Antrag des Antragstellers auf Erteilung des begehrten, ihn als Alleinerben ausweisenden Erbscheins zurückzuweisen ist.
  • KG, 13.12.2017 - 26 W 45/16

    Erbscheinssache: Verweisung einer letztwilligen Verfügung auf ein anderes

    Er ist dahingehend abzuändern (vgl. zur Tenorierung OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2013 - 15 W 88/13 - FamRZ 2014, 1138, zitiert nach juris; a. A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 W 2197/15 - ErbR 2016, 579, zitiert nach juris: Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung), dass der Antrag des Antragstellers auf Erteilung eines ihn als Alleinerben ausweisenden Erbscheins zurückzuweisen ist.
  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Die Frage, ob das Gericht Amtsermittlung zu betreiben hat, wenn die Angaben des Antragstellers den sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Anforderungen nicht genügen, wird in der gerichtlichen Praxis denn auch regelmäßig nicht gestellt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2016, 510, 511/513; KG NJW-RR 2018, 1225; KG FamRZ 2020, 1049; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 1686; Senat v. 19.10.2021 - 20 W 221/18, Juris; ausdrücklich verneinend OLG Düsseldorf ErbR 2014, 493, 494; OLG Naumburg FamRZ 2016, 652, 654; anders andeutungsweise OLG Hamm FamRZ 2016, 262, 263/264).
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