Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 28.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-1 W 23/07   

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https://dejure.org/2007,2285
OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines angemessenen Zeitraums zur Prüfung eines Schadensersatzanspruches in Verkehrsunfallsachen durch eine Haftpflichtversicherung anhand der Komplexität des zugrundeliegenden Sachverhalts; Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits bei Erhebung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Regulierungszeit für Haftpflichtversicherung

  • kanzlei.biz

    Zulässige Zeitspanne für Schadensregulierung

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; PflVG § 3
    Klageerhebung ohne Gewährung eines angemessenen Prüfungszeitraumes zur Klärung der Rechtslage nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angemessene Regulierungsdauer eines Haftpflichtschadens

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Wer zu früh klagt, wird bestraft

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Regulierungsfrist in der Regel 3 Wochen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 114
  • NZV 2008, 151
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Landstuhl, 09.07.2002 - 2 C 111/02

    Anspruch auf Verzugsschaden gegen Kfz-Haftpflichtversicherung; Beginn der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -).
  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    aa) Die Dauer der Prüffrist (vgl. § 14 I VVG n.F.) wird in der Rechtsprechung unterschiedlich angesetzt, von 2 Wochen AG Erlangen (DAR 2005, 690) über mindestens 2-3 Wochen (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190= OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage), 3-4 Wochen (LG München I VersR 1973, 871; LG Düsseldorf VersR 1981, 582 [583]; LG Bielefeld zfs 1988, 282; i. Erg.

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51: 2 Wochen ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611: 3 Wochen ); daß die Haftpflichtversicherungen über einen " größeren Büroapparat " verfügten, der " gewisse Mindestverzögerungen zur Folge hat " (so OLG Rostock OLG-NL 2001, 92), ist nicht anzuerkennen, weil es sich um ein in der Sphäre des Schuldners angesiedeltes Problem handelt, das nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden darf - andernfalls hätte es ein Schuldner in der Hand, sich durch unklare oder schwerfällige Organisationsstrukturen über längere Zeit folgenlos seinen Verpflichtungen zu entziehen.

  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    3 Wochen: OLG Düsseldorf 27.6.07 - 1 W 23/07 - NZV 08, 151; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage).

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Die Länge dieser Frist hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Senat, Beschluss vom 27.06.07, I-1 W 23/07, DAR 2007, 611).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07   

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https://dejure.org/2007,6131
OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,6131)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2007 - 1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,6131)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2007 - 1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,6131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 42 ZPO, § 91 ZPO, § 567 ZPO
    Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des Streitwerts

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 91; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42, § 91, § 567
    Kosten für eine im Beschwerderechtszug erfolgreiche Richterablehnung als Kosten des Rechtsstreits zu qualifizieren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaftungnahme eines Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter für ein nicht rechtmäßiges Verhalten in der Krise; Veranlassung einer Kostenentscheidung bei einer erfolgreichen Beschwerde mit dem Ziel einer Richterablehnung; Behandlung der anfallenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1399
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.10.1996 - 24 W 45/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07
    Gesonderte Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren fielen nicht an (vgl. GKG-KV 1812), und die außergerichtlichen Kosten seien solche des Rechtsstreits (Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 46 Rn. 20; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 46 Rn. 20; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1997, 1084, 1085); es wäre unbillig, angesichts der nur quasi-kontradiktorischen Natur des Ablehnungsverfahrens die Kosten des Ablehnungsverfahrens dem an der erfolgreichen Ablehnung nicht beteiligten Gegner aufzuerlegen.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07
    Der Senat sieht die Auffassung, dass damit der Streitwert gleich dem Hauptsachewert anzusetzen sei (zuletzt BGH IX ZB 60/06, BGHReport 2007, 357 [juris Rn. 13]), nicht als gerechtfertigt an.
  • OLG Frankfurt, 21.01.1986 - 6 W 303/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07
    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in NJW-RR 1986, 740 besagt lediglich, dass der Gegner, wenn er zum Ablehnungsgesuch Stellung nimmt, insoweit Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten als solche der notwendigen Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 ZPO verlangen kann.
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    Eine Kostenentscheidung ist im Ablehnungsverfahren bei erfolgreicher Beschwerde entbehrlich, da es sich bei den Kosten der erfolgreichen Beschwerde um solche des Rechtsstreits handelt (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 46 Rn. 22; OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.05.2007 - 1 W 23/07, MDR 2007, 1399, 1400, juris Rn. 5).
  • OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es handelt sich insoweit nämlich um Kosten des Rechtsstreits (vgl. OLG Frankfurt am Main MDR 2007, 1399; OLG München, Beschluss vom 14.03.2012, Az.: 10 W 277/12; Sturm MDR 2007, 382; Zöller-Vollkommer, 31. Aufl., § 46 Rn. 20).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt, da die Kosten einer erfolgereichen Ablehnung eines Sachverständigen solche der Hauptsache und von dem letztlich Unterliegenden zu tragen sind; eine Kostenentscheidung ergeht in diesem Fall nicht (OLG Frankfurt a. M. MDR 2007, 1399; Sturm MDR 2007, 382 [383 unter III] alle für Richterablehnung).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Diesen Bruchteilswert setzt der Senat in ständiger Rechtsprechung mit 25 % an (s. Beschl. v. 28.05.2007 - 1 W 23/07 - MDR 2007, 1399, unter II.4.
  • BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung

    Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (OLG Frankfurt am Main, MDR 2007, 1399).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung

    Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst, da für das erfolgreiche Beschwerdeverfahren gemäß Nr. 1812 des Kostenverzeichnisses zum GKG Gerichtskosten nicht anfallen und die außergerichtlichen Kosten der Parteien Kosten des Rechtsstreits sind (OLG Frankfurt MDR 2007, S. 1399; Greger in Zöller, a. a. O., § 406, Rn. 17, Vollkommer in Zöller, a. a. O., § 46, Rn. 20; Herget in Zöller, a. a. O., § 91, Rn. 13, Stichworte "Richterablehnung", "Sachverständigenablehnung").
  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 10 W 35/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Voraussetzungen für

    Eine Kostenentscheidung sowie eine Festsetzung des Gegenstandswertes sind nicht veranlasst, da bei einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs keine Kostenerstattung stattfindet, sondern die Kosten solche des Rechtsstreits sind (OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.05.2007, 1 W 23/07, veröffentlicht u.a.: MDR 2007, 1399, hier zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Androhung der Verweisung des

    Auch wenn der Gegner sich aus seiner Sicht gegen die Ablehnung des Richters wendet, "unterliegt" er nicht in diesem selbstständigen Zwischenverfahren (vgl. OLG Frankfurt MDR 2007, 1399).

    Unabhängig davon, dass sich § 21 GKG wegen § 1 Abs. 1 S. 1 GKG nur auf die Gerichtskosten bezieht, also Gebühren und Auslagen (Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 21 GKG Rn. 1), ist der Fall einer erfolgreichen Richterablehnung mit einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne dieser Vorschrift nicht vergleichbar; eine analoge Anwendung der Norm kommt nicht in Betracht (dazu OLG Frankfurt MDR 2007, 1399; ebenso Stollenwerk, NJW 2007, 3751, 3753 l. Sp. mit Note 15).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22

    Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Frau des Richters bei einer

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2007 - 1 W 23/07, juris Rn. 5).
  • OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23

    Ablehnung des Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

    Vielmehr sind die Kosten als solche des Rechtsstreits gem. § 91 ZPO von der in der Hauptsache unterliegenden Partei zu tragen (vgl. BGH, Beschluss v. 07.11.2018, Az. IV ZB 13/18 = MDR 2019, 189; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2007, Az. 1 W 23/07; OLG München, Beschluss vom 16. Februar 1994, Az. 11 W 698/94; zitiert jeweils nach juris; ZöllerG.
  • OLG Frankfurt, 22.03.2016 - 8 W 18/16

    Kostentragungspflicht bezüglich eines Beschwerdeverfahrens über die Ablehnung

  • OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09

    Kostenfestsetzung: Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im

  • OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 10 W 63/07

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei engem beruflichem

  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 1 W 32/23

    Macht eine vorherige Anwaltstätigkeit den Richter befangen?

  • OLG Stuttgart, 21.06.2022 - 3 W 26/22

    Unparteilichkeit eines Sachverständigen bei Mitgliedschaft im gleichen

  • KG, 06.10.2015 - 18 WF 121/15

    Richterablehnung im Familienverfahren: Vorliegen eines so genannten

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