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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.06.1994 - 1 W 35/94   

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https://dejure.org/1994,3941
OLG Bamberg, 28.06.1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,3941)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.06.1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,3941)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,3941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1939, 2174, 133
    Vermächtnisweise Zuwendung eines Wohnrechts gibt keinen Anspruch auf dingliche Sicherung durch Eintragung ins Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

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  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

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  • LG Waldshut-Tiengen, 26.04.2005 - 1 O 70/04

    Testamentsauslegung: Bedeutung des Fehlens eines ausdrücklichen Hinweises auf ein

    Hiermit könnte zwar auch die Einräumung eines nur schuldrechtlichen Wohnrechts gemeint sein, welches als Leihe zu werten wäre (so OLG Bamberg, Beschluss vom 28.06.1994, 1 W 35/94, NJW-RR 1994, 1359, 1360).
  • OLG Schleswig, 03.06.2004 - 16 U 39/04

    Herausgabeanspruch des Erstehers gegen Inhaber eines auf Vermächtnis beruhenden

    Ein auf einem Vermächtnis beruhendes unentgeltliches Wohnrecht wird als Leihe eingeordnet (OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1359; zur Nichtanwendbarkeit von § 566 BGB bei Leihe auch OLG Köln NJW-RR 2000, 152), es ist nicht mietähnlich (OLG Bremen, Urteil vom 29. September 2000 - 5 U 39/00 -, zitiert nach juris; Schneider/Herget, 11. Aufl., Rdnr. 5106; vgl. auch OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 409).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 1 W 35/94   

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https://dejure.org/1994,19655
OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,19655)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.05.1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,19655)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,19655)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 18.06.1993 - 1 W 47/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 1 W 35/94
    Nach der überzeugenden Begründung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, folgt dies aus dem Sprachgebrauch des Einigungsvertrages in anderen Bestimmungen, wie etwa in einer Sonderregelung für Berlin (Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt IV, Nr. 4) und die Regelung in Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 13 c. Im Einklang mit den Erläuterungen zum Eingungsvertrag (abgedruckt in: Einigungsvertrag und Wahlvertrag, Band II, herausgegeben von Klaus Stern und Bruno Schmidt-Bleibtreu, München 1990, S. 295 ist daher davon auszugehen, daß die fragliche Gebührenkürzung für in den alten Bundesländern ansässige Rechtsanwälte nur dann gilt, wenn sie vor Gerichten oder Behörden in den neuen Bundesländern tätig werden. An seiner früheren Rechtsprechung (Beschluß vom 18.6.1993 - 1 W 47/93 -) hält der Senat nach alldem nicht mehr fest.
  • BGH, 08.04.1992 - XII ZR 223/90

    Voraussetzungen für die Geltung einer Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 1 W 35/94
    Wie der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 6.10.1993 (FamRZ 1994, 158) unter Aufgabe seiner gegenteiligen früheren Rechtsprechung (etwa: FamRZ 1992, 924) insbesondere im Anschluß an den Beschluß des Kammergerichts vom 10.11.1992 (DtZ 1993, 152) entschieden hat, erstreckt sich das in Artikel I Abs. 1 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, auf das die oben genannte Bestimmung verweist, nur auf das der neuen Bundesländer.
  • BGH, 06.10.1993 - XII ZR 38/92

    Ermäßigte Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigkeit in den neuen Bundesländern

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 1 W 35/94
    Wie der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 6.10.1993 (FamRZ 1994, 158) unter Aufgabe seiner gegenteiligen früheren Rechtsprechung (etwa: FamRZ 1992, 924) insbesondere im Anschluß an den Beschluß des Kammergerichts vom 10.11.1992 (DtZ 1993, 152) entschieden hat, erstreckt sich das in Artikel I Abs. 1 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, auf das die oben genannte Bestimmung verweist, nur auf das der neuen Bundesländer.
  • KG, 10.11.1992 - 1 W 1195/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 1 W 35/94
    Wie der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 6.10.1993 (FamRZ 1994, 158) unter Aufgabe seiner gegenteiligen früheren Rechtsprechung (etwa: FamRZ 1992, 924) insbesondere im Anschluß an den Beschluß des Kammergerichts vom 10.11.1992 (DtZ 1993, 152) entschieden hat, erstreckt sich das in Artikel I Abs. 1 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, auf das die oben genannte Bestimmung verweist, nur auf das der neuen Bundesländer.
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