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   OLG Rostock, 19.05.2016 - 1 W 4/15   

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https://dejure.org/2016,27686
OLG Rostock, 19.05.2016 - 1 W 4/15 (https://dejure.org/2016,27686)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.05.2016 - 1 W 4/15 (https://dejure.org/2016,27686)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 1 W 4/15 (https://dejure.org/2016,27686)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erbringung der Kapitalbeiträge zu im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung; Ermittlung des Wertes des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Erbringung der Kapitalbeiträge zu im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung i.S.d. § 55 Abs. 1 UmwG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 14
  • DB 2016, 2894
  • NZG 2017, 61
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 190/97

    Bewertung des Vermögens einer Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2016 - 1 W 4/15
    Der so bestimmte Ertragswert ist, wenn vorhanden, um den Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu erhöhen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.03.2015, Az.: 20 W 160/13, ZIP 2015, 1229ff., zitiert nach juris, Rdn. 35; zur Anwendung des Ertragswertes im Rahmen der Prüfung einer Unterbilanzhaftung unter Berücksichtigung einer Sachgründung zur Ermittlung des Unternehmenswertes: BGH, Urteil vom 09.11.1998, Az.: II ZR 190/97, ZIP 1998, 2151f., zitiert nach juris, Rdn. 7f.).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 20 W 160/13

    Sicherung der Kapitalaufbringung bei Formwechsel nach § 220 Abs. 1 UmwG

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2016 - 1 W 4/15
    Der so bestimmte Ertragswert ist, wenn vorhanden, um den Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu erhöhen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.03.2015, Az.: 20 W 160/13, ZIP 2015, 1229ff., zitiert nach juris, Rdn. 35; zur Anwendung des Ertragswertes im Rahmen der Prüfung einer Unterbilanzhaftung unter Berücksichtigung einer Sachgründung zur Ermittlung des Unternehmenswertes: BGH, Urteil vom 09.11.1998, Az.: II ZR 190/97, ZIP 1998, 2151f., zitiert nach juris, Rdn. 7f.).
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