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   KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02   

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https://dejure.org/2006,12166
KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02 (https://dejure.org/2006,12166)
KG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 1 W 400/02 (https://dejure.org/2006,12166)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 (https://dejure.org/2006,12166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmäßigkeit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung eines lediglich fehlerhaft der deutschen Sprache mächtigen Briten ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers; Voraussetzungen für eine Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers bei nicht ausreichenden ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspflegerbestellung bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 70b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70b
    Erforderliche Bestellung eines Verfahrenspflegers bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1116 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Eine solche Beschränkung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die unmittelbare Bekanntgabe der ärztlichen Stellungnahme an den Betroffenen dessen Gesundheit schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden würde (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; BayObLG - 3Z BR 076/04 - in iuris).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist zwar kein absoluter Beschwerdegrund, bei dessen Vorliegen unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruhe (BayObLG - 3Z BR 76/04 - in iuris).

    Vielmehr ist dies zu prüfen, doch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137; BayObLG - 3Z BR 76/04 - in iuris; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 12 Rn. 104).

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03

    Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Unterbringung nach dem in Berlin geltenden Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG) gegeben sind, und legen konkrete Tatsachen nahe (vgl. BayObLG, FamRZ 2004, 1064), dass mit dem Aufschub der Maßnahme Gefahr verbunden wäre, kann eine Unterbringung durch einstweilige Anordnung vorläufig angeordnet werden (§§ 70 h Abs. 1 Satz 2, 69 f Abs. 1 FGG).

    Weder dem Beschluss des Amtsgerichts vom 19. Juli 2002 noch den Akten lassen sich hinreichend konkrete Tatsachen (BayObLG, FamRZ 2004, 1064) entnehmen, wonach gemäß §§ 70h, 69f Abs. 1 Nr. 1 FGG dringende Gründe für die Annahme bestanden haben, dass die Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PsychKG gegeben waren.

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Eine solche Beschränkung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die unmittelbare Bekanntgabe der ärztlichen Stellungnahme an den Betroffenen dessen Gesundheit schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden würde (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; BayObLG - 3Z BR 076/04 - in iuris).

    In einem solchen Fall ist es dann aber erforderlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen, damit der Betroffene ein Mindestmaß an Rechtsverteidigung entwickeln kann (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; Baur, in Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 2300, § 67 Rn. 80).

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Vielmehr ist dies zu prüfen, doch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137; BayObLG - 3Z BR 76/04 - in iuris; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 12 Rn. 104).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet die Annahme eines Feststellungsinteresses in den Fällen, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; vgl. auch EuGHMR, NJW 2004, 2209, 2111 zu Art. 5 Abs. 4 EMRK).
  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Einem von einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme Betroffenen wird grundsätzlich das Recht zugebilligt, die Rechtmäßigkeit dieses Grundrechtseingriffs selbst dann überprüfen zu lassen, wenn die Freiheitsentziehung beendet ist und eine gegenwärtige Beschwer des Betroffenen nicht mehr vorliegt (Senat, FGPrax 2000, 213f).
  • OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00

    Unterbringungssachen - Feststellungsverfahren nach Beendigung - Aktenlage -

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Es fehlt aber an hinreichenden Feststellungen zu den weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 PsychKG, insbesondere zu einer erheblichen Rechtsgütergefährdung infolge der psychischen Störung und zur Unmöglichkeit, die Gefahr anders abzuwenden (OLG Schleswig, FamRZ 2001, 938).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet die Annahme eines Feststellungsinteresses in den Fällen, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; vgl. auch EuGHMR, NJW 2004, 2209, 2111 zu Art. 5 Abs. 4 EMRK).
  • EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungsmaßnahmen ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers schon wegen der Schwere des Eingriffs in der Regel erforderlich (OLG Schleswig, FamRZ 1994, 782; vgl. auch EuGHMR, NJW 1992, 2945 f. und NJW-RR 2006, 308ff).
  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
    Nur im zweiten - hier nicht gegebenen Fall - kommt die (rückwirkende) Heilung eines Verfahrensfehlers in Betracht (OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 12 Rn. 103).
  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahmen, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung

    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahme, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
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