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   KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02   

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https://dejure.org/2004,6163
KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02 (https://dejure.org/2004,6163)
KG, Entscheidung vom 18.05.2004 - 1 W 482/02 (https://dejure.org/2004,6163)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 1 W 482/02 (https://dejure.org/2004,6163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Betreuers; Abschluss eines Hochschulstudiums der Politikwissenschaft; Vertretung des Betreuten in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen als Aufgabenkreis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung eines Politologen, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Diplom-Politologen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Politikwissenschaftler - besondere Fachkenntnisse?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
    Betreuungsrelevant sind darüber hinaus auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167 m. w. N.).

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, a. a. O.; BayObLG, FamRZ 2001, 187/188).

    Er lässt außer Acht, dass betreuungsrechtlich nutzbare Kenntnisse auch aus den Bereichen des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrechts stammen können, zumal im vorliegenden Fall der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 1. die Vertretung des Betroffenen in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasste (vgl. zum Verwaltungsfachwirt BayObLG FamRZ 2001, 187; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2000, - 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309; zum Diplomverwaltungswirt BayObLG Beschluss vom 8.1.2003, Az: 3Z BR 221/02; LG Kiel, BtPrax 2002, 174-175; zum Beamten des mittleren nicht-technischen Dienstes, BayObLG, FamRZ 2001, 304).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2000 - 25 Wx 22/00
    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
    Er lässt außer Acht, dass betreuungsrechtlich nutzbare Kenntnisse auch aus den Bereichen des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrechts stammen können, zumal im vorliegenden Fall der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 1. die Vertretung des Betroffenen in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasste (vgl. zum Verwaltungsfachwirt BayObLG FamRZ 2001, 187; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2000, - 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309; zum Diplomverwaltungswirt BayObLG Beschluss vom 8.1.2003, Az: 3Z BR 221/02; LG Kiel, BtPrax 2002, 174-175; zum Beamten des mittleren nicht-technischen Dienstes, BayObLG, FamRZ 2001, 304).
  • LG Kiel, 05.03.2002 - 3 T 787/01

    Diplom - Verwaltungswirt

    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
    Er lässt außer Acht, dass betreuungsrechtlich nutzbare Kenntnisse auch aus den Bereichen des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrechts stammen können, zumal im vorliegenden Fall der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 1. die Vertretung des Betroffenen in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasste (vgl. zum Verwaltungsfachwirt BayObLG FamRZ 2001, 187; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2000, - 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309; zum Diplomverwaltungswirt BayObLG Beschluss vom 8.1.2003, Az: 3Z BR 221/02; LG Kiel, BtPrax 2002, 174-175; zum Beamten des mittleren nicht-technischen Dienstes, BayObLG, FamRZ 2001, 304).
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 221/02

    Vergütung des Berufsvormundes - Ausbildung an bayerischer Verwaltungs- und

    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
    Er lässt außer Acht, dass betreuungsrechtlich nutzbare Kenntnisse auch aus den Bereichen des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrechts stammen können, zumal im vorliegenden Fall der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 1. die Vertretung des Betroffenen in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasste (vgl. zum Verwaltungsfachwirt BayObLG FamRZ 2001, 187; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2000, - 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309; zum Diplomverwaltungswirt BayObLG Beschluss vom 8.1.2003, Az: 3Z BR 221/02; LG Kiel, BtPrax 2002, 174-175; zum Beamten des mittleren nicht-technischen Dienstes, BayObLG, FamRZ 2001, 304).
  • LG Frankfurt/Oder, 20.09.2002 - 19 T 239/02

    Festsetzung der Vergütung eines durch ein Vormundschaftsgericht bestellten

    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
    Die Ausbildung des Beteiligten zu 1. wurde mithin durch die genannten Lehrfächer maßgeblich geprägt (vgl. zum Diplom-Politologen LG Frankfurt/Oder, FamRZ 2003, 190; LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 142/00

    Ausbildung zum mittleren Beamten der Deutschen Bundesbahn entspricht

    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
    Er lässt außer Acht, dass betreuungsrechtlich nutzbare Kenntnisse auch aus den Bereichen des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrechts stammen können, zumal im vorliegenden Fall der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 1. die Vertretung des Betroffenen in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasste (vgl. zum Verwaltungsfachwirt BayObLG FamRZ 2001, 187; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2000, - 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309; zum Diplomverwaltungswirt BayObLG Beschluss vom 8.1.2003, Az: 3Z BR 221/02; LG Kiel, BtPrax 2002, 174-175; zum Beamten des mittleren nicht-technischen Dienstes, BayObLG, FamRZ 2001, 304).
  • LG Hamburg, 03.05.2000 - 326 T 31/00
    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
    Die Ausbildung des Beteiligten zu 1. wurde mithin durch die genannten Lehrfächer maßgeblich geprägt (vgl. zum Diplom-Politologen LG Frankfurt/Oder, FamRZ 2003, 190; LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
  • LG Kassel, 21.07.2021 - 3 T 592/20

    Der nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.05.2017 (XI ZB 593/16)

    Betreuungsrelevant sind darüber hinaus aber auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. Kammergericht, NJOZ 2005, 1616).
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