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KG, 11.06.2002 - 1 W 507/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachberechnung von Notargebühren nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens; Zur Frage der Fähigkeit zur materiellen Rechtskraft von Entscheidungen im Verfahren nach § 156 der Kostenordnung (KostO)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger, Vergütung nach BRAGO
- Judicialis
KostO § 156
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 156
Keine Nachberechnung von Notargebühren nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.07.2001 - 82 T 59/01
- KG, 11.06.2002 - 1 W 507/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 18.06.1996 - 10 W 54/96
Rechtskraft einer gem. § 156 KostO ergangenen gerichtlichen Entscheidung
Auszug aus KG, 11.06.2002 - 1 W 507/01
Von ihr abzugehen besteht auch deshalb kein Anlass, weil sich Rechtsprechung und Schrifttum dieser Auffassung inzwischen nahezu einmütig angeschlossen haben (OLG Schleswig JurBüro 1987, 591 und OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 154, je für den auch hier gegebenen Fall einer Nachforderung mit der Begründung, dass der Geschäftswert höher als in der früheren Kostenberechnung angenommen sei;… Korintenberg/Bengel, KostO, 14. Auflage, § 156 Rdn. 103;… Rohs/Wedewer, KostO, 3. Auflage, § 156 Rdn. 93; alle mit weiteren Nachweisen).