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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2016 - I-1 W 6/16   

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https://dejure.org/2016,12528
OLG Köln, 25.05.2016 - I-1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,12528)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2016 - I-1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,12528)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - I-1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,12528)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schadensschätzung, allgemeinkundige Tatsache, Internetrecherche, Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung, Aufrechnung, unstreitige Gegenforderung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gericht kann zur Schadensschätzung auf das Ergebnis einer Internetrecherche zurückgreifen

  • JurPC

    Internetrecherche als Schätzgrundlage des Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Hilfsaufrechnung mit einer unstreitigen Gegenforderung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 387; ZPO § 114; ZPO § 287; ZPO § 291
    Schadensschätzung; allgemeinkundige Tatsache; Internetrecherche; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Aufrechnung; unstreitige Gegenforderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 387 ; ZPO § 114 ; ZPO § 287 ; ZPO § 291
    Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Hilfsaufrechnung mit einer unstreitigen Gegenforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zivilprozess: Schadensschätzung des Richters kann an Hand von Internetrecherche erfolgen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Internetrecherche des Gerichts als Schätzgrundlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schätzung eines Mindestschadens auf Grundlage einer Internetrecherche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1266
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 12.09.2013 - V ZR 291/12

    Berücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie eine Tatsache vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, WM 2009, 1154, 1155, zitiert juris Rn. 4; vom 12. September 2009 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9, zitiert juris Rn. 5; vom 12. September 2013 - V ZR 291/12, zitiert juris Rn. 11 mwN).

    Unerheblich ist dagegen, wie wahrscheinlich die Darstellung ist, und ob sie auf eigenem Wissen oder auf einer Schlussfolgerung von Indizien beruht; der Pflicht zur Substantiierung ist erst dann nicht entsprochen, wenn das Gericht anhand der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009, aaO; vom 12. September 2013, aaO; BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10, WM 2012, 492, zitiert juris Rn. 16; jeweils mwN).

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Im Unterschied zu den strengen Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO reicht bei der Entscheidung über die Schadenshöhe eine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH, Urteil vom 9. April 1992 - IX ZR 104/91, NJW-RR 1992, 997, zitiert juris Rn. 8; vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, NJW 2013, 525 Rn. 20; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 287 Rn. 15).

    Enthält der diesbezügliche Vortrag Lücken oder Unklarheiten, so ist es in der Regel jedoch nicht gerechtfertigt, dem jedenfalls in irgendeiner Höhe Geschädigten jeden Ersatz zu versagen; der Tatrichter muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (BGH, Urteil vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83 -, BGHZ 91, 243, zitiert juris Rn. 56; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267, zitiert juris Rn. 9; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525, zitiert juris Rn. 23 f.; vom 29. Mai 2013, aaO; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 287 Rn. 1; jeweils mwN).

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie eine Tatsache vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, WM 2009, 1154, 1155, zitiert juris Rn. 4; vom 12. September 2009 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9, zitiert juris Rn. 5; vom 12. September 2013 - V ZR 291/12, zitiert juris Rn. 11 mwN).

    Unerheblich ist dagegen, wie wahrscheinlich die Darstellung ist, und ob sie auf eigenem Wissen oder auf einer Schlussfolgerung von Indizien beruht; der Pflicht zur Substantiierung ist erst dann nicht entsprochen, wenn das Gericht anhand der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009, aaO; vom 12. September 2013, aaO; BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10, WM 2012, 492, zitiert juris Rn. 16; jeweils mwN).

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Bei dieser Sachlage kann der klagenden Partei ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung über die Klageforderung trotz der zu erwartenden Klageabweisung nicht abgesprochen werden (OLG Hamm, aaO; OLG Zweibrücken, aaO Rn. 12; vgl. aber auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08, NStZ-RR 2009, 326, zitiert juris Rn. 75).
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80

    Hilfsaufrechnung im Wechselprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Dieses darf allerdings nur geschehen, wenn das Entstehen der Klageforderung festgestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1981 - II ZR 57/80, BGHZ 80, 97, zitiert juris Rn. 8).
  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Er hat seinen schriftsätzlichen Vortrag zulässigerweise mit den von ihm überreichten Anlagen erläutert (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - V ZB 29/01, BGH-Report 2002, 257, zitiert juris Rn. 6; vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69 Rn. 25; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 130 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Er hat seinen schriftsätzlichen Vortrag zulässigerweise mit den von ihm überreichten Anlagen erläutert (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - V ZB 29/01, BGH-Report 2002, 257, zitiert juris Rn. 6; vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69 Rn. 25; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 130 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Es obliegt deshalb auch in diesem Fall dem Antragsgegner, darzulegen und zu beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, WM 2009, 369 Rn. 16; vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298, zitiert juris Rn. 17; MünchKomm-BGB/Ernst, 7. Aufl., § 280 Rn. 34; jeweils mwN).
  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09

    Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an einen neuen Ersteher im

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Bösgläubigkeit beim Besitzerwerb im Sinne der genannten Bestimmung liegt immer dann vor, wenn in diesem Zeitpunkt dem Besitzer die fehlende Besitzberechtigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war (BGH, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 106/09, BGHZ 184, 358, zitiert juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
    Es obliegt deshalb auch in diesem Fall dem Antragsgegner, darzulegen und zu beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, WM 2009, 369 Rn. 16; vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298, zitiert juris Rn. 17; MünchKomm-BGB/Ernst, 7. Aufl., § 280 Rn. 34; jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 199/03

    Gewerberaummiete: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Durchsetzung des

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

  • OLG Köln, 06.08.2015 - 8 U 69/14

    Vermutungswirkung des unmittelbaren Besitzes an einem Bild

  • OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Hinweis des Richters auf eine

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 10 WF 355/97
  • OLG Zweibrücken, 11.10.2007 - 4 W 97/07

    Werkvertrag: Erfolgsaussicht einer Schadensersatzklage bei Rechtskraft der

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

  • LG Berlin, 29.09.2009 - 65 S 425/08

    Wegfall des Mietzahlungsanspruchs ab Austausch des Wohnungsschlosses

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 104/91

    Darlegungslast und Schadensermittlung bei entgangenen Gewinn

  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03

    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb einer dem Vermieterpfandrecht unterliegenden

  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Zahlung von Trennungsunterhalt ; Bewilligung

  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Zur Schätzung eines Mindestschadens nach § 267 ZPO können als Schätzgrundlage durch das Gericht auch Tatsachen zugrunde gelegt werden, die als Ergebnis einer Internet-Recherche des Gerichts ermittelt wurden ( OLG Köln , Beschluss vom 25.05.2016, Az.: I-1 W 6/16, u.a. in: MDR 2016, Seite 1266; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 27.06.2014, Az.: 12 U 51/13, u.a. in: ZAP EN-Nr. 743/2014 ).
  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

    Insofern hat der Senat mit der Terminierung auf die entsprechenden Bewertungsrichtlinien der Beklagten verwiesen, die nach § 291 ZPO über einen solchen richterlichen Hinweis ohne weiteres in den Rechtsstreit einzuführen waren (vgl. für Internetveröffentlichungen statt aller OLG Köln v. 25.05.2016 - 1 W 6/16, NJOZ 2016, 1410 Rn. 8 m.w.N.) und die hier zuletzt ohnehin auch von den Parteien schriftsätzlich aufgegriffen und damit zum Verfahrensgegenstand gemacht worden sind.
  • LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21

    Sperrung eines Händler-Online-Kontos

    Diese gelten aufgrund ihrer allgemeinen Zugänglichkeit im Internet als allgemeinkundig im Sinne von § 291 ZPO (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2016, Az.: 1 W 6/16 = NJOZ 2016, 1410, 1412 Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2013, Az.: 3 W 147/13 = BeckRS 2014, 13307; Windau, NJOZ 2018, 761, 761 m. w. N.; allgemein hierzu: BGH, Urt. v. 10.05.2007, Az.: III ZR 115/06 = NJW 2007, 3211).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2017 - 2 O 8988/16

    Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden, die infolge fehlerhafter

    Diese entsprechenden Informationen lassen sich aus allgemein zugänglichen Quellen gewinnen, deren Zuverlässigkeit (ADAC bzw. eigene homepage der Beklagten) nicht in Frage steht (vgl. OLG Zweibrücken 13.12.2013 - 3 W 147/13, BeckRS 2014, 13307; OLG Köln 25.05.2016 - 1 W 6/16, BeckRS 2016, 10378).
  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 W 17/17

    Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

    Dies wird auch belegt durch die aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtliche (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 1 W 6/16, MDR 2016, 1266, zitiert juris Rn. 19) bundesweite Berichterstattung über das Gründungsvorhaben des Schuldners.
  • OLG Köln, 08.06.2020 - 1 W 6/20

    Schätzung des Stromverbrauchs bei Manipulation

    Als allgemeinkundig können solche Tatsachen berücksichtigt werden, die als Ergebnis einer Internetrecherche des Gerichts ermittelt wurden (Fortführung von OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 1 W 6/16, MDR 2016, 1266).

    So ist aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt und kann deshalb als allgemeinkundig im Sinne von § 291 ZPO zugrunde gelegt werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 1 W 6/16, MDR 2016, 1266, zitiert juris Rn. 19; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 291 Rn. 3; Dötsch, MDR 2011, 1017 f; Klinger, jurisPR-ITR 4/2012 Anm. 4), dass gute Ergebnisse beim Indoor-Anbau von Cannabis mit einer Belichtungsdauer von mindestens 18 Stunden während der Wachstumsphase und zwölf Stunden während der Blütephase erzielt werden (vgl. etwa Internetadresse 1).

  • OLG Köln, 14.03.2018 - 15 U 190/17

    Höhe der Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Allerdings dürfte - was jedenfalls nach der Gewährung rechtlichen Gehörs durch diesen Hinweisbeschluss gemäß § 291 ZPO prozessual vom Senat zu verwerten wäre (vgl. OLG Köln v. 25.05.2016 - 1 W 6/16, NJOZ 2016, 1410; AG Hamburg-Altona v. 24.02.2015- 316 C 248/14, WuM 2017, 403, 404; BeckOK-ZPO/ Bacher , Ed. 27, § 291 Rn. 5; Dötsch , MDR 2011, 1017 f.; Klinger , jurisPR-ITR 4/2012 Anm. 4; zurückhaltender nur Greger , Festschrift für Rolf Stürner, 2013, 289 ff.) - davon auszugehen sein, dass die Website tatsächlich heute nur noch so aussieht wie aus dem nachstehende Screenshot vom gestrigen Tage ersichtlich.
  • OLG Köln, 06.03.2020 - 1 U 78/19

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; unerlaubte Abschalteinrichtung;

    Er entspricht auch den aus allgemein zugänglichen Quellen bekannten und gemäß § 291 ZPO zu berücksichtigenden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 1 W 6/16, MDR 2016, 1266, zitiert juris Rn. 19 mwN) Erfahrungswerten verschiedener Nutzer zu den von der Beklagten überdies als langlebig und hochwertig beworbenen Fahrzeugen, die Laufleistungen zwischen 150.000 km und mehr als 400.000 km angeben (vgl. etwa Internetadresse1).
  • OLG Köln, 28.08.2020 - 1 U 19/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 mit einem Motor der Baureihe

    Er entspricht auch den aus allgemein zugänglichen Quellen bekannten und gemäß § 291 ZPO zu berücksichtigenden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 1 W 6/16, MDR 2016, 1266, zitiert juris Rn. 19 mwN) Erfahrungswerten verschiedener Nutzer zu den von der Beklagten überdies als langlebig und hochwertig beworbenen Fahrzeugen, die Laufleistungen zwischen 150.000 km und mehr als 400.000 km angeben (vgl. etwa Internetadresse 1 ).
  • OLG Köln, 27.03.2020 - 1 U 83/19

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; unerlaubte Abschalteinrichtung;

    Er entspricht auch den aus allgemein zugänglichen Quellen bekannten und gemäß § 291 ZPO zu berücksichtigenden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 1 W 6/16, MDR 2016, 1266, zitiert juris Rn. 19 mwN) Erfahrungswerten verschiedener Nutzer zu den von der Beklagten überdies als langlebig und hochwertig beworbenen Fahrzeugen, die Laufleistungen zwischen 150.000 km und mehr als 400.000 km angeben (vgl. etwa www.motor-talk.de).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.10.2018 - 9 K 9159/17

    Leistungsklage aufgrund Anfechtung nach den Vorschriften des AnfG -

  • LG Saarbrücken, 23.04.2021 - 12 O 534/20

    Stellt das Kraftfahrt-Bundesamt nach Durchführung einer anlassbezogenen

  • OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 53/16

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung von Pflanzkästen und

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Rechtsprechung
   KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1529
KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,1529)
KG, Entscheidung vom 21.01.2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,1529)
KG, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,1529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in die Grundbücher der einzelnen Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch eines Gläubigers (Handwerker) auf Einsicht in die Grundbücher der Wohnungseigentümer; §§ 10 Abs. 8 WEG; 648 BGB; 12, 12c, 131 GBO; 45, 77, GBV

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in die Grundbücher der einzelnen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchauszug erfordert keinen Vollstreckungstitel!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechtigtes Interesse eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an der Grundbucheinsicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigtes Interesse eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an der Grundbucheinsicht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Grundbucheinsicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gläubiger einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht zwecks Zwangsvollstreckung Anspruch auf Grundbucheinsicht zu - Vorliegen eines Vollstreckungstitels nicht erforderlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtnahme in Wohnungsgrundbücher durch Gläubiger der WEG? (IMR 2016, 168)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grundbucheinsicht in Wohnungsgrundbuch als Gläubiger der WEG (IVR 2016, 111)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1034
  • MDR 2016, 390
  • NZM 2016, 270
  • FGPrax 2016, 104
  • ZMR 2016, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 18.10.1988 - 3 W 115/88
    Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
    bb) Nach verbreiteter, auch von dem Senat geteilter Ansicht kann ein Gläubiger des eingetragenen Eigentümers unter dem Gesichtspunkt der Information über Zugriffsmöglichkeiten im Wege der Zwangsvollstreckung ein berechtigtes Interesse an der umfassenden Einsichtnahme in das Grundbuch grundsätzlich geltend machen, und zwar entgegen der Ansicht des Grundbuchamts auch dann, wenn er noch keinen Vollstreckungstitel hat (OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531; Senat, Beschluss vom 14. Mai 1900 - 1 Y 292/00 - KGJ 20 A 173; Böttcher, in: Meikel, 11. Aufl., § 12, Rdn. 32; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 29, Rdn. 9; Keller, in: Keller/Munzig, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 12 GBO, Rdn. 9; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 525; a.A. Maaß, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 12, Rdn. 39).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
    Die Darlegung des berechtigten Interesses erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus die Überzeugung von der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse der Eingetragenen verletzt werden könnte, Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 W 294/03).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
    Dabei reicht regelmäßig das Vorbringen sachlicher Gründe aus, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 W 132/01 - NJW 2002, 223, 224 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 09.01.2024 - 10 Wx 17/23

    Ablehnung der Grundbucheinsicht, Berechtigtes Interesse, Grundstückseigentümer,

    Insoweit gilt nichts anderes als für Gläubiger, der sich zum Zwecke der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz des Schuldners Einsicht in das Grundbuch verschaffen möchte (vgl. KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16 -, juris, Rn. 9 f. m. W. N.).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 20 W 269/19

    Zum berechtigten Interesse eines Unterhaltsberechtigten an der Einsicht in das

    Dies beruht darauf, dass § 45 GBV seit jeher so verstanden wird, dass Abschriften eines Teils des Grundbuchblatts nur in beglaubigter Form zu erteilen sind (vgl. dazu im Einzelnen Senat, Beschluss vom 09.05.2019, 20 W 102/19 , KG FGPrax 2016, 104, je zitiert nach juris; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., § 12c Rz. 6; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 45 GBV Rz. 1).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 20 W 102/19

    Zur Grundbucheinsicht eines Mieters hinsichtlich Abt. II des Grundbuchs

    Dies beruht darauf, dass § 45 GBV seit jeher so verstanden wird, dass Abschriften eines Teils des Grundbuchblatts nur in beglaubigter Form zu erteilen sind (vgl. dazu im Einzelnen KG FGPrax 2016, 104; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., § 12c Rz. 6; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 45 GBV Rz. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.03.2016 - 1 W 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6857
OLG Saarbrücken, 07.03.2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,6857)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.03.2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,6857)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. März 2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,6857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung im Streitgenossenprozess hinsichtlich Hauptschuldner und mitverklagtem selbstschuldnerischem Bürgen

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung im Streitgenossenprozess hinsichtlich Hauptschuldner und mitverklagtem selbstschuldnerischem Bürgen

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung im Streitgenossenprozess hinsichtlich Hauptschuldner und mitverklagtem selbstschuldnerischem Bürgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 74/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2016 - 1 W 6/16
    Daran ändert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 12.7.1955 - V ZR 74/54; NJW 1955, 1398) auch die Bestimmung des § 767 Abs. 2 ZPO nichts, wonach der Bürge für die Kosten haftet, die der Hauptschuldner dem Gläubiger zu ersetzen hat.
  • BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94

    Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2016 - 1 W 6/16
    Da die (einheitlich zu treffende) Kostenentscheidung aufgrund des Rechtsmittels des Beklagten zu 1) beschwerdegerichtlicher Kontrolle unterliegt, hatte sie der Senat ohne Antragsbindung von Amts wegen insgesamt auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (BGH NJW-RR 95, 1211).
  • BGH, 07.07.2020 - XI ZR 320/18

    Maßgeblichkeit von § 524 Abs. 4 ZPO bei teilweiser Rücknahme des klägerischen

    Insoweit ist § 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO entsprechend anwendbar, da die Beklagte mit der Widerklage die Verurteilung der Kläger als Gesamtschuldner begehrt hat (vgl. BeckOK ZPO/Jaspersen, 36. Edition, Stand 1.3.2020, § 100 Rn. 14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 7. März 2016 - 1 W 6/16, NJW-RR 2017, 62 Rn. 11 und 19 f.).
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