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   KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94   

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KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94 (https://dejure.org/1994,4643)
KG, Entscheidung vom 20.12.1994 - 1 W 6687/94 (https://dejure.org/1994,4643)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 (https://dejure.org/1994,4643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Qualität, Auftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1379
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 08.03.1988 - 1 W 880/88
    Auszug aus KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    : 1. Soweit nach § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG für die Betreuerbestellung die Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen vorgeschrieben ist, gelten die für die frühere Gebrechlichkeitspflegschaft vertretenen Grundsätze zum Erfordernis sogenannter Gutachtenqualität ärztlicher Stellungnahmen (vgl. KG, FamRZ 1988, 981 = NJW-RR 1988, 1031) entsprechend.

    Der Senat hat dazu früher in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten im Hinblick auf die damaligen Voraussetzungen der sog. Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 II und III BGB a.F.) zur sog. Gutachtenqualität ärztlicher Stellungnahmen, die eine richterliche Nachvollziehbarkeit ermöglichen müßten, im wesentlichen folgendes ausgeführt (Senat, FamRZ 1988, 981 = NJW-RR 1988, 1031):.

    Darüber hinaus hat der Senat in FamRZ 1988, 981, 983, weiter ausgeführt, daß die vorbezeichneten Anforderungen an die sog. Gutachtenqualität ärztlicher Äußerungen in noch stärkerem Maße gelten, wenn es sich nicht nur um die Aufrechterhaltung der damaligen Zwangspflegschaft gegen den Willen des Betr.

    Rspr. des Senats (z.B. FamRZ 1988, 981, 983) auch i.V. mit den aktenkundigen früheren ärztlichen Stellungnahmen nicht aus, um der zeitnah erstellten ärztlichen Äußerung vom 11.1.1994 die erforderliche Gutachtenqualität i.S. der jetzt ausdrücklich im Gesetz enthaltenen Regelung des § 68b I S. 1, 4 und 5 FGG zu verleihen.

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Bei einem medizinischen Gutachten ist hierfür erforderlich, daß der SV den Untersuchungsbefund, aus dem er seine Diagnose ableitet, im einzelnen mitteilt und die Folgerungen aus den einzelnen Befundtatsachen auf die Diagnose oder die ihm sonst gestellte Beweisfrage nachvollziehbar darstellt (vgl. z.B. Senat, Recht und Psychiatrie 1986; BGHZ 70, 252, 260 = FamRZ 1978, 407 ff.; BayObLG, …
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Auszug aus KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Dabei sind die Anforderungen unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 19, 93 = FamRZ 1965, 547) hervorgehobenen Gesichtspunkte eines wirksamen Grundrechtsschutzes nicht gering anzusetzen.
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06

    Verfahren der Aufhebung einer mit Zustimmung des Betroffenen vorgenommenen

    Die Einfügung von § 68b Abs. 1a FGG durch das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat nichts daran geändert, dass das Vormundschaftsgericht die Erstattung eines Gutachtens im Sinne des § 68 Abs. 1 FGG grundsätzlich selbst zu veranlassen hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94, FamRZ 1995, 1279 = KGR Berlin, 1995, 248).

    Der Verwertung dieser Stellungnahme als Gutachten im Sinne von § 68b Abs. 1 S. 1 FGG steht bereits entgegen, dass sie das Gericht entgegen dem Wortlaut der Vorschrift nicht "eingeholt" und eigens in Auftrag gegeben hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = Juris, Rdn. 9).

  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Unterbringungsverfügung

    Dabei muss grundsätzlich erkennbar werden, inwieweit es sich um eigene Wahrnehmungen des Gutachters handelt, sowie wann und in welchem Zusammenhang sich für erheblich gehaltene, möglichst genau zu schildernde Vorgänge zugetragen haben (zu dem Ganzen: KG Berlin, Beschl. v. 20.12.1994 - 1 W 6687/94 -, juris Rn. 6).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Nur solche Ausführungen lassen die erforderliche richterliche Prüfung des Gutachtens auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zu (vgl. zum Betreuungsgutachten Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = KG-Report 1995, 248).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das Gutachten entspricht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94, FamRZ 1995, 1382).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Das Gutachten entspricht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379ff).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung

    Die Person des Sachverständigen hat das Gericht vor der Begutachtung dem Betroffenen bekannt zu geben, weil nach §§ 15 Abs. 1 FGG, 406 ZPO eine Ablehnung des Sachverständigen in Betracht kommt (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = KG-Report 1995, 248).
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   KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94   

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https://dejure.org/1994,8650
KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94 (https://dejure.org/1994,8650)
KG, Entscheidung vom 10.12.1994 - 1 W 6687/94 (https://dejure.org/1994,8650)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung; Inhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1379
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Anders als bei einer ärztlichen Bescheinigung, die ohne nachprüfbare Begründung lediglich eine Krankheitsdiagnose wiedergibt, müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, daß sie eine verantwortliche richterliche Überprüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (BayObLGZ 1986, 338/340; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 68b Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der Erfahrung des

    Jedenfalls muss der Sachverständige erkennbar ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein; den Umfang der Erfahrungen muss das Gericht durch Rückfragen beim Gutachter klären (§ 12 FGG) und in der Entscheidung darlegen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 51; 1997, 1565 und 901; KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 68 b Rdnr. 6).

    Danach müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass sie eine verantwortliche richterliche Prüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1224, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kayser aaO § 68b Rdnr. 6).

  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

    Die Auswahl des Sachverständigen trifft das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. KG FamRZ 1995, 1379/1381; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 68b FGG Rn. 36; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 68b FGG Rn. 7; Knittel BtG § 68b FGG Rn. 12).

    Zumindest muß der Sachverständige ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 351/352; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Bienwald aaO; Damrau/Zimmermann aaO).

  • OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 8/00
    Jedoch muss dem Gutachten in jedem Fall die Qualität eines medizinischen Sachverständigengutachtens zukommen, so dass der Sachverständige darzulegen hat, von welchen Tatsachen er ausgegangen ist, welche Befragungen und Untersuchungen er vorgenommen hat, welche Tests und Forschungsergebnisse er angewandt und welchen Befund er erhoben hat ( KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/ Winkler-Kaiser, a.a.O., § 68b Rn. 5).

    Der Verstoß gegen § 68b FGG führt zwar nicht zur Unwirksamkeit des Bestellungsbeschlusses (allerdings regelmäßig zur Anfechtbarkeit und daraus folgender Aufhebbarkeit der Entscheidung, vgl. KG, FamRZ 1995, 1379 sowie Keidel/Kuntze/Winkler-Kaiser, a.a.O., Rn. 7); gleichwohl ist aber eine entsprechende Nachholung der unterbliebenen Maßnahme erforderlich.

  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Dabei muss das Gutachten inhaltlich so ausgestaltet sein, dass es dem Richter eine eigenverantwortliche Überprüfung auf seine wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit ermöglicht (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2001, 166; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Köln FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 68 b Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 9/00
    Jedoch muss dem Gutachten in jedem Fall die Qualität eines medizinischen Sachverständigengutachtens zukommen, so dass der Sachverständige darzulegen hat, von welchen Tatsachen er ausgegangen ist, welche Befragungen und Untersuchungen er vorgenommen hat und welche Tests und Forschungsergebnisse er angewandt und welchen Befund er erhoben hat ( KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/ Winkler-Kaiser, a.a.O., § 68b Rn. 5).

    Der Verstoß gegen § 68b FGG führt zwar nicht zur Unwirksamkeit des Bestellungsbeschlusses (allerdings regelmäßig zur Anfechtbarkeit und daraus folgender Aufhebbarkeit der Entscheidung, vgl. KG, FamRZ 1995, 1379 sowie Keidel/Kuntze/Winkler-Kaiser, a.a.O., Rn. 7); gleichwohl ist aber eine entsprechende Nachholung der unterbliebenen Maßnahme erforderlich.

  • OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07

    Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung

    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
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