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   OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15   

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https://dejure.org/2015,8132
OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15 (https://dejure.org/2015,8132)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.03.2015 - 1 W 7/15 (https://dejure.org/2015,8132)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. März 2015 - 1 W 7/15 (https://dejure.org/2015,8132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abmahnung muss dem Abgemahnten eine sachliche Prüfung ermöglichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines vorgerichtlichen Abmahnschreibens

  • kanzlei.biz

    Inhaltliche Anforderungen an Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Anforderungen an den Inhalt eines vorgerichtlichen Abmahnschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Abmahnung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung muss formellen Anforderungen genügen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an wettbewerbsrechtliche Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1154
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15
    Hierdurch wird ein weiteres Verfahren in der Hauptsache, dem danach das Rechtsschutzbedürfnis fehlen würde, vermieden (BGH GRUR 2010, 855; Köhler/Bornkamp, UWG, 33.Aufl. Rn.3.77 zu § 12 mwN; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. Rn. 183 zu § 12 mwN; Fezer, UWG, Rn. 137 f. zu § 12).
  • OLG Hamburg, 06.09.1985 - 3 W 98/85
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15
    Denn wenn der Verletzer vorgerichtlich erfolglos abgemahnt wurde und er keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat, hat er regelmäßig zur Klageerhebung Veranlassung gegeben (Zöller-Herget, a.a.O. Rn. 6 zu § 93 Stichwort: Wettbewerbsstreitigkeiten; OLG Hamburg NJW 1986, 2119; OLG Frankfurt WRP 1978, 825).
  • KG, 04.01.1983 - 5 W 5541/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15
    Beweismittel brauchen nicht angegeben zu werden (KG GRUR 1983, 673, 674).
  • OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80

    Anforderungen an eine wettbewerbswidrige Verkaufsveranstaltung durch einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15
    Erforderlich ist dazu die Angabe der konkreten Verletzungshandlung, die so genau bezeichnet werden muss, dass der Abgemahnte weiß, was ihm vorgeworfen wird, so dass er die erforderlichen Schlussfolgerungen ziehen kann (OLG Koblenz GRUR 1981, 671, 674; Fezer a.a.O.).
  • KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17

    Anforderungen an die Abmahnung wettbewerbswidrigen Verhaltens

    Um ihren Zweck zu erfüllen, muss in der Abmahnung der Sachverhalt, der den Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens begründen soll, also die begangene Handlung, genau angegeben und der darin erblickte Verstoß so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann (OLG Düsseldorf WRP 2012, 595, 596; vgl. ferner OLG Jena Magazindienst 2013, 548; OLG Saarbrücken v. 16.03.2015 - 1 W 7/15 - juris).
  • KG, 18.07.2023 - 10 W 79/23

    Kostenauferlegung wegen Veranlassung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens:

    Die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten ist entsprechend § 99 Absatz 2 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 567 Absatz 1 Nummer 1 ZPO nach herrschender Meinung statthaft (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 W 7/15, MDR 2015, 1154 = GRUR-RS 2015, 07783 Randnummer 5; BeckOK ZPO/Jaspersen, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 99 Randnummer 20; Musielak/Voit/Flockenhaus, 20. Auflage 2023, ZPO § 99 Randnummer 9).
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