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   OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06   

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https://dejure.org/2006,505
OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06 (https://dejure.org/2006,505)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 (https://dejure.org/2006,505)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2006 - 1 W 8/06 (https://dejure.org/2006,505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsum so genannter harter Drogen; Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; StVG § 2; ; StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; FeV § 46 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einmaliger Konsum sogenannter harter Drogen - Entzug der Fahrerlaubnis

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Wird zitiert von ... (215)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 24.03.2004 - 1 W 5/04

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Dies ergibt sich aus Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV; in Nr. 9.2 wird allein bei Cannabis zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme differenziert, nicht jedoch bei so genannten harten Drogen vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 12.12.2005 - 1 W 16/05 -, vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, SKZ 2005, 98 Leitsatz 48, vom 30.9.2004 - 1 W 33/04 -, SKZ 2005, 97 Leitsatz 46, vom 24.3.2004 - 1 W 5/04 -, SKZ 2005, 75 Leitsatz 44, und vom 19.8.2003 - 1 W 20/03 -, SKZ 2004, 91 Leitsatz 59, jeweils mit Nachweisen der bundesweiten obergerichtlichen Rechtsprechung.

    Da - wie bereits dargelegt - bei einem Konsum harter Drogen für die ordnungsrechtliche Fahreignungsprüfung ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Teilnahme als verantwortlicher Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr grundsätzlich nicht erforderlich ist vgl. dazu u.a. Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - a.a.O., vom 11.8.2003 - 1 W 19/03 -, SKZ 2004, 90 Leitsatz 58, und vom 24.3.2004 - 1 W 5/04 -, a.a.O.; ebenso etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2002 - 3 Bs 19/02 -, Juris, ist nicht von Bedeutung, dass die Antragstellerin selbst nicht als Fahrzeugführerin unter Drogeneinfluss in Erscheinung getreten ist.

  • OVG Hamburg, 24.04.2002 - 3 Bs 19/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum - hier:

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Da - wie bereits dargelegt - bei einem Konsum harter Drogen für die ordnungsrechtliche Fahreignungsprüfung ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Teilnahme als verantwortlicher Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr grundsätzlich nicht erforderlich ist vgl. dazu u.a. Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - a.a.O., vom 11.8.2003 - 1 W 19/03 -, SKZ 2004, 90 Leitsatz 58, und vom 24.3.2004 - 1 W 5/04 -, a.a.O.; ebenso etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2002 - 3 Bs 19/02 -, Juris, ist nicht von Bedeutung, dass die Antragstellerin selbst nicht als Fahrzeugführerin unter Drogeneinfluss in Erscheinung getreten ist.

    Ein Nachweis der (wiedererlangten) Eignung setzt nicht nur eine positive Veränderung der körperlichen Befunde, sondern zudem einen stabilen Einstellungswandel voraus, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält vgl. Beschluss des Senats vom 12.12.2005 - 1 W 16/05 - sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2002 - 3 Bs 19/02 -, Juris.

  • OVG Saarland, 12.12.2005 - 1 W 16/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum; Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Dies ergibt sich aus Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV; in Nr. 9.2 wird allein bei Cannabis zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme differenziert, nicht jedoch bei so genannten harten Drogen vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 12.12.2005 - 1 W 16/05 -, vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, SKZ 2005, 98 Leitsatz 48, vom 30.9.2004 - 1 W 33/04 -, SKZ 2005, 97 Leitsatz 46, vom 24.3.2004 - 1 W 5/04 -, SKZ 2005, 75 Leitsatz 44, und vom 19.8.2003 - 1 W 20/03 -, SKZ 2004, 91 Leitsatz 59, jeweils mit Nachweisen der bundesweiten obergerichtlichen Rechtsprechung.

    Ein Nachweis der (wiedererlangten) Eignung setzt nicht nur eine positive Veränderung der körperlichen Befunde, sondern zudem einen stabilen Einstellungswandel voraus, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält vgl. Beschluss des Senats vom 12.12.2005 - 1 W 16/05 - sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2002 - 3 Bs 19/02 -, Juris.

  • OVG Saarland, 21.12.2004 - 1 W 42/04
    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Dies ergibt sich aus Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV; in Nr. 9.2 wird allein bei Cannabis zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme differenziert, nicht jedoch bei so genannten harten Drogen vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 12.12.2005 - 1 W 16/05 -, vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, SKZ 2005, 98 Leitsatz 48, vom 30.9.2004 - 1 W 33/04 -, SKZ 2005, 97 Leitsatz 46, vom 24.3.2004 - 1 W 5/04 -, SKZ 2005, 75 Leitsatz 44, und vom 19.8.2003 - 1 W 20/03 -, SKZ 2004, 91 Leitsatz 59, jeweils mit Nachweisen der bundesweiten obergerichtlichen Rechtsprechung.

    Da - wie bereits dargelegt - bei einem Konsum harter Drogen für die ordnungsrechtliche Fahreignungsprüfung ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Teilnahme als verantwortlicher Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr grundsätzlich nicht erforderlich ist vgl. dazu u.a. Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - a.a.O., vom 11.8.2003 - 1 W 19/03 -, SKZ 2004, 90 Leitsatz 58, und vom 24.3.2004 - 1 W 5/04 -, a.a.O.; ebenso etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2002 - 3 Bs 19/02 -, Juris, ist nicht von Bedeutung, dass die Antragstellerin selbst nicht als Fahrzeugführerin unter Drogeneinfluss in Erscheinung getreten ist.

  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 1 W 19/03

    Prozesskostenhilfe für eine Arzthaftungsklage

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Da - wie bereits dargelegt - bei einem Konsum harter Drogen für die ordnungsrechtliche Fahreignungsprüfung ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Teilnahme als verantwortlicher Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr grundsätzlich nicht erforderlich ist vgl. dazu u.a. Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - a.a.O., vom 11.8.2003 - 1 W 19/03 -, SKZ 2004, 90 Leitsatz 58, und vom 24.3.2004 - 1 W 5/04 -, a.a.O.; ebenso etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2002 - 3 Bs 19/02 -, Juris, ist nicht von Bedeutung, dass die Antragstellerin selbst nicht als Fahrzeugführerin unter Drogeneinfluss in Erscheinung getreten ist.
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03

    Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung;

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Steht aber der in der Anlage 4 beschriebene Mangel fest, dann hat sich der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ist ihm die Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Gutachtenbeibringung zu entziehen (§§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV) vgl. u.a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, zfs 2003, 476; anderer Ansicht (dabei allerdings in der obergerichtlichen Rechtsprechung, soweit ersichtlich, allein stehend) Hessischer VGH, Beschluss vom 14.1.2002 - 2 TG 3008/01 -, zfs 2002, 599.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 12 ME 60/04
    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur - bei gelegentlichem Konsum - des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht so zutreffend Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 16.2.2004 - 12 ME 60/04 -, Blutalkohol 41/2004, 475, und vom 14.8.2002 - 12 ME 566/02 -, dokumentiert bei Juris, sowie Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 2 StVG Rdnr. 17.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 12 ME 566/02

    Betäubungsmittel; Droge; Drogenkonsum; Eignungszweifel; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur - bei gelegentlichem Konsum - des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht so zutreffend Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 16.2.2004 - 12 ME 60/04 -, Blutalkohol 41/2004, 475, und vom 14.8.2002 - 12 ME 566/02 -, dokumentiert bei Juris, sowie Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 2 StVG Rdnr. 17.
  • OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 12/05

    Eignungsausschluss nach § 46 Abs 1 FeV iVm Anlage 4 Nr 9.1 wegen Einnahme eines

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Wenn es sich nämlich bei der Formulierung in Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV beziehungsweise in Tz.3.12.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung um ein Redaktionsversehen gehandelt hätte, wäre dieses im Rahmen der verschiedenen Novellierungen sicher bereinigt worden vgl. Beschluss des Senats vom 20.9.2005 - 1 W 12/05 -, Juris.
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06
    Steht aber der in der Anlage 4 beschriebene Mangel fest, dann hat sich der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ist ihm die Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Gutachtenbeibringung zu entziehen (§§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV) vgl. u.a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, zfs 2003, 476; anderer Ansicht (dabei allerdings in der obergerichtlichen Rechtsprechung, soweit ersichtlich, allein stehend) Hessischer VGH, Beschluss vom 14.1.2002 - 2 TG 3008/01 -, zfs 2002, 599.
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