Rechtsprechung
OLG Köln, 04.06.2010 - I-1 W 8/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Feststellungklage bei Vermögensschäden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts; Erfordernis der bloßen Möglichkeit eines Schadenseintritts im Falle der Verletzung eines absoluten Rechtsgutes
- kanzlei.biz
Schadensersatzanspruch wegen unterbrochenem Telefonanschluss
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1
Verdienstausfall durch viertägige Unterbrechung des Telefon- und Telefaxanschlusses einer Rechtsanwaltskanzlei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kein Telefon beim Rechtsanwalt: Schadensersatz
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Anwalt hat Anspruch auf Schadensersatz bei unterbrochenem Telefonanschluss
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Schadensersatz-Anspruch bei unterbrochenem Telefonanschluss
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.02.2010 - 20 O 266/09
- OLG Köln, 04.06.2010 - I-1 W 8/10
Papierfundstellen
- VersR 2011, 87
- MMR 2010, 712
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80
Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für …
Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 1 W 8/10
Anders, als der Kläger meint, stellt die zeitweilige Unterbrechung des Telefon- und Telefaxanschlusses seiner Kanzlei im Zeitraum vom 20. März bis zum 24. März 2009 keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und damit die Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB absolut geschützten Rechtsguts dar, weil es an der Betriebsbezogenheit des Eingriffs fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 812; 1983, 2313; OLG Oldenburg VersR 1975, 866). - BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87
Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen
Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 1 W 8/10
Bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts genügt dagegen bereits die Möglichkeit eines Schadenseintritts, um das Feststellungsinteresse zu bejahen (vgl. BGH MDR 2007, 792; NJW 2001, 1432; NJW-RR 1988, 445). - BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 1 W 8/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt, sofern lediglich reine Vermögensschäden in Rede stehen, das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse vor, wenn der Eintritt eines Schadens aufgrund der behaupteten Verletzungshandlung zumindest wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 2006, 830 m. w. N.).
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 1 W 8/10
Bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts genügt dagegen bereits die Möglichkeit eines Schadenseintritts, um das Feststellungsinteresse zu bejahen (vgl. BGH MDR 2007, 792; NJW 2001, 1432; NJW-RR 1988, 445). - BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81
Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße
Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 1 W 8/10
Anders, als der Kläger meint, stellt die zeitweilige Unterbrechung des Telefon- und Telefaxanschlusses seiner Kanzlei im Zeitraum vom 20. März bis zum 24. März 2009 keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und damit die Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB absolut geschützten Rechtsguts dar, weil es an der Betriebsbezogenheit des Eingriffs fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 812; 1983, 2313; OLG Oldenburg VersR 1975, 866). - OLG Oldenburg, 21.11.1974 - 3 U 82/74
Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 1 W 8/10
Anders, als der Kläger meint, stellt die zeitweilige Unterbrechung des Telefon- und Telefaxanschlusses seiner Kanzlei im Zeitraum vom 20. März bis zum 24. März 2009 keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und damit die Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB absolut geschützten Rechtsguts dar, weil es an der Betriebsbezogenheit des Eingriffs fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 812; 1983, 2313; OLG Oldenburg VersR 1975, 866).
- LG Freiburg, 24.02.2017 - 6 O 359/10
Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer …
Bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts genügt bereits die Möglichkeit eines Schadenseintritts, um das Feststellungsinteresse zu bejahen (OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2010 - 1 W 8/10 -, Rn. 2, juris).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 08.03.2010 - 1 W 8/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Rechtsweg: Geltendmachung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht auf Rückzahlung eines im Bankenverfahren ausgereichten Investitionszuschusses
- Wolters Kluwer
Rechtsweg für die Rückforderung eines durch eine Bank für Rechnung eines Fördermittel bewilligenden Bundeslandes zugesagten Investitionszuschusses
- ra.de
- rechtsportal.de
GVG § 17 Abs. 1
Rechtsweg für die Rückforderung eines durch eine Bank für Rechnung eines Fördermittel bewilligenden Bundeslandes zugesagten Investitionszuschusses - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 25.01.2010 - 9 O 1752/09
- OLG Naumburg, 08.03.2010 - 1 W 8/10
Papierfundstellen
- WM 2010, 1222
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99
Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2010 - 1 W 8/10
Dass im Fall der Klage des den Zuschuss gewährenden Kreditunternehmens auf Rückzahlung wegen Nichteinhaltung der Förderbedingungen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist, haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht (NJW 2006, 2568) als auch der Bundesgerichtshof (NJW 2000, 1042) ausdrücklich bestätigt.Im konkreten Fall ( NJW 2000, 1042 ) hat es eine Quote von 1/3 zugrundegelegt.
- BVerwG, 30.05.2006 - 3 B 78.05
Verwaltungsrechtsweg; ordentlicher Rechtsweg; Subventionsvergabe; verlorener …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2010 - 1 W 8/10
Dass im Fall der Klage des den Zuschuss gewährenden Kreditunternehmens auf Rückzahlung wegen Nichteinhaltung der Förderbedingungen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist, haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht (NJW 2006, 2568) als auch der Bundesgerichtshof (NJW 2000, 1042) ausdrücklich bestätigt. - BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96
Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2010 - 1 W 8/10
Für die Festlegung des Beschwerdewertes geht der Bundesgerichtshof von einem Bruchteil des Hauptsachewertes aus, wobei er Schwankungen in einer Größenordnung von 1/3 bis 1/5 für denkbar hält (BGH MDR 1997, 386, 387).