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   KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07   

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https://dejure.org/2007,3172
KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07 (https://dejure.org/2007,3172)
KG, Entscheidung vom 11.09.2007 - 1 W 81/07 (https://dejure.org/2007,3172)
KG, Entscheidung vom 11. September 2007 - 1 W 81/07 (https://dejure.org/2007,3172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Eintragung der Zweigniederlassung einer Gesellschaft englischen Rechts (Private Limited Company) mit der Firma "Autodienst-Berlin Limited"; Gebrauch der Gattungsbezeichnung "Autodienst" mit anderweitiger Ortsbezeichnung oder einem sonstigen ...

  • Judicialis

    HGB § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 18 Abs. 1
    Zulässigkeit der Eintragung einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft englischen Rechts ins Handelregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Englische Private Limited kann deutsche Zweigniederlassung mit "Autodienst-Berlin Limited" zur Eintragung ins Handelsregister anmelden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 510
  • DNotZ 2008, 392
  • FGPrax 2008, 35
  • Rpfleger 2008, 85
  • NZG 2008, 80
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03

    Anforderungen an eine Firma - "Profi-Handwerker GmbH"

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07
    Aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 2003, 1544 ff.) folgt nichts Anderes.
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04

    Unterscheidungskraft der Firma einer neugegründeten Aktiengesellschaft

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07
    Jedoch ist für die Unterscheidungskraft auf die gesamte Firma, nicht auf einen ihrer Bestandteile abzustellen (BayObLGZ 1977, 187, 190); Branchen- oder Gattungsbezeichnungen können - auch durch Ortsangaben (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 2005, 366) - individualisiert werden.
  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06

    Verweigerung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer englischen Private

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07
    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass sich die Zulässigkeit der Firma - soweit sie wie hier auch für die nach §§ 13d, 13e und 13g HGB anzumeldende Zweigniederlassung verwandt werden soll - nach deutschem Recht richtet (Senat, NJW-RR 2004, 976, 977 f.; vgl. auch BGH NJW 2007, 2328, 2329).
  • OLG München, 07.03.2007 - 31 Wx 92/06

    Firma der deutschen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft -

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07
    Danach kommt es auf eine europarechtskonforme Auslegung des § 18 Abs. 1 HGB (vgl. dazu OLG München, Beschluss v. 7. März 2007 - 31 Wx 92/06) nicht mehr an.
  • KG, 27.04.2004 - 1 W 180/02

    Führung des Zusatzes "Partners" durch eine Gesellschaft in einer anderen

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07
    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass sich die Zulässigkeit der Firma - soweit sie wie hier auch für die nach §§ 13d, 13e und 13g HGB anzumeldende Zweigniederlassung verwandt werden soll - nach deutschem Recht richtet (Senat, NJW-RR 2004, 976, 977 f.; vgl. auch BGH NJW 2007, 2328, 2329).
  • OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09

    Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe;

    Branchen- oder Gattungsbezeichnungen können - wie vorliegend - aber auch durch Ortsnamen (OLG Frankfurt Rpfleger 2005, 366; KG Berlin FGPrax 2008, 35; Krafka/-Willer/Kühn aaO Rn. 218) individualisiert werden.
  • OLG München, 12.09.2022 - 34 Wx 329/22

    Mangelhafte Registeranmeldung einer GmbH wegen Änderung des Musterprotokolls

    Hierdurch wird zwar grundsätzlich die Verwendung bloßer Gattungs- oder Branchenbezeichnungen bzw. einer allgemeinen Bezeichnung des Geschäftsbereichs ausgeschlossen (KG FGPrax 2008, 35; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2005, 133; Hopt/Merkt HGB 41. Aufl. § 18 Rn. 6; MüKoHGB/Heidinger 5. Aufl. § 18 Rn. 30; NK-HGB/Lamsa 3. Aufl. § 18 Rn. 20; Krafka Rn. 236).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 20 W 263/07

    Zweigniederlassung einer englischen private limited company by shares:

    Unter Berücksichtigung der allgemeinen Liberalisierung des Firmenrechts in Bezug auf geographische Zusätze bestehen gegen die Wahl dieser Firma im Hinblick auf den Sitz der Zweigniederlassung und die beabsichtigte Tätigkeit in deren räumlichem Umfeld keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. Ebenroth/Boujong/Zimmer, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 53 ff; MünchKomm/Heidinger, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 142 ff; OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40; KG Rpfleger 2008, 85).
  • OLG Jena, 29.08.2011 - 6 W 162/11

    Firmenkennzeichnung: Verständnis des informierten Durchschnittsverbrauchers von

    Eine solche Verwendung bringt die Inanspruchnahme einer führenden Stellung aber weit stärker zum Ausdruck als eine nachgestellte Ortsangabe (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.11.2000, Az. 8 W 153/99, juris Rn. 19; vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26.5.2010, Az. 13 W 342/10, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 11.9.2007, Az. 1 W 81/07, juris Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.2012 - 3 W 16/12

    Zulässigkeit einer Firma mit einer geographischen und einer Gattungsbezeichnung

    Branchen- oder Gattungsbezeichnungen können aber durch das Hinzutreten geographischer Bezeichnungen ausreichend individualisiert werden (OLG München, FGPrax 2010, 515 - "Münchner Hausverwaltung GmbH"; KG Berlin FGPrax 2008, 35 - "Autodienst-Berlin Limited"; OLG Frankfurt RPfleger 2005, 366 - "Hessen-Nassauische Grundbesitz Aktiengesellschaft").
  • OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 88/10

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit einer deutschen Zweigniederlassung einer

    Die Bestimmungen des § 18 HGB, die die Unterscheidbarkeit einzelner Firmen (§ 18 Abs. 1 HGB) und den Schutz des Rechtsverkehrs vor Irreführung (§ 18 Abs. 2 HGB) gewährleisten sollen, sind deshalb auch auf die Firma der deutschen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft anwendbar (vgl. OLG München GmbHR 2007, 979/980 m.w.N; KG FGPrax 2008, 35; KG FGPrax 2004, 248; Staub/Koch HGB 5. Aufl. § 13 d Rn. 72).
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