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   BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17   

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BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17 (https://dejure.org/2018,8372)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2018 - 1 WB 12.17 (https://dejure.org/2018,8372)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 (https://dejure.org/2018,8372)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 30c Abs. 1, Abs. 2; SAZV §§ 1, 3
    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit; Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit; Soldatenarbeitszeitverordnung; Völkerrechtliche Vereinbarungen zur Arbeitszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Geltung von speziellen Vorschriften zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von Soldaten in einer deutschen Dienststelle der Bundeswehr im Ausland auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen; Geltung der nationalen soldatenarbeitszeitrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters hinsichtlich Rechtfertigung der Ablehnung aufgrund Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

  • rewis.io

    Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Soldaten in deutschen Bundeswehrdienststellen im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters hinsichtlich Rechtfertigung der Ablehnung aufgrund Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de

    SG § 30c Abs. 1, Abs. 2 ; SAZV § 1; SAZV § 3
    Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit; Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit; Soldatenarbeitszeitverordnung; Völkerrechtliche Vereinbarungen zur Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Geltung von speziellen Vorschriften zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von Soldaten in einer deutschen Dienststelle der Bundeswehr im Ausland auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen; Geltung der nationalen soldatenarbeitszeitrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 498
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15

    Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Darin liegt keine Antragsänderung im Sinne des § 91 VwGO, die im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen nach der Rechtsprechung des Senats (ausnahmsweise) eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft (stRspr, grundlegend BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02

    Rechtsweg; Uniform; Heißwetterbekleidung; Alimentation; Antragsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen nach der Rechtsprechung des Senats (ausnahmsweise) eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft (stRspr, grundlegend BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Zur Ermittlung der Rechtsnatur von Willensäußerungen der Verwaltung, hier eines militärischen Vorgesetzten der Bundeswehr, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 22. Dezember 2004 - 1 WB 30.04 - BA S. 9 f.).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
    Zur Ermittlung der Rechtsnatur von Willensäußerungen der Verwaltung, hier eines militärischen Vorgesetzten der Bundeswehr, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 22. Dezember 2004 - 1 WB 30.04 - BA S. 9 f.).
  • BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d.

    Bei ihnen liegen nach dem gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, § 77 WDO (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5 und vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5) keine gesetzlichen Ausschließungsgründe vor; ebenso fehlt es an Gründen, die deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.

    Bei ihnen liegen weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, § 77 WDO (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) vor noch ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17

    Begründetheit der Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Ablehnung einer

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1017/16 -, die Gerichtsakten des Verfahren BVerwG 1 WB 12.17 und die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Demgemäß bestätigt auch das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - in seinem Vorlageschreiben zu einem Parallelverfahren (BVerwG 1 WB 12.17 ) ausdrücklich, dass durch die Dienstleistung beim ENJJPT - abgesehen von der fachlichen Weisungskompetenz des Wing-Commanders - bei den Fluglehrern keine vollständige Herauslösung aus den deutschen Befehlsstrukturen erfolgt.

    Dazu ist dem Senat im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 12.17 vorgetragen worden, dass andere teilnehmende Nationen, die die EU-Arbeitszeit-Richtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt hätten, wie etwa Dänemark oder die Niederlande, geleistete Arbeitszeiten ihres Fluglehrpersonals erfassten und entsprechend ihren nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie eine Mehrarbeit monetär ausglichen.

  • OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17

    Ausschlussgrund; Befangenheit; Mitwirkung; Satzung

    Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass ein Richter den Rechtsstreit entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.06.2017 - 2 B 92/17, juris Rn. 1; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9; Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 35).

    Der Begriff des "Verwaltungsverfahrens" ist unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89, juris Rn. 12, 14) weit auszulegen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9); eine analoge Anwendung scheidet jedoch aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2010 - 5 B 58/09, juris Rn. 5).

    Notwendig ist, dass der Richter während des Verwaltungsverfahrens in amtlicher Eigenschaft auf die angegriffene Entscheidung hinreichend Einfluss genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den

    Bei den für befangen erachteten Richtern sind weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO oder § 77 WDO (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) geltend gemacht worden noch ersichtlich; ebenso wenig ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.
  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 WB 61.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats im

    Bei den für befangen erachteten Richtern sind weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO oder § 77 WDO (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) geltend gemacht worden noch ersichtlich; ebenso wenig ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.
  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 17.22

    Antrag gegen isolierte Unterbringung

    aa) Hiermit wäre zum einen eine im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässige Antragsänderung verbunden (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - 1 WB 19.76 - NZWehrr 1978, 26, vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff. und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 25).

    Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung des Vorgesetzten wirksam werden, stellen eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 32 m. w. N., vom 30. Juli 2020 - 1 WB 28.19 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 4 Rn. 19 m. w. N. und vom 31. März 2022 - 1 WB 37.21 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21

    Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz

    Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung des Vorgesetzten wirksam werden, stellen eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 32 m.w.N. und vom 30. Juli 2020 - 1 WB 28.19 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 4 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur

    a) Der Antragsteller hat den richtigen Rechtsweg beschritten, weil Streitigkeiten um eine Beurlaubung (§ 28 SG) den Wehrdienstgerichten zugewiesen sind (§ 82 Abs. 1 SG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20, vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 23 f. und vom 30. August 2019 - 1 WB 24.18 - Buchholz 449 § 28 SG Nr. 12 Rn. 19).
  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 28.19

    Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018

    Denn auch dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 42.19

    Streit um die Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018 in

    Denn auch dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 29.19

    Erfolgreicher Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang

  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 48.19

    Erfolgreiche Wehrbeschwerde bezüglich der Arbeitszeitgestaltung für die Übung

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18

    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18

    Arbeitszeitkonto; Befreiung; Dienstleistungspflicht; Erledigung;

  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 49.19

    Wehrbeschwerdeverfahren betreffend die Arbeitszeitgestaltung für die Übung

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