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   BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03   

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BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03 (https://dejure.org/2003,14654)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 1 WB 15.03 (https://dejure.org/2003,14654)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 1 WB 15.03 (https://dejure.org/2003,14654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    SÜG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 3; ZDv 2/30 Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1
    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Straftat; Körperverletzungen; strafgerichtliche Verurteilung; Disziplinargerichtsbescheid.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung als Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens eines Sicherheitsrisikos; Einstellung eines Strafverfahrens nach Erfüllung von Auflagen; Körperverletzung als schwerwiegendes außergerichtliches Fehlverhalten; Rechtsfolgen ...

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 97.00

    Anforderungen an die Feststellung des Bestehens eines Sicherheitsrisikos -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03
    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i. V. m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der Betroffene Straftaten begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 BVerwG 1 WB 35.80, vom 12. April 2000 BVerwG 1 WB 12.00, vom 28. November 2000 BVerwG 1 WB 97.00 und vom 30. Januar 2001 BVerwG 1 WB 119.00).

    Derartige Zweifel sind insbesondere bei außerdienstlichen Delikten des Betroffenen mit vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Körperverletzungen begründet (Beschlüsse vom 29. Juli 1997 BVerwG 1 WB 7.97, vom 28. November 2000 BVerwG 1 WB 97.00 und vom 27. März 2003 BVerwG 1 WB 61.02).

  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 61.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03
    Derartige Zweifel sind insbesondere bei außerdienstlichen Delikten des Betroffenen mit vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Körperverletzungen begründet (Beschlüsse vom 29. Juli 1997 BVerwG 1 WB 7.97, vom 28. November 2000 BVerwG 1 WB 97.00 und vom 27. März 2003 BVerwG 1 WB 61.02).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 7.97

    Ablehnung der Verwendung eines Soldaten in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03
    Derartige Zweifel sind insbesondere bei außerdienstlichen Delikten des Betroffenen mit vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Körperverletzungen begründet (Beschlüsse vom 29. Juli 1997 BVerwG 1 WB 7.97, vom 28. November 2000 BVerwG 1 WB 97.00 und vom 27. März 2003 BVerwG 1 WB 61.02).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 12.00

    Maßstab einer gerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung hinsichtlich einer

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03
    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i. V. m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der Betroffene Straftaten begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 BVerwG 1 WB 35.80, vom 12. April 2000 BVerwG 1 WB 12.00, vom 28. November 2000 BVerwG 1 WB 97.00 und vom 30. Januar 2001 BVerwG 1 WB 119.00).
  • BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 34.87

    Rechtslehrer - Deutsche Hochschule - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats ebenso, wenn der Betroffene einer Straftat dringend verdächtig ist oder ein Dienstvergehen begangen hat (Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 BVerwG 1 WB 113.96 und vom 27. Januar 1998 BVerwG 1 WB 34.87).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 113.96

    Beschwerde gegen die in Bezug auf die eigene Person getroffene Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats ebenso, wenn der Betroffene einer Straftat dringend verdächtig ist oder ein Dienstvergehen begangen hat (Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 BVerwG 1 WB 113.96 und vom 27. Januar 1998 BVerwG 1 WB 34.87).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03
    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i. V. m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der Betroffene Straftaten begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 BVerwG 1 WB 35.80, vom 12. April 2000 BVerwG 1 WB 12.00, vom 28. November 2000 BVerwG 1 WB 97.00 und vom 30. Januar 2001 BVerwG 1 WB 119.00).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22

    Erfolgreicher Antrag eines Soldaten gegen die Feststellung eines

    Auch ließe sie sich bezogen auf die sich aus der Begehung der Straftaten ergebenden Zuverlässigkeitszweifel nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG darauf stützen, dass die Laufzeit des vom Truppendienstgericht verhängten Beförderungsverbots von 48 Monaten noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 15.03 - NZWehrr 2004, 168 S. 169).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG in Verbindung mit Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Teil C Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats auch daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 12.00 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 S. 34 = NZWehrr 2004, 168 und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i.V.m. Nr. 2414 Abs. 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats auch daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 BVerwG 1 WB 35.80 , vom 12. April 2000 BVerwG 1 WB 12.00 , vom 28. November 2000 BVerwG 1 WB 97.00 , vom 30. Januar 2001 a.a.O. und vom 20. August 2003 BVerwG 1 WB 15.03 Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 = NZWehrr 2004, 168).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

    Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos setzt als Präventions-Maßnahme keine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung des Betroffenen voraus (stRspr, u.a. Beschlüsse vom 20. August 2003 BVerwG 1 WB 15.03 Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 und vom 8. August 2007 BVerwG 1 WB 52.06 insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 12).
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 17.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Strafverfahren; Verfahrenseinstellung.

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i.V.m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Teil C Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich überdies aus Strafverfahren ergeben, die sich auf den Betroffenen beziehen (vgl. Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - ).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 19.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Disziplinargerichtsbescheid; Nebentätigkeit;

    Im Sicherheitsüberprüfungsverfahren geht es dagegen nicht um die Ahndung eines Verhaltens des Soldaten, sondern um eine vorbeugende Risikoabschätzung, in die in besonderem Maße das Sicherheitsinteresse der Bundeswehr einfließt (vgl. Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - ).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09

    Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG in Verbindung mit Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Teil C Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats auch daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 12.00 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 = NZWehrr 2004, 168 und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - m.w.N.; s. auch Hinweis Nr. 9 zu Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 ).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG in Verbindung mit Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (hier im Sinne des § 1 Abs. 4 SÜG) und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 12.00 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 S. 34 = NZWehrr 2004, 168, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - Rn. 26 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - Rn. 40 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 16.10

    Anhörung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Anhörung; Sicherheitsrisiko;

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG in Verbindung mit Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Teil C Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats auch daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 12.00 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 = NZWehrr 2004, 168 und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 5.08

    Disziplinargerichtsbescheid; Prognose; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i.V.m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats auch daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 35.80 -, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 12.00 -, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 97.00 -, vom 30. Januar 2001 a.a.O. und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 = NZWehrr 2004, 168; siehe auch Hinweis Nr. 9 zu Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 ).

    Insbesondere ist es zulässig, hinsichtlich der erforderlichen Nachbewährung auch darauf abzustellen, dass die Laufzeit eines vom Truppendienstgericht verhängten Beförderungsverbots noch nicht beendet ist (vgl. Beschluss vom 20. August 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06

    Sicherheitsüberprüfung; Strafverfahren; Einstellung; Beurteilungsspielraum.

  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Beurteilungsspielraum;

  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 52.06

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Ende des Dienstverhältnisses; Erledigung

  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - 16 B 1749/05

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung wegen

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 22.08
  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 28.07
  • VG Meiningen, 16.07.2007 - 6 D 60001/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Richterablehnung wegen telefonischen

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