Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6439
BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09 (https://dejure.org/2010,6439)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2010 - 1 WB 39.09 (https://dejure.org/2010,6439)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 (https://dejure.org/2010,6439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; SLV § 47 Abs. 2
    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; qualifiziertes Arbeitszeugnis; Konkurrentenstreitigkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Eignungs- und Leistungsvergleich; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit; Seiteneinsteiger; qualifiziertes Arbeitszeugnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 SG, Art 33 Abs 2 GG, § 47 Abs 2 SLV 2002
    Konkurrentenstreitigkeit; Grundsatz der Bestenauslese; ziviler Seiteneinsteiger; Eignungs- und Leistungsvergleich

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Dienstpostens eines Flottillenarztes in einem Bundeswehrkrankenhaus mit einem zivilen Bewerber - Nachträgliche Einführung von Zweifeln bzgl. der Eignung für einen nach der Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstposten im gerichtlichen Verfahren - ...

  • rewis.io

    Konkurrentenstreitigkeit; Grundsatz der Bestenauslese; ziviler Seiteneinsteiger; Eignungs- und Leistungsvergleich

  • ra.de
  • rewis.io

    Konkurrentenstreitigkeit; Grundsatz der Bestenauslese; ziviler Seiteneinsteiger; Eignungs- und Leistungsvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung des Dienstpostens eines Flottillenarztes in einem Bundeswehrkrankenhaus mit einem zivilen Bewerber; Nachträgliche Einführung von Zweifeln bzgl. der Eignung für einen nach der Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstposten im gerichtlichen Verfahren; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 388
  • DVBl 2010, 1057
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 14 ).

    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. hierzu zuletzt insb. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 25 ff. ).

    Dementsprechend werden an die Gewährleistung der Richtigkeit und Vergleichbarkeit planmäßiger dienstlicher Beurteilungen, die in der Praxis das primäre Mittel der Bestenauslese darstellen, hohe Anforderungen gestellt (vgl. Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 14 S. 25 ff. und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 33 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Konkurrenz zwischen Beamten und Angestellten um einen höherwertigen Dienstposten uneingeschränkt dem Leistungsprinzip unterliegt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771; für die Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG bei der Besetzung von Angestelltenstellen im öffentlichen Dienst vgl. BAG, Urteile vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295 und vom 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - BAGE 112, 13).

    In einem solchen Fall könnte es in Betracht kommen, ergänzend auch auf andere geeignete Erkenntnismittel, wie etwa förmliche Auswahlgespräche, zurückzugreifen (vgl. zu Letzterem OVG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771).

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 S. 18, vom 16. Dezember 2008 a.a.O. S. 14 f. bzw. S. 60 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26 ).

    Sämtliche Beurteilungen sind bestandskräftig und konnten mit dem Inhalt, mit dem sie in Bestandskraft erwachsen sind, verwertet werden (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 48 ff. ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 S. 18, vom 16. Dezember 2008 a.a.O. S. 14 f. bzw. S. 60 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26 ).

    Ob sie ihre Auswahlentscheidung an der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. an dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 S. 53).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 S. 18, vom 16. Dezember 2008 a.a.O. S. 14 f. bzw. S. 60 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu Auswahlentscheidungen zwischen mehreren soldatischen Bewerbern haben dann, wenn mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden, in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 S. 19 f.; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3).

  • BVerwG, 03.06.2009 - 1 WB 2.09
    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Er verwies hierzu auf ein Schreiben vom 17. April 2009, in dem der Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - dem Senat in einem vorgängigen Wehrbeschwerdeverfahren des Antragstellers (BVerwG 1 WB 2.09) mitgeteilt hatte, dass Z zum Berufssoldaten ernannt und auf den hier strittigen Dienstposten versetzt worden sei.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 491/09 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Gerichtsakten der früheren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 2.09 und BVerwG 1 WDS-VR 1.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Konkurrenz zwischen Beamten und Angestellten um einen höherwertigen Dienstposten uneingeschränkt dem Leistungsprinzip unterliegt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771; für die Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG bei der Besetzung von Angestelltenstellen im öffentlichen Dienst vgl. BAG, Urteile vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295 und vom 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - BAGE 112, 13).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Konkurrenz zwischen Beamten und Angestellten um einen höherwertigen Dienstposten uneingeschränkt dem Leistungsprinzip unterliegt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771; für die Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG bei der Besetzung von Angestelltenstellen im öffentlichen Dienst vgl. BAG, Urteile vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295 und vom 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - BAGE 112, 13).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 14 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 = NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris, Rn. 38.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, BVerwGE 136, 388, juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer

    Denn die Geltung des Leistungsprinzips knüpft an die Übertragung bzw. Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens, nicht an den Status eines Bewerbers an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39/09 -, juris Rn 28 m. w. N.).

    Dies gilt auch für Auswahlentscheidungen zwischen Beamten und so genannten Seiteneinsteigern aus der privaten Wirtschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 34; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    Der Einwand der Antragsgegnerin, vorab müsse die auswählende Behörde prüfen, ob die Bewerber den Anforderungskriterien gerecht würden, trifft zwar zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 34).

    Hinsichtlich des Beigeladenen hat die Antragsgegnerin außer den von ihm selbst vorgelegten Bewerbungsunterlagen keine anderen Leistungseinschätzungen herangezogen und verwertet, die der aktuellen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum vergleichbar wären (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 36).

    Für diese Tätigkeiten fehlt es an einer von einer kompetenten Stelle angefertigten und aussagekräftigen Darstellung und Bewertung der von dem Beigeladenen erbrachten Leistungen, die der aktuellen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers gegenübergestellt werden könnte (vgl. auch zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 36).

    Die von der Antragsgegnerin behaupteten Schwierigkeiten, die der Beigeladene in dieser zugespitzten und dramatisierten Weise selbst nicht vorgetragen hat - der Beigeladene hat sich weder im erst- noch im zweitinstanzlichen Verfahren geäußert - entbanden die Antragsgegnerin gleichwohl nicht von der Verpflichtung, aktuelle Erkenntnismittel über die beruflichen Leistungen des Beigeladenen beizuziehen und außerdem darauf hinzuwirken, dass der Beigeladene ein aktuelles Zeugnis über seine berufliche Tätigkeit vorlegt, das es ermöglicht, seine Leistungen mit denen des Antragstellers zu vergleichen (vgl. auch zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 38; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    In einem solchen Fall müssen auf Seiten der Bewerber, die über keine dienstlichen Beurteilungen verfügen, äquivalente Erkenntnismittel herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 37 m. w. N.).

    Die Ergebnisse strukturierter Auswahlgespräche können erst dann ermessensfehlerfrei als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen werden, wenn sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen und privatrechtlichen Arbeitszeugnissen ein Vorsprung zugunsten eines Bewerbers nicht ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn 15; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht