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   BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15   

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BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15 (https://dejure.org/2016,11726)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2016 - 1 WB 41.15 (https://dejure.org/2016,11726)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 (https://dejure.org/2016,11726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten; Versetzung auf einen Dienstposten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses; Berechtigtes Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten; Versetzung auf einen Dienstposten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses; Berechtigtes Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung ...

  • rechtsportal.de

    Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten; Versetzung auf einen Dienstposten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses; Berechtigtes Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15
    Gleiches muss für freigestellte Personalratsmitglieder gelten (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19 und vom 25. Juni 2015 - 1 WB 27.13 - Buchholz 450.1 § 23 WBO Nr. 1 Rn. 16).

    Der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substanziiert geltend machen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24 m.w.N.).

    Auf welche Weise der Dienstherr dies sicherstellt, ist grundsätzlich ihm überlassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 -, Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30 m.w.N. sowie vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Er hat dazu eine Prognose darüber zu erstellen, wie der berufliche Werdegang ohne die Freistellung verlaufen wäre (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30 m.w.N.).

    Das dort und auch nach Überführung in den Zentralerlass B-1336/2 weiter vorgesehene Referenzgruppenmodell ist rechtlich nicht zu beanstanden (so bereits BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff.).

    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass die Bildung einer Vergleichs- oder Referenzgruppe ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 unter Hinweis auf Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Rn. 14).

    Übereinstimmend mit dem 2. Revisionssenat ist ferner davon auszugehen, dass das vom Bundesministerium der Verteidigung gewählte Referenzgruppenmodell grundsätzlich geeignet ist, der Zielstellung des Behinderungsverbotes Rechnung zu tragen, weil es eine Fortentwicklung der Leistung entsprechend dem durchschnittlichen Werdegang einer Gruppe vergleichbarer Soldaten unterstellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 und vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23).

    Es schreibt nicht die letzte, aufgrund tatsächlicher dienstlicher Tätigkeit erstellte Beurteilung fort, sondern beruht auf der Annahme einer dynamischen Fortentwicklung der beruflichen Leistungen, die sich aus dem Werdegang der Referenzgruppe ergibt; es vermeidet auf diese Weise die Schwierigkeiten, die sich bei einer lang andauernden Freistellung daraus ergeben, dass die letzte dienstliche Beurteilung immer mehr an tatsächlicher Aussagekraft verliert (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 m.w.N.).

    Der Dienstherr verstößt deshalb gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot, wenn er eine Referenzgruppe so zusammenstellt, dass ein Fortkommen des freigestellten Personalratsmitglieds von vornherein ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 40 und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 15 f.).

    Da die Referenzgruppe rechtsfehlerfrei gebildet wurde, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Bildung der Referenzgruppe für den betroffenen Soldaten eine beschwerdefähige und anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 45 ff.), die dem Antragsteller gegenüber bestandskräftig geworden ist, oder ob der Antragsteller, dem die konkrete Referenzgruppe bereits 2008 und erneut 2011 mitgeteilt worden war, ein entsprechendes Rügerecht verwirkt hat.

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 65.06

    Personalratsmitglied; Vergleichsgruppe; Versetzung; fiktive Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15
    Das Verbot einer Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs durch die Freistellung (§ 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG) zielt - positiv gewendet - darauf, dem Personalratsmitglied diejenige berufliche Entwicklung zu ermöglichen, die es ohne die Freistellung durchlaufen hätte (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 65.06 - Rn. 16 f.; ferner Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Aufl. 2014, § 46 Rn. 25), nicht aber darauf, Personalmaßnahmen zu eröffnen, die ohne die Freistellung nicht möglich gewesen wären.

    Es bedarf zum anderen aber keiner abschließenden Entscheidung, ob diese Soldaten in die Gruppe mit aufgenommen werden durften (vgl. verneinend BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 65.06 - Rn. 20); denn wenn sie aus der Referenzgruppe herausgenommen werden, bleibt diese mit zwölf Mitgliedern noch ausreichend groß.

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15
    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass die Bildung einer Vergleichs- oder Referenzgruppe ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 unter Hinweis auf Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Rn. 14).

    Der Dienstherr verstößt deshalb gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot, wenn er eine Referenzgruppe so zusammenstellt, dass ein Fortkommen des freigestellten Personalratsmitglieds von vornherein ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 40 und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 15 f.).

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15
    Auch ist die Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens mit dem Dienstzeitende des Antragstellers am ... erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten (vgl. zu dieser Einschränkung: z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15
    Auf welche Weise der Dienstherr dies sicherstellt, ist grundsätzlich ihm überlassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 -, Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30 m.w.N. sowie vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15
    Gleiches muss für freigestellte Personalratsmitglieder gelten (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19 und vom 25. Juni 2015 - 1 WB 27.13 - Buchholz 450.1 § 23 WBO Nr. 1 Rn. 16).
  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 16.15

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung auf höherwertigen

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 WB 16.15 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15
    Übereinstimmend mit dem 2. Revisionssenat ist ferner davon auszugehen, dass das vom Bundesministerium der Verteidigung gewählte Referenzgruppenmodell grundsätzlich geeignet ist, der Zielstellung des Behinderungsverbotes Rechnung zu tragen, weil es eine Fortentwicklung der Leistung entsprechend dem durchschnittlichen Werdegang einer Gruppe vergleichbarer Soldaten unterstellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 und vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16

    Freistellung vom Dienst; Personalrat; Benachteiligungsverbot; fiktive

    Er hat dazu eine Prognose darüber zu erstellen, wie der berufliche Werdegang ohne die Freistellung verlaufen wäre (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30 m.w.N. und vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 33 ff.).

    Das dort und auch nach Überführung in den Zentralerlass B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" weiter vorgesehene Referenzgruppenmodell ist rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff. und vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 35).

    Voraussetzung ist allerdings bei einer späteren Bildung der Referenzgruppe, dass diese nach den zum Zeitpunkt der ersten Freistellung geltenden Kriterien zusammengestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 43).

    Dieser Umstand begründet jedoch nicht eine nachträgliche Fehlerhaftigkeit der Referenzgruppe (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive

    Das dort vorgesehene und auch im vorliegenden Fall anzuwendende Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. und vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Rn. 19).
  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 WB 5.16

    Anspruch auf Einsicht in die Sachakte; Auskunftsanspruch; Benachteiligungsverbot;

    Das dort vorgesehene Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff. und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 03.08.2017 - 1 WB 28.16

    Benachteiligungsverbot; Beurteilungsbestimmungen; Größe der Referenzgruppe; Im

    aa) Der Senat hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23 und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 14) - wiederholt entschieden, dass das in dem Zentralerlass B-1336/2 vorgesehene Referenzgruppenmodell eine geeignete und rechtlich nicht zu beanstandende Umsetzung der - auch zugunsten der Soldatenvertreter in den Personalvertretungen geltenden (§ 62 Abs. 3 Satz 1 SBG; bis 1. September 2016: § 51 Abs. 3 Satz 1 SBG) - Verpflichtung aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG darstellt, wonach die Freistellung eines Personalratsmitglieds von seiner dienstlichen Tätigkeit nicht zu einer Beeinträchtigung seines beruflichen Werdegangs führen darf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. sowie zuletzt vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 43.16

    Personalratsmitglied; Anfechtung einer Referenzgruppenbildung

    Das dort vorgesehene Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. und vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Rn. 19 ff.).
  • VG Potsdam, 27.07.2016 - 2 K 2986/14

    Entscheidung über die Bewerbung eines Personalratsmitglieds bei der Agentur für

    - zum Soldatenrecht - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 -, juris Rn. 39, wonach eine aus lediglich vier Personen bestehende Referenzgruppe nicht hinreichend groß ist, siehe hingegen zu einer sechs Personen umfassenden Referenzgruppe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10545/13 -, juris Rn. 44, sowie zu einer sechzehn Soldaten umfassenden Vergleichsgruppe BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 -, juris Rn. 42.
  • VGH Bayern, 18.07.2018 - 3 CE 18.491

    Zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung eines überwiegend freigestellten

    Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass Mitglieder der Vergleichsgruppe inzwischen befördert und deshalb aus dieser herausgenommen worden sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 37.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung; Referenzgruppe

    Der Senat hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23 und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 14) - wiederholt entschieden, dass das vom Bundesministerium der Verteidigung zunächst in der "Richtlinie für die Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" vom 11. Juli 2002 und den hierzu ergangenen "Erläuterungen zur Erlasslage" vom 9. August 2010 geregelte und im Wesentlichen unverändert in den heute geltenden Zentralerlass (ZE) B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" übernommene Referenzgruppenmodell eine geeignete und rechtlich nicht zu beanstandende Umsetzung der Verpflichtung aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG darstellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff., vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - juris Rn. 19 sowie zuletzt vom 3. August 2017 - 1 WB 28.16 - Rn. 27 f.).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 41.17

    Neubildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes Personalratsmitglied

    a) Der Senat hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23 und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 14) - wiederholt entschieden, dass das in dem Zentralerlass B-1336/2 vorgesehene Referenzgruppenmodell eine geeignete und rechtlich nicht zu beanstandende Umsetzung der - auch zugunsten der Soldatenvertreter in den Personalvertretungen geltenden (§ 62 Abs. 3 Satz 1 SBG 2016) - Verpflichtung aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG darstellt, wonach die Freistellung eines Personalratsmitglieds von seiner dienstlichen Tätigkeit nicht zu einer Beeinträchtigung seines beruflichen Werdegangs führen darf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. und vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 12.18

    Beurlaubung im öffentlichen Interesse; Datenbasis; Entwicklungsprognose; European

    Das Referenzgruppenmodell sichert den im öffentlichen Interesse beurlaubten Soldatinnen und Soldaten ein gleichwertiges Fortkommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 2017 - 1 WB 28.16 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 22 Rn. 29) und stellt eine geeignete und rechtlich nicht zu beanstandende Umsetzung der - auch zugunsten der Soldatenvertreter in den Personalvertretungen geltenden - Verpflichtung aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG dar, wonach die Freistellung eines Personalratsmitglieds von seiner dienstlichen Tätigkeit nicht zu einer Beeinträchtigung seines beruflichen Werdegangs führen darf (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23, vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 14, vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. sowie vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 19).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde;

  • VG Düsseldorf, 09.02.2023 - 2 L 22/23

    Bewerberverfahrensanspruch, Nachzeichnung, personalvertretungsrechtliches

  • VG Köln, 04.12.2018 - 23 K 12150/16
  • BVerwG, 23.10.2019 - 1 WDS-VR 10.19
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