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   BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13   

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BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13 (https://dejure.org/2014,5587)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2014 - 1 WB 47.13 (https://dejure.org/2014,5587)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 (https://dejure.org/2014,5587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SÜG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SÜG § 14 Abs. 3 S. 3
    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wegen einer Verschuldung auf Grund des Ankaufs einer Immobilie

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WB 10.12

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch den Bundesminister der Verteidigung beim Senat (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 68.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 23 Rn. 21 = NZWehrr 2010, 254 und vom 28. August 2012 - BVerwG 1 WB 10.12 - juris Rn. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG) und/oder eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SÜG) und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, aus einer hohen Verschuldung des Betroffenen ergeben (vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 10 S. 13, vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 61.06 - Rn. 28, vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 26 und vom 28. August 2012 - BVerwG 1 WB 10.12 - juris Rn. 35).

    Eine positive Prognose wird insbesondere nicht durch die im Juni 2012 erfolgte Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gefordert (vgl. zum Folgenden Beschlüsse vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 61.06 - Rn. 32 und vom 28. August 2012 - BVerwG 1 WB 10.12 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 58.09

    Insolvenzverfahren; Prognose; Schulden; Sicherheitsrisiko; Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG) und/oder eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SÜG) und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, aus einer hohen Verschuldung des Betroffenen ergeben (vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 10 S. 13, vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 61.06 - Rn. 28, vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 26 und vom 28. August 2012 - BVerwG 1 WB 10.12 - juris Rn. 35).

    Zwar hat es nach der Rechtsprechung des Senats der Geheimschutzbeauftragte als prognoserelevanten Umstand zu berücksichtigen, wenn ein Soldat trotz Bekanntwerdens sicherheitserheblicher Erkenntnisse noch über einen längeren Zeitraum ohne Einschränkungen weiter in sicherheitserheblicher Tätigkeit verwendet wird (grundlegend: Beschluss vom 15. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 29 ff. für einen Weiterverwendungszeitraum von zwei Jahren und drei Monaten).

  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 63.06

    Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    Der Senat könnte allenfalls die Verpflichtung zu einer Neubescheidung aussprechen (vgl. z.B. Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 18).

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22 und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 61.06

    Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG) und/oder eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SÜG) und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, aus einer hohen Verschuldung des Betroffenen ergeben (vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 10 S. 13, vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 61.06 - Rn. 28, vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 26 und vom 28. August 2012 - BVerwG 1 WB 10.12 - juris Rn. 35).

    Eine positive Prognose wird insbesondere nicht durch die im Juni 2012 erfolgte Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gefordert (vgl. zum Folgenden Beschlüsse vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 61.06 - Rn. 32 und vom 28. August 2012 - BVerwG 1 WB 10.12 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    a) Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 m.w.N.).

    Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch einen Beschwerdebescheid oder durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (vgl. Beschlüsse vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 und vom 11. März 2008 - a.a.O. jeweils Rn. 35).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12

    Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    In seinem Beschluss vom 26. November 2013 - BVerwG 1 WB 57.12 - (Rn. 57 ff. ) hat der Senat aber klargestellt, dass die Anhörungspraxis der Geheimschutzbeauftragten, wie sie vorliegend auch dem Anhörungsschreiben des Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung vom 30. Oktober 2012 zugrunde liegt, den gesetzlichen Anforderungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 SÜG nicht in vollem Umfang entspricht.
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 16.10

    Anhörung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Anhörung; Sicherheitsrisiko;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    Hiernach ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass eine Anhörung auch im schriftlichen Verfahren ergehen kann (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Buchholz 402.8 § 6 SÜG Nr. 1 Rn. 44).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 12.04

    Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel.

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    Ein mit einem Verpflichtungsantrag durchsetzbarer Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts auf Durchführung oder Wiederholung einer Sicherheitsüberprüfung besteht infolge dessen nicht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2 S. 1 f. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 S. 3).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01

    Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22 und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 25 jeweils Rn. 24 ff. m.w.N.; ferner Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 S. 6 f. und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1 S. 4 f.; Beschluss vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12

    Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst;

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02

    Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens;

  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09

    Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in

  • BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 53.08
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines

  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 54.14

    Sicherheitsrisiko; Prognose; Anhörung; Anhörungsfehler; Anbahnungs- und

    Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch einen Beschwerdebescheid oder durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des bzw. der Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29).

    Aus der Tatsache einer erheblichen Schuldenlast allein kann allerdings - auch in Fällen eines Insolvenzverfahrens des Betroffenen - noch nicht zwingend auf das Bestehen eines Sicherheitsrisikos geschlossen werden; vielmehr ist stets eine wertende Beurteilung des Einzelfalls erforderlich, in die z.B. der Aspekt einbezogen werden kann, ob, wie weit und mit welchem Erfolg die sogenannte Wohlverhaltensphase des Insolvenzschuldners schon vorangeschritten ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 2007 - 1 WB 61.06 -, vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22, vom 28. August 2012 - 1 WB 10.12 - juris Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 36).

    Das ist im Ansatz - unter anderem mit Blick auf die Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses und auf damit erleichterte Möglichkeiten der Identifizierung einer Person, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 37) - rechtlich nicht zu beanstanden, wenn es nach der der Geheimschutzbeauftragten zustehenden fachlichen Einschätzungsprärogative (dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 32) tatsächlich eine derartige sicherheitsrechtliche "Regelvermutung" geben sollte.

    In diesem Zusammenhang kann für die Abwägung und die Prognose von Bedeutung sein, wie weit das Insolvenzverfahren fortgeschritten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 36), ob der Termin für die angekündigte Restschuldbefreiung noch in weiter Zukunft liegt oder - wie im Fall des Antragstellers - bereits relativ kurzfristig absehbar ist.

  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22

    Erfolgreicher Antrag eines Soldaten gegen die Feststellung eines

    Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
  • VG Berlin, 09.11.2017 - 4 K 200.16

    Ablehnung eines Antrages eines selbstständigen IT- Fachmanns auf Ermächtigung zum

    Aufgrund der im Mittelpunkt des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens stehenden vorbeugenden Risikoeinschätzung ist eine Prognose über die zukünftige Zuverlässigkeit und Integrität des Antragstellers, die nicht allein auf vage Vermutungen oder eine abstrakte Besorgnis gestützt werden kann, anzustellen (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - BVerwG 1 WB 47.13 -, juris, Rn. 28; vgl. auch Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 -, juris, Rn. 13, und vom 20. Dezember 2016 - BVerwG 1 WB 21.16 -, juris, Rn. 39).

    Dieses hat auf die erleichterte Erkennbarkeit von potentiellen Informationsquellen im Zusammenhang mit der Gefährdung von Personen, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, hingewiesen und hervorgehoben, dass es ausländischen Nachrichtendiensten durch die mit der Pflicht zur Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses (§ 30 InsO) bewirkte Publizität des Insolvenzverfahrens erleichtert wird, geeignete Personen für Anbahnungs- und Werbungsversuche zu identifizieren (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - BVerwG 1 WB 47.13 -, juris, Rn. 37, und vom 26. November 2013 - BVerwG 1 WB 57.12 -, Rn. 45).

    Die Beklagte hat durch ihre Ablehnungsentscheidung, ohne von der Möglichkeit einer positiven Entscheidung unter Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogenen Sicherheitshinweisen Gebrauch zu machen, schließlich die Grenzen des behördlichen Beurteilungsspielraumes auch nicht im Sinne einer Außerachtlassung des Verhältnismäßigkeitsprinzips als allgemeingültigem Bewertungsgrundsatz überschritten (vgl. zur Notwendigkeit erkennbarer Überlegungen, BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014, a.a.O., Rn. 45, und vom 24. April 2012 - BVerwG 1 WB 62.11 -, juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16

    Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen

    Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15

    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag;

    Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23, vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - beck-online Rn. 29).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren

    Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23, vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung

    Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch das Vorlageschreiben - können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 3.20

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung

    Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten

    Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 6.19

    Streit um die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten

    Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 24.09.2015 - 1 WB 55.14

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an Zuverlässigkeit; nationalsozialistisch

  • BVerwG, 21.09.2023 - 1 W-VR 17.23

    Der Soldat als Sicherheitsrisiko

  • BVerwG, 28.06.2018 - 1 WB 51.17

    Klage eines Berufssoldaten gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in

  • BVerwG, 04.02.2019 - 1 WDS-VR 1.19

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise;

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20

    Antrag eines Zeitsoldaten gegen die Feststellung Sicherheitsrisikos in seiner

  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Berufssoldaten in einer erweiterten

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 26.21

    Entlassung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen fehlender Eignung;

  • VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21

    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines

  • VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23

    Sicherheitsüberprüfung: Zuverlässigkeitszweifel bei Verschweigen eines

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