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   BVerwG, 13.12.1999 - 1 WB 58.99   

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https://dejure.org/1999,14644
BVerwG, 13.12.1999 - 1 WB 58.99 (https://dejure.org/1999,14644)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1999 - 1 WB 58.99 (https://dejure.org/1999,14644)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - 1 WB 58.99 (https://dejure.org/1999,14644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Soldaten auf Zeit auf Bewilligung einer Fachausbildung - Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung;

    Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1991 BVerwG 1 WB 80.91 a.a.O., vom 19. Dezember 1994 BVerwG 1 WB 46.94 a.a.O. und vom 13. Dezember 1999 BVerwG 1 WB 58.99 Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2000, 123) auch Entscheidungen über die Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und die deshalb erfolgende Verweisung an das zuständige Gericht, das dann unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter die verfahrensbeendende Entscheidung in der Sache zu treffen hat.
  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20

    Feststellung des Endes der Schutzzeit eines Oberfeldarztes mangels Erreichbarkeit

    Aus dem Beschluss des Senats vom 13. Dezember 1999 (- 1 WB 58.99 - Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1), auf den sich das Bundesministerium der Verteidigung beruft, ergeben sich keine rechtlichen Maßstäbe, die im vorliegenden Fall zu einem anderen Ergebnis führen würden.
  • BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
    Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 - Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2000, 123 und vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 1 WB 21.00

    Rechtsmittel

    Ein lediglich hypothetischer Verfahrensablauf begründet indes nicht die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und bildet demgemäß keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine Verweisung (Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 - und vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 88.99 -).
  • BVerwG, 15.12.1999 - 1 WB 88.99

    Voraussetzungen des Anrufens des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Rahmen der

    Ein lediglich hypothetischer Verfahrensablauf begründet indes nicht die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und bildet demgemäß keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine Verweisung (Beschluß vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 -).
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