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   BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92   

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BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92 (https://dejure.org/1992,25024)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 1 WB 61.92 (https://dejure.org/1992,25024)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 1 WB 61.92 (https://dejure.org/1992,25024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Zurückführung wegen mangelnder Eignung zum Offizier mit Wirkung des Tages der dienstlichen Bekanntgabe einer Verfügung in die Laufbahngruppe der Unteroffiziere - Schließung auf eine erhebliche charakterliche Nichteignung i.R. einer strafgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 120.91

    Zurückstellung einer Beförderung und Entscheidung über den Verbleib in der

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92
    Der gegen diesen Bescheid gerichtete Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 120.91 - zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 120.91 sowie die Beiakte des BMVg - P II 5 - 304/92 - lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92
    Da es sich bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD um eine Verwendungsentscheidung und damit um eine truppendienstliche Maßnahme handelt (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>), ist auch für einen gegen die Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte, hier die des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1, Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85

    Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92
    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06

    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Nach der nicht weiter begründeten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 26.6.1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, a. a. O.; vgl. auch Beschl. v. 10.11.1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - Juris, Rdnr. 10 des Langtextes, und Beschl. v. 14.6.2006 - BVerwG 1 WB 8.06 -, NZWehrr 2006, 246, zitiert nach Juris, Rdnr. 8 des Langtextes) ist es dem Antragsteller aufgrund der Rechtskraft des Strafurteils versagt, sich darauf zu berufen, dass er am 2. Mai 2004 eine Körperverletzung nicht, oder zumindest nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich (Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) begangen habe.

    Zutreffend verweist vielmehr die Vorinstanz darauf, dass sich die personalführende Stelle regelmäßig im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes hält, wenn sie die Eignung eines wegen einer nicht unerheblichen Straftat rechtskräftig verurteilten Offizieranwärters für die Offizierlaufbahn verneint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1992 - BVerwG 1 WB 61.92 -, Juris, Rdnr. 9 und 10 des Langtextes).

  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 86.92

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offiziersanwärters in die Laufbahn der

    Der Antrag ist zulässig (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 -), jedoch nicht begründet.

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 - und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 -).

    Die gesetzlichen Bestimmungen lassen für eine Ermessensentscheidung unter Fürsorgegesichtspunkten keinen Raum (§ 55 Abs. 4 Satz 2 SG, § 5 Abs. 4 Satz 2 SLV i.V.m. Nr. 528 ZDv 20/7; Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 -).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 44.01

    Gleichbehandlung von Offizieren der Reserve und aktiven Offizieren bei der

    Hinsichtlich der Frage, ob ein Soldat die Eignung zum Offizier besitzt, steht der zuständigen Stelle ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 117.96 - m.w.N.).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zur Feststellung der Nichteignung geführt haben, gerichtlich nicht überprüft werden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03

    Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum;

    8 Die Entscheidung über die Eignung des Soldaten zum Offizier ist ein Akt wertender Erkenntnis der zuständigen Stelle; ihr steht hierfür ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 BVerwG 1 WB 61.92 , vom 24. Juni 1997 BVerwG 1 WB 117.96 und vom 19. Dezember 2001 BVerwG 1 WB 44.01 ).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 95.95

    Beurteilung eines Soldaten - Nichteignung zum Offizier - Aufhebung einer

    Dafür ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 WBO die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - hier des Bundesverwaltungsgerichts - gegeben (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 -).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Entscheidung geführt haben, nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 -).

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 60.95

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Eignung für einen Dienstposten

    Dafür ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - hier des Bundesverwaltungsgerichts - gegeben (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -).

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 66.96

    Aufhebungsantrag gegen den Bescheid des PSABw (Personalstammamt der Bundeswehr )

    Dafür ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Oberprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 95.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - ).

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 67.96

    Zurückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere wegen Nichteignung auf Grund

    Dafür ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 95.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - ).

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 62.96

    Rückführung von Offizieranwärtern in ihre frühere Laufbahn bei Nichteignung -

    Dafür ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 95.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - ).

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04

    Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.

    Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 67.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 - ).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95

    Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer

  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96

    Antrag auf Aufhebung der Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere -

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 13.01

    Ausbildungsrückstand eines Offizieranwärters als Grund für dessen Zuordnung zu

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 38.95

    Beurteilung eines Soldaten - Zurückstellung von einer Beförderung

  • VG Augsburg, 21.07.2014 - Au 2 S 14.893

    Soldatenrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Eignungsübung; Ernennung zum Soldaten

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 81.98

    Eignung eines Soldaten zum Unteroffizier - Rechtmäßigkeit der Personalmaßnahme

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 63.96

    Zurückführung in die Laufbahngruppe der Mannschaften wegen Nichteignung zum

  • VG Lüneburg, 07.09.2006 - 1 B 39/06

    Aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Beurteilungsspielraum; Bundeswehr;

  • VG Kassel, 31.01.2005 - 7 G 2361/04

    Entlassung eines Offizieranwärters wegen Charaktermängeln; Straßenverkehrsdelikt

  • VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 2 K 13.417

    Soldatenrecht Anspruch auf (Wieder-)Einstellung in die Bundeswehr als Soldat auf

  • VG Magdeburg, 24.07.2012 - 5 A 282/11

    Ermessensentscheidung zur Wiedereinstellung eines ehemaligen Soldaten auf Zeit -

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 11.99

    Prüfung der Frage einer für den Offiziersdienst erforderlichen Eignung des

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