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   BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88   

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BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88 (https://dejure.org/1988,3558)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1988 - 1 WB 69.88 (https://dejure.org/1988,3558)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1988 - 1 WB 69.88 (https://dejure.org/1988,3558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung - Maßstab an die Beurteilung eines Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.04.1987 - 1 WB 12.86

    Unrichtige Behandlung eines Soldaten von Vorgesetzten oder von Dienststellen der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
    Insoweit stellt die Unkameradschaftlichkeit noch keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, die allein der Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte zugänglich ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BDHE 7, 163 f., BVerwG NZWehrr 1979, 179; BVerwG Beschluß vom 7. April 1987 - 1 WB 12/86).
  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77

    Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
    Es wäre allerdings denkbar, daß der Beurteilende bei Gelegenheit des Erstellens einer Beurteilung den Soldaten durch einen zusätzlichen Eingriff in seiner Rechtssphäre, insbesondere in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausgeht (vgl. BVerwGE 63, 56).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
    Ein Begehren, das darauf hinausläuft, einzelne Elemente eines einheitlichen Verfahrens oder einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten herauszunehmen, kann - sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (siehe unten 2. b) - nicht zum Gegenstand eines gesonderten Feststellungsantrags gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 15. Juli 1975 - 1 WB 121/74 -, vom 7. April 1987 - 1 WB 10, 11, 42/86 - undvom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 13.86

    Umfang einer dienstlichen Beurteilung - Beurteilungsbeitrag -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
    Die Beachtung dieser Grundsätze für das Aufstellen von Beurteilungen und damit die Art der Verwertung von Beurteilungsbeiträgen, zu denen auch der Inhalt aufgehobener Beurteilungen gehören kann, ist somit wesentlicher und integrierender Bestandteil der Beurteilung selbst mit der Folge, daß der Beurteilte bei Verletzung dieser zu seinen Gunsten erlassenen Vorschriften die Beurteilung - weil fehlerhaft zustandegekommen - selbst anfechten kann (Nr. 168 ZDv 20/6 - alt - ständige Rechtsprechung des Seants; vgl. BVerwGE 63, 3, 5 [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77]; BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 13/86).
  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77

    Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
    Die Beachtung dieser Grundsätze für das Aufstellen von Beurteilungen und damit die Art der Verwertung von Beurteilungsbeiträgen, zu denen auch der Inhalt aufgehobener Beurteilungen gehören kann, ist somit wesentlicher und integrierender Bestandteil der Beurteilung selbst mit der Folge, daß der Beurteilte bei Verletzung dieser zu seinen Gunsten erlassenen Vorschriften die Beurteilung - weil fehlerhaft zustandegekommen - selbst anfechten kann (Nr. 168 ZDv 20/6 - alt - ständige Rechtsprechung des Seants; vgl. BVerwGE 63, 3, 5 [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77]; BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 13/86).
  • BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 105.78

    Rechtmäßigkeit einer planmäßigen soldatenrechtlichen Beurteilung - Notwendigkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Beurteilende den Beurteilungsbeitrag eines wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Vorgesetzten nicht ungeprüft seiner Beurteilung zugrunde legen darf, sondern nur dann und insoweit, als er sich auf Grund eigener Prüfung ein Bild davon gemacht hat, ob und inwieweit der Beurteilungsbeitrag den zu Beurteilenden zutreffend beurteilt (BVerwG Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 WB 105/78).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 197.86

    Zulässigkeit der nachträglichen Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
    Der Senat hat jedoch schon wiederholt entschieden, daß eine Beurteilung und die dazu ergangenen Stellungnahmen höherer Vorgesetzter rechtlich selbständige Maßnahmen sind, die den Betroffenen unabhängig voneinander eröffnet werden und deshalb einer gesonderten Anfechtung und Aufhebung unterliegen, unabhängig davon, wann der Beurteilungsvorgang insgesamt abgeschlossen ist (vgl. zuletzt: BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 197/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2022 - 2 B 45.21

    Dienstliche Beurteilung eines abgeordneten Richters

    d) Im Hinblick auf den Beschluss des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 - fehlt es an der Darlegung, dass das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem tragenden Rechtssatz dieses Beschlusses rechtssatzmäßig abgewichen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 9.21

    Beurteilung eines brandenburgischen Richters während seiner Abordnung zu einem

    Dazu rechnen Beurteilungsbeiträge, die einer dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden (Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 105d unter Hinweis auf den im Soldatenrecht ergangenen Beschluss des BVerwG vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 - juris Leitsatz 1; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 - juris Rn. 4; entsprechend zur Stellungnahme des Präsidialrats: BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 20; vgl. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 5 LA 152/13 - juris Rn. 18 f.; OVG Münster, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 1 A 1241/12 - juris Rn. 4 f.).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13

    Entfernung von Beurteilungsbeiträgen bzgl. Beamten aus einer Sammelakte

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass ein Beurteilungsbeitrag Bestandteil der Beurteilung wird und deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme ist (BVerwG, Beschluss vom 4.8.1988 - BVerwG 1 WB 69.88, bestätigt durch Beschluss vom 28.8.1990 - BVerwG 1 WB 67.90 -, juris Rn. 4).

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass ein vorbereitender Beurteilungsbeitrag Bestandteil der Beurteilung wird und deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme ist (BVerwG, Beschluss vom 4.8.1988, a. a. O.; Beschluss vom 28.8.1990, a. a. O.).

  • VG Wiesbaden, 09.08.2007 - 8 E 721/06

    Beamter; isolierte Klage gegen Beurteilungsbeitrag; Befangenheit des Beurteilers

    Ein Beurteilungsbeitrag ist keine selbständig anfechtbare Maßnahme (wie BVerwG, B. v. 04.08.1988 - 1 WB 69/88 -).

    Er wird Bestandteil der Beurteilung und ist deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme (BVerwG, B. v. 04.08.1988 - 1 WB 69/88 -, zit. nach Juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 - 4 B 8.19

    Dienstliche Beurteilung bei einer Ersatzerprobung bei einem Bundesgericht

    Dazu rechnen Beurteilungsbeiträge, die einer dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden (Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, Rn. 105b unter Hinweis auf die im Soldatenrecht ergangenen Beschlüsse des BVerwG vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 - juris Leitsatz 1 und vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 - juris Rn. 4; entsprechend zur Stellungnahme des Präsidialrats: BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90

    Erfüllung der körperlichen Anforderungen eines Dienstpostens - Zuständigkeit für

    Die Beachtung dieser Grundsätze für die Vorbereitung und das Aufstellen von Beurteilungen und damit auch die Art und der Umfang des Beschaffens von Erkenntnissen und deren Verwertung ist somit wesentlicher und integrierender Bestandteil der Beurteilung selbst mit der Folge, daß der Beurteilte bei Verletzung dieser zu seinen Gunsten erlassenen Vorschriften die Beurteilung - weil fehlerhaft zustande gekommen - selbst anfechten kann (Nr. 1102 ZDv 20/6; ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 63, 3, 5; BVerwG Beschluß vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88).

    Einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten sowie einzelne Elemente oder Vorbereitungsakte einer dienstlichen Maßnahme, hier der Beurteilung vom 7. September 1989, können nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines Antragsverfahrens nach § 17 WBO gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1975 - 1 WB 121/74 -, vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87 - und vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - 1 A 1241/12

    Möglichkeit der selbstständigen Anfechtung eines Beurteilungsbeitrags

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 -, juris, und vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 -, juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00

    Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten

    Lediglich der Vorbereitung von Personalmaßnahmen dienende Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung (vgl. dazu Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 69.88 -) noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührende Maßnahmen und infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung ebenfalls nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 85.99 -).
  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20

    Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Damit kann er auch nicht selbständig angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88 - VG Wiesbaden, Urteil vom 09. August 2007 - 8 E 721/06 -, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88

    Antrag auf Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen sich selbst

    Einzelne Verhaltensweisen und Erklärungen der mit der Bearbeitung von Beschwerden befaßten Vorgesetzten können aber nicht zum Gegenstand eines gesonderten Feststellungsantrags gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 29.98

    Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Tätigkeit als

  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung des Verfahrensmangels

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 27.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 63.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13

  • VG Düsseldorf, 04.09.2018 - 2 K 4910/17

    Rechts der Landesbeamten hier: Erstattung privater Gutachterkosten u.a.

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 25.99

    Verletzung der Rechte eines Soldaten und der ihm gegenüber bestehenden Pflichten

  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90

    Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 6.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung

  • VG Wiesbaden, 19.09.2016 - 3 K 1303/12

    Zur Anfechtbarkeit eines Hospitationsberichts

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