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   BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98   

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https://dejure.org/1999,2812
BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98 (https://dejure.org/1999,2812)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 WB 94.98 (https://dejure.org/1999,2812)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 WB 94.98 (https://dejure.org/1999,2812)
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Militärkraftfahrlehrerin II

Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG aF ("... Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten."), kein Zugang von Frauen zu kämpfenden Einheiten;

Art. 2 Abs. 2 GleichbehandlungsRL unanwendbar auf die Bundeswehr (Hinweis: anders EuGH, Entscheidung "Tanja Kreil" vom 11.1.2000 - C-285/98)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von gleichem Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG), Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 12 GG nur innerhalb der bestehenden Laufbahnstrukturen - Anwendbarkeit des Art 12a Abs. 4 S. 2 Grundgesetz (GG) auf die Leistung freiwilligen Dienstes mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 332
  • NJW 1999, 1343
  • NJW 2000, 304 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1343
  • DVBl 1999, 1437
  • DÖV 1999, 914
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Mai 1986 - Rs 222/84 -, Slg. 1986 S. 1663 [1687] RdNr. 37) enthält diese Regelung eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten, wobei es dem zuständigen innerstaatlichen Gericht zukommt festzustellen, ob von dieser Ermächtigung durch den Erlaß nationaler Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht wurde, und deren Inhalt zu beurteilen (a.a.O. RdNr. 39).

    Ob der Ausschluß der Frauen vom Dienst mit der Waffe darüber hinaus nach Art. 2 Abs. 3 der Gleichbehandlungsrichtlinie von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen ist oder ob diese Regelung nur die körperliche Verfassung der Frau und die besondere Beziehung zwischen Mutter und Kind schützen will (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - Rs 222/84 - RdNr. 44), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    ... Dementsprechend ist in der Bundeswehr eine klare Trennung zwischen dem Truppendienst in den drei Teilstreitkräften und dem besonders gegliederten Sanitätsdienst unter der Leitung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durchgeführt (vgl. dazu Urteil vom 27. November 1985 - BVerwG 6 C 5.85 - <BVerwGE 72, 241 [247]>).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    Zu diesen Bereichen, bei denen die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten intergouvernemental bleibt, gehört insbesondere die Außen- und Sicherheitspolitik (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134, 2159/92 - <BVerfGE 89, 155 [190]>).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 89.95

    Recht der Soldaten: Rechtmäßigkeit der Versagung des Laufbahnwechsels bei

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung des Soldaten in den Grenzen der gesetzlichen Vorschriften nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 89.95 - <BVerwGE 103, 301 [f.]>).
  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    Zwar erstreckt sie sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - Rs 248/83 - ) grundsätzlich auch auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Demnach gehörten Fragen der nationalen Sicherheit und Angelegenheiten der Landesverteidigung, damit auch Fragen der Funktionsfähigkeit und Struktur der Streitkräfte, zu den in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbliebenen Bereichen (BVerwG, Beschluß vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 94.98 - NZWehrr 1999, 161, 164 = DÖV 1999, 914).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 24.99

    Geschlecht als Differenzierungsmerkmal im Fall unterschiedlicher Regelungen zur

    Dementsprechend konsequent wird in der Bundeswehr zwischen dem Truppendienst in den drei Teilstreitkräften und dem besonders gegliederten Sanitätsdienst unterschieden (vgl. dazu zuletzt Beschluß vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 94.98 - <NZWehrr 1999, 161 [163]> m.w.N.).
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