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   OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 1 Ws 912/91, 1 Ws 1014/91, 1 Ws 1016/91   

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https://dejure.org/1991,16816
OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 1 Ws 912/91, 1 Ws 1014/91, 1 Ws 1016/91 (https://dejure.org/1991,16816)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1991 - 1 Ws 912/91, 1 Ws 1014/91, 1 Ws 1016/91 (https://dejure.org/1991,16816)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1991 - 1 Ws 912/91, 1 Ws 1014/91, 1 Ws 1016/91 (https://dejure.org/1991,16816)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Das Oberlandesgericht hat sich im Verfahren vor Erlass des Beschlusses vom 5. März 2018 - wie sich aus der Begründung des Beschlusses vom 5. April 2018 ergibt - eng an den Wortlaut von § 33 Abs. 3 StPO gehalten und ist - in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 1991 - 1 Ws 912/91, 1 Ws 1014/91, 1 Ws 1016/91 -, juris, Rn. 20 mit Verweis auf BVerfGE 19, 32 und BVerfGE 55, 95 , dort wurde diese Frage - wie das OLG Düsseldorf zutreffend ausführt - offengelassen; vgl. ferner Mosbacher/Claus, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3. Aufl. 2018, § 33 Rn. 10; Rappert, in: Radtke/Hohmann, StPO 2011, § 33 Rn. 30) - offenbar davon ausgegangen, dass die in der Stellungnahme zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft keine neue Tatsache beziehungsweise kein neues Beweisergebnis sei und deshalb kein gesetzlicher Anspruch bestehe, dem Beschwerdeführer die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen.
  • BGH, 14.06.2012 - AK 18/12

    Untersuchungshaft: Rangverhältnis von besonderer Haftprüfung und Haftbeschwerde

    Durch die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO erledigt sich eine Haftbeschwerde deshalb grundsätzlich von selbst; sie wird gegenstandslos (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 1991 - 1 Ws 912/91; 1014/91; 1016/91, VRS 1992, 189, 193; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 122 Rn. 18 mwN).
  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    Dieses Haftprüfungsverfahren hat Vorrang vor einer eingelegten Haftbeschwerde, sodass ein Rechtsschutzinteresse für eine Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts nicht mehr besteht (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf vom 12.11.1991 = VRS 82, 189/193).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Indes hat das Oberlandesgericht Dresden, in Bezug auf den Haftbefehl des Ermittlungsrichters das Gericht der weiteren Beschwerde (§ 310 Abs. 1 StPO), im Haftfortdauerbeschluss vom 2. Oktober 2003 - insoweit der Auffassung zum Vorrang des besonderen Haftprüfungsverfahrens folgend (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 82 [1992], 189 [193]; Boujong, in: KK-StPO, 5. Aufl. 2003, § 121 Rn. 11) - ausgesprochen, dass sich die Haftbeschwerde erledigt habe.
  • OLG Düsseldorf, 19.08.1996 - 1 Ws 723/96
    Dem Fehlen der Begründung steht es gleich, wenn die Ablehnung auf Gründe gestützt wird, die zur Rechtfertigung des Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet sind (BGH NStE Nr. 1 zu § 26 a StPO ; Senatsbeschlüsse vom 3. Januar 1992 in VRS 82, 455 ; vom 12. November 1991 in VRS 82, 189, jeweils m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 26 a Rdnr. 4; Pfeiffer in KK, StPO , 3. Aufl., § 26 a Rdnr. 3; Rudolphi in SK, StPO , § 26 a Rdnr. 6; Rabe in NStZ 1996, 369).
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