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   OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11   

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https://dejure.org/2011,19576
OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11 (https://dejure.org/2011,19576)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.2011 - 1 Ws 115/11 (https://dejure.org/2011,19576)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 2011 - 1 Ws 115/11 (https://dejure.org/2011,19576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 83 VwGO; § 17a GVG; § 115 Abs. 3 StVollzG
    Strafvollstreckungskammer ist gebunden an konkludente Bejahung der eigenen Zuständigkeit durch Zurückweisung eines Feststellungsantrags als unzulässig mangels Feststellungsinteresses; Bindung der Strafvollstreckungskammer an konkludente Bejahung der eigenen Zuständigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollstreckungskammer ist gebunden an konkludente Bejahung der eigenen Zuständigkeit durch Zurückweisung eines Feststellungsantrags als unzulässig mangels Feststellungsinteresses; Bindung der Strafvollstreckungskammer an konkludente Bejahung der eigenen Zuständigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 83; GVG § 17a; StVollzG § 115 Abs. 3
    Zuständigkeitserlangung der örtlich unzuständigen StVK durch Entscheidung über einen Feststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89

    Wirksamkeit eines ohne Antrag ergangenen Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11
    Die Rechtsprechung, nach der eine Verweisung ohne Antrag gemäß dem in Strafvollzugssachen entsprechend anzuwendenden § 83 VwGO unwirksam ist (so BGHSt 36, 313), ist unter Geltung der alten Gesetzesfassung ergangen.

    Die Notwendigkeit eines Verweisungsantrages folgt nicht zwingend aus dem im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG geltenden Verfügungsgrundsatz (so aber Schuler/Laubenthal aaO; Callies/Müller-Dietz aaO; Arloth aaO; Volckart, NStZ 1990, 205).

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hob die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - den Beschluss des Landgerichts, soweit er den Fortsetzungsfeststellungsantrag des Beschwerdeführers als unzulässig zurückgewiesen hat, und den Beschluss des Senats wegen Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

    Dies gilt auch insoweit, als die Unerträglichkeit der Verhältnisse im Haftraum durch Verhaltensweisen anderer Gefangener bedingt ist, und "betrifft auch mit physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumwände" (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -).

  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 3 Ws 1261/07

    Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung eines Urlaubsantrages durch die

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11
    Mit der Neuregelung des § 83 VwGO durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene 4. VwGO-ÄndG, nach der die §§ 17 bis 17 b GVG entsprechend für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten, ist das Erfordernis eines Verweisungsantrages weggefallen; vielmehr kann nun nach Anhörung der Beteiligten von Amts wegen verwiesen werden (vgl. OLG Celle, 3. Strafsenat, Nds. Rpfl. 2002, 86; OLG Jena ZfStrVo 2006, 373; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 293; Kopp/Schenke, VwGO 16. Aufl. § 83 Rn. 2 und 11).
  • BVerwG, 22.11.1997 - 2 B 104.97

    Zulässigkeit des Rechtsweges - Parteirüge - Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11
    Der Zweck dieser Regelung besteht darin, die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Verfahrens in der ersten Instanz abschließend zu klären und das weitere Verfahren nicht mehr mit dem Risiko eines später erkannten Mangels des örtlich angerufenen Gerichts zu belasten (vgl. BVerwG ZOV 2009, 208; BayVBl 1998, 603).
  • VGH Bayern, 22.12.1994 - 23 CE 94.3540
    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11
    Eine konkludente Bejahung der eigenen Zuständigkeit liegt auch in der Zurückweisung einer Feststellungsklage als unzulässig wegen mangelnden Feststellungsinteresses (vgl. BGH NJW 1993, 471; BVerwG NVwZ-RR 1995, 301).
  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11
    Der Zweck dieser Regelung besteht darin, die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Verfahrens in der ersten Instanz abschließend zu klären und das weitere Verfahren nicht mehr mit dem Risiko eines später erkannten Mangels des örtlich angerufenen Gerichts zu belasten (vgl. BVerwG ZOV 2009, 208; BayVBl 1998, 603).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11
    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Justizvollzugsanstalt H. als auch die Justizvollzugsanstalt S. dem gleichen Rechtsträger, nämlich dem Land Niedersachsen, angehören und dass die am Verfahren beteiligte Justizvollzugsanstalt S. lediglich in Prozessstandschaft für die Körperschaft handelte, der sie angehört (vgl. BVerfG StV 2008, 88).
  • OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20

    Kein Ermessensspielraum der Vollstreckungsbehörde bei vollzugsöffnenden

    Denn gemäß § 17a Abs. 5 GVG i.V.m. § 83 VwGO prüft das Gericht, das über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung in der Hauptsache zu entscheiden hat, nicht, ob die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts gegeben war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 (StrVollz), juris).

    Für das weitere Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der örtlichen Zuständigkeit auch nach erfolgter Aufhebung und Zurückverweisung nicht erneut aufgeworfen und anders beurteilt werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 (StrVollz), juris).

  • OLG Celle, 19.10.2016 - 1 Ws 501/16

    Zuständigkeitsstreit in Strafvollzugssachen

    Bei örtlicher Unzuständigkeit der mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StPO befassten Strafvollstreckungskammer hat diese den Antrag nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern sich für örtlich unzuständig zu erklären und das Verfahren im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes an die Strafvollstreckungskammer des nach § 110 StVollzG örtlich zuständigen Landgerichts zu verweisen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1988 - 2 ARs 536/88, BGHSt 36, 33; BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89, NStZ 1990, 205; OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11; Bachmann , in: Laubenthal u.a., Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, Teil P Rn. 42; Schmidt-Clarner , in: Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016, Teil C Rn. 359).

    Diese Verweisung ist von Amts wegen (also auch ohne einen entsprechenden Antrag des Antragstellers) vorzunehmen (OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 Ws 506/11; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juni 2015 - III -1 Vollz (Ws) 163/15; Bachmann , in: Laubenthal u.a., Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, Teil P Rn. 42; Schmidt-Clarner , in: Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016, Teil C Rn. 360) und erfolgt in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 GVG (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1988 - 2 ARs 536/88, BGHSt 36, 33; OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11).

  • BGH, 12.03.2014 - 2 ARs 434/13

    Zuständigkeit über den Antrag gemäß § 109 StVollzG bei Anfechtung eines

    Das Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG unterliegt dem Verfügungsgrundsatz (vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 19. November 2007 - 1 Ws 501/07 juris Rn. 8, OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 juris Rn. 25; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 Ws 633/12 juris Rn. 11; Calliess/MüllerDietz, StVollzG, 11. Aufl., § 109 Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 1 Vollz (Ws) 163/15

    Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach Verlegung in einer

    Die Verweisung kann nunmehr in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 S. 1 GVG nach Anhörung der Beteiligten von Amts wegen erfolgen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.03.2008 - 3 Ws 1261/07 -, NStZ-RR 2008, 293; Thüringer OLG, Beschluss vom 28.11.2005 - AR (S) 167/05 -, OLG-NL 2006, 190; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2011 - 1 Ws 115/11 -, BeckRS 2011, 08958; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrell, StVollzG, 12. Aufl., § 115 StVollzG Rdnr. 80).
  • OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits

    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg hat sich aber zu Recht gemäß § 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 [StrVollz]), an den zwar sachlich falschen, aber dennoch wirksamen Verweisungsbeschluss gebunden gesehen.
  • OLG Celle, 08.05.2023 - 1 Ws 47/23

    Strafvollzug; Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Fristbeginn für die

    Eine konkludente Bejahung der eigenen Zuständigkeit ist in dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer, dass derzeit eine Entscheidung nach § 119a StVollzG nicht veranlasst sei, nicht zu sehen, so dass hierdurch keine Bindung eingetreten ist (vgl. OLC Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 , juris Rn. 24).
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