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   OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08   

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OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08 (https://dejure.org/2008,17241)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2008 - 1 Ws 12/08 (https://dejure.org/2008,17241)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 (https://dejure.org/2008,17241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungshaft bzw. einstweiliger Unterbringung und vorweg vollzogenem Maßregelvollzug auf eine vom Verurteilten zu verbüßende Freiheitsstrafe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StGB § 51 Abs. 1 S. 1; ; StGB § ... 57; ; StGB § 57 Abs. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 67 Abs. 4; ; StGB § 67 Abs. 4 S. 1; ; StPO § 126a; ; StPO § 454; ; StPO § 458 Abs. 1; ; StPO § 462 Abs. 1; ; StPO § 462 Abs. 3 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96

    Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).

    Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5)....".

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1844/07 - entschieden, dass die Anrechnungsregel des § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB grundsätzlich auch dann nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verfassungsgemäß ist, wenn ein Fall einer anfänglichen Fehleinweisung vorliegt, die im Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden kann (vgl. auch BVerfG, NJW 1995, S. 2405).

    Diese kann der Beschwerdeführer gegebenenfalls im Wiederaufnahmeverfahren erreichen, weil es sich vorliegend nicht um eine Fallgestaltung handelt, bei der die Unterbringung auf einem bloßen Rechtsfehler durch das Tatgericht beruht (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 58; StV 2007, 430; BVerfG, NStZ 1995, 174).

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5)....".
  • OLG Naumburg, 20.11.2000 - 1 Ws 534/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    An dieser Auffassung, die gleichsam für die Anordnung einer Maßregelanordnung nach § 63 StGB und auch für die Anrechnung einer einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO gilt (vgl. OLG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 20. November 2000 - 1 Ws 534/00 -), hält der Senat nach nochmaliger Prüfung fest.
  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    Diese kann der Beschwerdeführer gegebenenfalls im Wiederaufnahmeverfahren erreichen, weil es sich vorliegend nicht um eine Fallgestaltung handelt, bei der die Unterbringung auf einem bloßen Rechtsfehler durch das Tatgericht beruht (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 58; StV 2007, 430; BVerfG, NStZ 1995, 174).
  • OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06

    Anrechnung der vor Beginn des Maßregelvollzugs vollstreckten Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    Eine vollständige Anrechnung der (überschießenden) Maßregeldauer ist auch von Verfassungswegen nicht geboten (BVerfG NStZ 1998, 77; vgl. im übrigen BVerfG NStZ 1995, 175); sie liefe davon abgesehen dem normativen Zweck der in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Anrechnungsregel zuwider, die Bereitschaft des Verurteilten zu fördern, an seiner Rehabilitation mitzuarbeiten, weil nur bei entsprechender Anrechnung die Vollstreckung eines im Verhältnis zur verhängten Strafe noch bedeutsamen Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden kann, umgekehrt aber kein Anreiz bestünde, wenn das "aussetzungsfähige" Drittel infolge einer nachrangigen Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine lediglich unbedeutende Zeitspanne reduziert oder die Reststrafe vollständig "aufgezehrt" werden würde (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381 u.H.a. Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 67 Rz. 5)....".
  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Frankfurt, 31.07.1996 - 3 Ws 622/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08
    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97/95
  • LG Wuppertal, 17.11.1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87
  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Anrechnung von Untersuchungs- und

  • OLG Stuttgart, 11.05.2001 - 3 Ws 100/01

    Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1844/07
  • OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96

    Anrechnung der Unterbringungszeit auf die Strafe; Berücksichtigung der

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums gingen im Anschluss daran von einem weiten Anwendungsbereich des § 67 Abs. 4 StGB aus, der auch den Fall der anfänglichen Fehldiagnose erfasse (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 [juris]; OLG Frankfurt StV 2007, 430; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 67 Rdn. 5; offen gelassen von: Fischer, StGB 62. Aufl., § 67 Rdn 22 und § 67d Rdn. 24).

    Über eine weitergehende Anrechnung, so die Vertreter der Ansicht, könne nur "im Wege der Wiederaufnahme" (so OLG Frankfurt, StV 2007, 430 [431]) oder nach Durchführung des Wiederaufnahmeverfahrens entschieden werden (so OLG Brandenburg Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 [juris]).

  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

    Wenn man mit dem Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Entscheidung vom 08.11.2017 und der dort zitierten überwiegenden Rechtsprechung und Literatur nach der Einführung des § 67d Abs. 6 StGB bei anfänglicher Fehleinweisung eine Erledigterklärung zulässt und das Oberlandesgericht Nürnberg ausdrücklich feststellt, dass der ursprünglichen Anordnung der Maßregel im vorliegenden Fall eine Fehldiagnose des früheren Sachverständigen zugrunde lag, dann wäre es mit dem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 GG nicht zu vereinbaren, den Verurteilten noch auf das Wiederaufnahmeverfahren zu verweisen, um erst nach dortiger Feststellung, dass die Maßregelanordnung zu Unrecht erfolgt ist, eine Entscheidung über eine vollständige Anrechnung zu ermöglichen (so offenbar OLG Oldenburg Beschluss vom 11.02.2008 - 1 Ws 12/08 bei juris bzw. OLG Frankfurt StV 2007, 430).
  • OLG Celle, 26.05.2009 - 2 Ws 113/09
    In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob eine vor dem Maßregelvollzug vollstreckte Untersuchungshaft auf das nach § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB von der Anrechnung des Maßregelvollzuges ausgenommene Strafdrittel angerechnet wird oder ob sie dem anrechenbaren Zweidrittelzeitraum zugeschlagen werden und so die Anrechenbarkeit des Maßregelvollzuges beschränken soll (so die herrschende Meinung, vgl nur OLG Jena, StV 2007, 427 [OLG Jena 17.10.2006 - 1 Ws 332/06] ; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 191; OLG Naumburg, Beschluss vom 11.02.2008, 1 Ws 12/08 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06 ; OLG Köln, StraFo 2006, 120 [OLG Köln 06.01.2006 - 2 Ws 619/05] ; Leipziger Kommentar-Schöch, StGB, 12. Aufl., § 67 Rdnr. 31; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 67 Rn 23; a.A: OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 251 [OLG Düsseldorf 08.02.2006 - III-4 Ws 50/06] ; OLG Celle StV 1997, 477 Schönke-Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., § 67 Rn 3.).

    Für diese Auffassung wird insbesondere angeführt, dass eine Verkürzung des Restdrittels die mit der Regelung in § 67 Abs. 4 StGB angestrebte Motivation des Verurteilten, an der eigenen Rehabilitation mitzuwirken, entfallen ließe ( OLG Naumburg, Beschluss vom 11.02.2008, 1 Ws 12/08 ; OLG Köln, StraFo 2006, 120 [OLG Köln 06.01.2006 - 2 Ws 619/05] ).

  • OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18

    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe

    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).
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