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   OLG Hamm, 26.03.2013 - III-1 Ws 124/13   

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https://dejure.org/2013,10211
OLG Hamm, 26.03.2013 - III-1 Ws 124/13 (https://dejure.org/2013,10211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2013 - III-1 Ws 124/13 (https://dejure.org/2013,10211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2013 - III-1 Ws 124/13 (https://dejure.org/2013,10211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Ausmaß der Verstöße eines Verurteilten gegen ihm erteilte Weisungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f
    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährungswiderruf: So einfach ist das nicht mit dem Wideruf

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 64 StVK 49/11
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - III-1 Ws 124/13
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Ws 124/13
    Allein der beharrliche und gröbliche Verstoß des Verurteilten gegen ihm erteilte Weisungen oder das beharrliche Sich-Entziehen der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers rechtfertigen schon nach dem Gesetzeswortlaut den Widerruf der Strafaussetzung nicht (BVerfG NStZ-RR 2007, 338).
  • KG, 09.11.2007 - 1 Ss 469/06

    Ausländerrecht: Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen illegalen Aufenthalts in

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Ws 124/13
    Schließlich lässt auch der ausländerrechtliche Status des Betroffenen vorliegend nicht die Begehung von Straftaten befürchten, da der Betroffene als in Deutschland geborener und aufgewachsener türkischer Staatsangehöriger jedenfalls gem. §§ 4 Abs. 1 S. 1 AufenthG i.V.m. Art. 7 ARB 1/80 keines Aufenthaltstitels bedurfte und damit nicht tauglicher Täter einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist (vgl. KG B. v. 09.11.2007, 1 Ss 469/06, JURIS Rdnrn 4ff m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18

    Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft

    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13; vgl. auch OLG Karlsruhe StV 2001, 118; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004, 1 Ws 20/04, zit. n. juris).
  • OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13; vgl. auch OLG Karlsruhe StV 2001, 118; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004, 1 Ws 20/04, zit. n. juris).
  • OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Arbeitsauflagen:

    Hat sich ein Verurteilter längere Zeit der Bewährungsüberwachung entzogen, bedarf es nach seiner Wiederergreifung einer eingehenden Begründung, ob der zurückliegende Weisungsverstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in einer kausalen Beziehung steht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Besorgnis weiterer künftiger Straftaten besteht (OLG Nürnberg StV 2010 f., 314; OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2013 - 1 Ws 124/13 [bei juris]).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 1 Ws 204/18

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung zu einer

    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2016, 1 Ws 34/16; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 10. April 2015, 1 Ws 50/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13; siehe auch: OLG Karlsruhe StV 2001, 118; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004, 1 Ws 20/04, zit. n. juris; ebenso: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 268b Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13; vgl. auch OLG Karlsruhe StV 2001, 118; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004, 1 Ws 20/04, zit. n. juris).
  • OLG Koblenz, 09.07.2019 - 4 Ws 407/19

    Bewährungswiderrug, Nichterfüllung von Weisungen, Kontakt zum Bewährungshelfer,

    Nur wenn die Verstöße zu krimineller Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in Beziehung stehen, dass hierdurch weitere Straftaten zu befürchten sind, kommt ein hierauf gestützter Widerruf in Betracht (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07 -, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2013 - III-1 Ws 124/13 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls Fluchtgefahr wegen Auslandskontakten

    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2016, 1 Ws 34/16; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 10. April 2015, 1 Ws 50/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13).
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