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   OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14   

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https://dejure.org/2014,55367
OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14 (https://dejure.org/2014,55367)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2014 - 1 Ws 124/14 (https://dejure.org/2014,55367)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2014 - 1 Ws 124/14 (https://dejure.org/2014,55367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens; Schwierige Beweiswürdigungsfragen betreffend die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts; Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Nebenklägers bei Konstellation "Aussage gegen Aussage"; Nichteröffnung wegen mangelnder Konstanz der Aussage des Nebenklägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400 Abs. 2 S. 1
    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Aussage gegen Aussage" - und der hinreichende Tatverdacht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
    Die Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 218; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2009, 88; Löwe-Rosenberg a.a.O.).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 500/88

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Tatschilderung eines Zeugen als Aufgabe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
    Sachverständiger Hilfe bedarf der Tatrichter bei schwierigen Beweiswürdigungen wie etwa der Konstellation "Aussage gegen Aussage" oder dann, wenn psychosomatische oder psychopathologische Auffälligkeiten in der Person des Zeugen dessen Aussagetüchtigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Frage stellen (BGH 4 StR 500/88; 4 StR 329/93, jeweils zitiert nach ).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
    Zwar ist dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
    Auch die als Begründung für die ablehnende Entscheidung der Kammer herangezogene Falschbelastungsmotivation der Nebenklägerin muss nicht notwendigerweise zu deren Unglaubwürdigkeit führen, da sich selbst aus einer festgestellten Belastungsmotivation nicht zwingend auf eine Falschaussage oder auch nur auf Übertreibungen schließen lässt (OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
    Die Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 218; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2009, 88; Löwe-Rosenberg a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
    Ein hinreichender Tatverdacht besteht dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe, wistra 2005, 72f.; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 203, Rn. 13).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93

    Nachholung einer fehlerhaft unterbliebenen Beweiserhebung - Ablehung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
    Sachverständiger Hilfe bedarf der Tatrichter bei schwierigen Beweiswürdigungen wie etwa der Konstellation "Aussage gegen Aussage" oder dann, wenn psychosomatische oder psychopathologische Auffälligkeiten in der Person des Zeugen dessen Aussagetüchtigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Frage stellen (BGH 4 StR 500/88; 4 StR 329/93, jeweils zitiert nach ).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Bei schwierigen Beweisfragen kann ein schriftliches Gutachten im Zwischenverfahren nur dann zur Grundlage der Nichteröffnung gemacht werden, wenn in der Hauptverhandlung kein über den bisherigen Stand hinausgehender Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2015, 14495).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657 sowie BeckRS 2015, 14495; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, BeckRS 2014, 11294), zur Klärung innerer Vorgänge bei den Angeschuldigten durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2012, 117) oder entscheidend auf die Auswertung und Bewertung voneinander abweichender wissenschaftlicher Standpunkte von Sachverständigen aufgrund persönlicher Eindrucksbildung ankäme.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 1 Ws 92/15

    Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung

    Vielmehr soll sie dem erstinstanzlichen Gericht auch einen aktuellen persönlichen Eindruck von dem Verurteilten und damit eine zuverlässigere Entscheidungsgrundlage verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138, 141; BGH NStZ 1995, 610 f. - Rn. 2 nach juris; NJW 2000, 1663; Senatsbeschlüsse vom 3. März 2005 - 1 Ws 41/05 -, vom 3. Februar 2011 - 1 Ws 12/11 - und vom 8. September 2014 - 1 Ws 124/14 - Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 454 Rn. 16; KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 454 Rn. 18).

    Aus diesem Grund unterbleibt die mündliche Anhörung des Verurteilten auch dann, wenn er bereits in einer schriftlichen Eingabe an das Gericht oder bei der Anhörung durch die Justizvollzugsanstalt die gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB erforderliche Einwilligung in die Aussetzung des Strafrestes verweigert hat; denn einem Verurteilten, der kein Interesse an der Strafaussetzung hat, wird die mündliche Anhörung und die dieser nachfolgende Sachentscheidung nicht aufgedrängt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1981, 454; Senatsbeschluss vom 8. September 2014 - 1 Ws 124/14 - Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 454 Rn. 30 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18

    Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht

    Bei schwierigen Beweisfragen kann ein schriftliches Gutachten im Zwischenverfahren nur dann zur Grundlage der Nichteröffnung gemacht werden, wenn in der Hauptverhandlung kein über den bisherigen Stand hinausgehender Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, a. a. O., Rn. 1119; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 124/14 -, juris).
  • AG Frankfurt/Oder, 14.08.2019 - 412 Cs 72/19
    Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung notwendig sind (vergleiche etwa Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.09.2014, 1 Ws 124/14, zitiert nach juris).
  • AG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 412 Cs 147/18
    Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung notwendig sind (vergleiche etwa Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.09.2014, 1 Ws 124/14, zitiert nach juris).
  • LG Hechingen, 29.04.2019 - 3 Qs 27/19

    Vortäuschen einer Straftat: Selbstbezichtigung eines Asylbewerbers im

    Jedoch ist zu berücksichtigen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits vorliegt, wenn entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung notwendig sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 124/14 juris).
  • AG Frankfurt/Oder, 26.11.2018 - 412 Ds 2/18

    Ablehnung einer Anklage der Geschäftsführer einer insolventen GmbH wegen

    Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung notwendig sind (vergleiche etwa Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.09.2014, 1 Ws 124/14, zitiert nach juris).
  • AG Frankfurt/Oder, 26.06.2019 - 412 Cs 8/19
    Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung notwendig sind (vergleiche etwa Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.09.2014, 1 Ws 124/14, zitiert nach juris).
  • AG Frankfurt/Oder, 24.04.2018 - 412 Cs 38/18
    Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung notwendig sind (vergleiche etwa Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.09.2014, 1 Ws 124/14, zitiert nach juris).
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