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KG, 08.05.2008 - 1 Ws 134/08 |
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- Burhoff online
Erinnerung, Verwirkung, Grundgebühr, Längenzuschlag
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Erinnerung, Verwirkung, Grundgebühr, Längenzuschlag
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Rechtsanwalt hat keinen erneuten Anspruch auf Grundgebühr bei Zurückweisung der Sache und Verteidigung des Angeklagten bereits im Ausgangsverfahren; Erneuter Anspruch eines Rechtsanwalts auf Grundgebühr bei Zurückweisung der Sache und Verteidigung des Angeklagten bereits ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.03.2008 - 1 Kap Js 116/03
- KG, 08.05.2008 - 1 Ws 134/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag
Auszug aus KG, 08.05.2008 - 1 Ws 134/08
Der Umstand, dass die Erinnerung der Bezirksrevisorin gegen die Kostenfestsetzung zum Teil auf eine Änderung der Rechtsprechung des Kammergerichts zur Zusatzgebühr nach Nr. 4122 VV RVG (Senat, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - ) gestützt wird, führt ebenso wenig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels wie der Umstand, dass das Festsetzungsverfahren durch die Auszahlung der Vergütung vor Einlegung der Erinnerung bereits beendet war.Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07-) sind Sitzungspausen, die für die Dauer von mindestens einer Stunde angeordnet wurden, bei der Bestimmung der Termins-gebühr nicht einzurechnen.
- OLG Düsseldorf, 17.01.1995 - 10 WF 11/94
Auszug aus KG, 08.05.2008 - 1 Ws 134/08
Schon bei der alten Rechtsprechung zu § 128 Abs. 3 BRAGO war allgemein anerkannt, dass das Rechtsmittel der Erinnerung unbefristet ist (vgl. OLG Celle JurBüro 1983, 1323; OLG Koblenz Rpfleger 1993, 290; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 144). - OLG Jena, 20.03.2006 - 1 Ws 407/05
Rechtsanwaltsvergütung: Erinnerungsverfahren
Auszug aus KG, 08.05.2008 - 1 Ws 134/08
Denn die Erinnerung ist an keine Frist gebunden (…vgl. Hartmann, Kostengesetze 38. Auflage, § 56 Rdnr. 6; OLG Thüringen Rpfleger 2006, 434).
- OLG Koblenz, 12.10.1992 - 13 WF 932/92
Auszug aus KG, 08.05.2008 - 1 Ws 134/08
Schon bei der alten Rechtsprechung zu § 128 Abs. 3 BRAGO war allgemein anerkannt, dass das Rechtsmittel der Erinnerung unbefristet ist (vgl. OLG Celle JurBüro 1983, 1323; OLG Koblenz Rpfleger 1993, 290; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 144). - KG, 01.08.2005 - 4 Ws 60/05
Pflichtverteidigergebühr: Anwendung des neuen Gebührenrechts und Anfallen einer …
Auszug aus KG, 08.05.2008 - 1 Ws 134/08
Denn er muss sich nicht erneut in die Sache einarbeiten (vgl. KG, Beschluss vom 1. August 2005 - 4 Ws 60/05-). - BVerfG, 17.05.1983 - 1 BvR 693/83
Herabsetzung einer ursprünglich zutreffend festgesetzten Vergütung des …
- KG, 26.09.2011 - 1 Ws 52/10
Vergütung des Zeugenbeistands im Strafverfahren Umdeutung einer …
Der Senat hat zwar (nicht tragend) im Beschluss vom 8. Mai 2008 - 1 Ws 134/08 - ausgeführt, dass dem Vertrauen eines Rechtsanwalts auf den Bestand einer Vergütungsfestsetzung Rechnung zu tragen ist, wenn die Staatskasse zuviel gezahlte Gebühren nicht innerhalb eines Jahre nach der Festsetzung zurückfordert; in diesem Fall wird das Recht, gegen die Festsetzung Erinnerung einzulegen, analog § 20 GKG verwirkt (Senat ebenda; a.A. OLG Düsseldorf RVGreport 2008, 218 mit zustimmender Anmerkung Volpert und Nachw. zum Streitstand).