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   OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05   

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https://dejure.org/2005,9479
OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05 (https://dejure.org/2005,9479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2005 - 1 Ws 135/05 (https://dejure.org/2005,9479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2005 - 1 Ws 135/05 (https://dejure.org/2005,9479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kosten im Strafverfahren: Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung Mitverurteilter; Ausnahme von Auslagen aus Billigkeitsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung für Verfahrenskosten nach § 466 Strafprozessordnung (StPO); Nichtberücksichtigung von Auslagen nach Billigkeitsgründen bei der durch das Gericht zu treffenden Kostengrundentscheidung; Ersatz von Kosten für ...

  • Judicialis

    StPO § 466; ; StPO § 464a; ; StPO § 465; ; StPO § 264; ; GKG § 5 Abs. 2; ; ZSEG § 17 a Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • StV 2006, 34 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Bonn, 07.05.2004 - 37 Qs 52/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
    Die Telefonüberwachungsmaßnahmen nach Mai 2000 dienten jedoch nicht mehr der Aufklärung der verfahrensgegenständlichen Taten der Verurteilten, sondern ausschließlich der Vorbereitung der Anklage gegen die Mitangeklagten, nämlich ausschließlich der Aufklärung der organisatorischen Strukturen zwischen den Mitangeklagten, deren Straftaten und der Ermittlung von deren Hintermännern und Abnehmern (LG Bonn StraFo 2004, 255).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1990 - 3 Ws 227/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
    Nur insoweit besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der Verurteilten gemäß § 466 StPO, über deren Ausmaß im Kostenansatzverfahren zu entscheiden ist (OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 643; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 210; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 466 StPO Rdnr. 11; Degener in SK StPO, § 466 StPO Rdnr. 3).
  • OLG Koblenz, 21.11.2001 - 1 Ws 1449/01

    Kosten, Kostentragungspflicht, Auslagen der Staatskasse,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
    Die gesamtschuldnerische Haftung nach § 466 StPO besteht nur in dem Umfang, in dem die Verurteilte V. und ihre Mitangeklagten zusammen wegen derselben Tat im Sinne des § 264 StPO verurteilt wurden, wobei es unbeachtlich ist, dass die Verurteilte und die Mitangeklagten in verschiedenen Urteilen des Landgerichts U. verurteilt wurden (Hilger, a.a.O. Rdnr. 4), ebenso, dass sie zu der Zeit, als die Kosten für die Telefonüberwachung und die Übersetzerkosten entstanden sind, noch nicht Verdächtige oder Beschuldigte im Verfahren war (OLG Koblenz NStZ-RR 2002, 160).
  • OLG Koblenz, 03.08.2000 - 2 Ws 486/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
    Zu den durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen Auslagen der Strafverfolgungsbehörden, die ein rechtskräftig Verurteilter gemäß §§ 464 a Abs. 1 Satz 2, 465 StPO zu tragen hat, gehören grundsätzlich auch Telefonüberwachungskosten (§ 17 a Abs. 1 Nr. 3 ZSEG i.V.m. Nr. 9005 KVGKG) und Dolmetscherkosten, die für die Übertragung abgehörter, in ausländischer Sprache geführter Telefongespräche in die deutsche Sprache angefallen sind (OLG Koblenz RPfleger 2000, 565; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht SchlHA 2003, 206 f).
  • OLG Koblenz, 22.09.1998 - 1 Ws 630/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
    Die Verurteilte hat daher nur anteilige Kosten unter Berücksichtigung aller "Kopfteile" zu tragen, unabhängig davon, wie der Kostenbeamte des Amtsgerichts S., der als Vollstreckungsleiter für den Heranwachsenden A. auch für den auf diesen bezogenen Kostenansatz zuständig war, dessen Kostenanteil berechnet hat (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1999, 160).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
    Die Mitwirkung an einem - prozessual - selbständigen Einzelakt im Rahmen eines zusammen-hängenden Gesamtgeschehens genügt dafür nicht (OLG Düsseldorf MDR 1989, 567, 568 zur Mitwirkung an einem Einzelakt einer [seit der Entscheidung des Großen Senats des BGH v. 03.04.1994 - BGHSt 40, 138 - in der Rechtsprechung nicht mehr anerkannten] Fortsetzungstat).
  • LG Trier, 07.12.2000 - 5 Qs 201/00

    Kostentragungspflicht des Verurteilten im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
    Die in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Trier (JurBüro 2001, 368) erging im Verfahren nach § 464 Abs. 3 StPO über die sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung in einem Urteil, nicht jedoch in einem - hier gegenständlichen - Kostenansatzverfahren, in dem solche Billigkeitserwägungen nicht mehr angestellt werden können.
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 556/85

    Sofortige Bescherde gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
    Nur insoweit besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der Verurteilten gemäß § 466 StPO, über deren Ausmaß im Kostenansatzverfahren zu entscheiden ist (OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 643; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 210; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 466 StPO Rdnr. 11; Degener in SK StPO, § 466 StPO Rdnr. 3).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Wenn - wie vorliegend - ein Mitangeklagter (auch) wegen gesonderter prozessualer Taten verurteilt worden ist, die den Angeklagten nicht betreffen, haftet dieser nicht für die durch deren Verfolgung entstandenen ausscheidbaren Auslagen; die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Verurteilter gemäß § 466 Satz 1 StPO ist nur insofern gegeben, als diese wegen derselben prozessualen Tat verurteilt worden sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. August 2005 - 1 Ws 135/05, StV 2006, 34; KK-StPO/Gieg, 9. Aufl., § 466 Rn. 2 f.; MüKoStPO/Grommes, § 466 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 466 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 1 Ws 286/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Übersetzung von

    Dazu zählen nach allgemeiner Meinung, die der Senat teilt, die im Ermittlungsverfahren angefallenen Kosten der Telefonüberwachung einschließlich der insoweit entstandenen Dolmetscher- und Übersetzerkosten (OLGe Koblenz, 2 Ws 486/00 vom 3. August 2000, Rdnr. 4; Schleswig, 1 Ws 102/02 vom 20. Juni 2002, Rdnr. 3; Karlsruhe, 1 Ws 135/05 vom 31. August 2005, Rdnr. 14 ).
  • OLG Köln, 12.12.2012 - 1 Ws 286/12
    Dazu zählen nach allgemeiner Meinung, die der Senat teilt, die im Ermittlungsverfahren angefallenen Kosten der Telefonüberwachung einschließlich der insoweit entstandenen Dolmetscher- und Übersetzerkosten (OLGe Koblenz, 2 Ws 486/00 vom 3. August 2000, Rdnr. 4; Schleswig, 1 Ws 102/02 vom 20. Juni 2002, Rdnr. 3; Karlsruhe, 1 Ws 135/05 vom 31. August 2005, Rdnr. 14 ).
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