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   OLG Bremen, 24.11.2016 - 1 Ws 163/16 (2 Ws 161/16)   

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https://dejure.org/2016,44638
OLG Bremen, 24.11.2016 - 1 Ws 163/16 (2 Ws 161/16) (https://dejure.org/2016,44638)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.11.2016 - 1 Ws 163/16 (2 Ws 161/16) (https://dejure.org/2016,44638)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. November 2016 - 1 Ws 163/16 (2 Ws 161/16) (https://dejure.org/2016,44638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Verjährungsfrist, Verlängerung, Ermessenskriterien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 79b Strafgesetzbuch (StGB); Prüfung des Bestehens eines fortdauernden Bedürfnisses nach Vollstreckung der Freiheitsstrafe ; Auslieferungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei in Strafsachen aufgrund des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 1 Ws 63/02

    Strafvollstreckung: Verlängerung der Frist für die Strafvollstreckungsverjährung

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2016 - 1 Ws 163/16
    Grundsätzlich wird angenommen, dass eine Entscheidung nach § 79b StGB jedenfalls bei Bestehen eines Rechtshilfeverkehrs mit dem Aufenthaltsstaat des Verurteilten voraussetzt, dass zuvor ein Rechtshilfeersuchen gegenüber dem Aufenthaltsstaat des Verurteilten erfolglos geblieben (Fischer63, § 79b StGB Rn. 1; einschränkend LK-Schmid12, § 79b StGB Rn. 2: Ersuchen erforderlich, sofern nicht von vornherein aussichtslos) oder zumindest eingeleitet, wenn auch noch nicht beschieden sein muss, so dass im letzteren Fall eine Entscheidung nach § 79b StGB zur Vermeidung des Verjährungsablaufs während des laufenden Auslieferungsverfahrens zulässig wäre (OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.04.2002 - 1 Ws 63/02, juris Rn. 6; ebenso in der Vorinstanz LG Hechingen, Beschl. v. 27.03.2002 - KLs 12/91, KLs 16/91, juris Rn. 5; LK-Schmid12, a.a.O.; Fischer63, a.a.O.; SK-Rudolphi/Wolter7, § 79b StGB Rn. 3).

    b) Die Entscheidung über die Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 79b StGB setzt voraus, dass nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft wird, ob ein fortdauerndes Bedürfnis nach Vollstreckung der Freiheitsstrafe besteht (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.04.2002 - 1 Ws 63/02, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschl. v. 17.08.1990 - 4 Ws 33/90, NStZ 1991, 186; entgegen den Bedenken bei LK-Schmid12, § 79b StGB Rn. 2 dürfte diese Zielsetzung auch mit einem im Übrigen verfahrensrechtlichen Verständnis der strafrechtlichen Verjährung - siehe BGH, Beschl. v. 07.06.2005 - 2 StR 122/05, juris Rn. 5 - vereinbar sein, da § 79b StGB gerade eine den sonstigen strafrechtlichen Verjährungsvorschriften der §§ 78 ff. StGB fremde Ermessensentscheidung des Gerichts zulässt).

    Die Vorschrift des § 79b StGB soll dem Zweck dienen, flüchtigen Verurteilten die Ausnutzung der Besonderheiten des grenzüberschreitenden Verkehrs zu erschweren, wenn sie sich in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs des StGB begeben haben und von dort unter Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze weder verfolgt noch ausgeliefert oder überstellt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.04.2002 - 1 Ws 63/02, juris Rn. 6; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Strafgesetzbuches (E 1962), BT-Drucks. 4/650, G.261; LK-Schmid12, § 79b StGB Rn. 1; SK-Rudolphi/VVolter7, a.a.O.).

    Maßgebliche Faktoren für die Ausübung der nach § 79b StGB vorgesehenen Ermessensentscheidung sollen die Bedeutung der Tat, die Höhe der zu vollstreckenden Freiheitsstrafe und die seit Rechtskraft verstrichene Zeit, aber auch das Verhalten des Verurteilten nach der Tat und dem Erkenntnisverfahren sowie seine derzeitigen Lebensumstände sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.04.2002 - 1 Ws 63/02, juris Rn. 10; OLG Hamm, a.a.O.; LK-Schmid, § 79b StGB Rn. 2; Fischer, § 79b StGB Rn. 4).

    aa) Unter dem Aspekt der derzeitigen Lebensumstände des Verurteilten ist es insbesondere positiv zu berücksichtigen, wenn sich der Verurteilte nach der Verurteilung seither zu einer sozial integrierten Persönlichkeit entwickelt hat, die Verantwortung für Mitmenschen übernimmt, insbesondere in der Familie (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.04.2002 - 1 Ws 63/02, juris Rn. 10; OLG Hamm, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 17.08.1990 - 4 Ws 33/90
    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2016 - 1 Ws 163/16
    b) Die Entscheidung über die Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 79b StGB setzt voraus, dass nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft wird, ob ein fortdauerndes Bedürfnis nach Vollstreckung der Freiheitsstrafe besteht (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.04.2002 - 1 Ws 63/02, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschl. v. 17.08.1990 - 4 Ws 33/90, NStZ 1991, 186; entgegen den Bedenken bei LK-Schmid12, § 79b StGB Rn. 2 dürfte diese Zielsetzung auch mit einem im Übrigen verfahrensrechtlichen Verständnis der strafrechtlichen Verjährung - siehe BGH, Beschl. v. 07.06.2005 - 2 StR 122/05, juris Rn. 5 - vereinbar sein, da § 79b StGB gerade eine den sonstigen strafrechtlichen Verjährungsvorschriften der §§ 78 ff. StGB fremde Ermessensentscheidung des Gerichts zulässt).
  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2016 - 1 Ws 163/16
    b) Die Entscheidung über die Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 79b StGB setzt voraus, dass nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft wird, ob ein fortdauerndes Bedürfnis nach Vollstreckung der Freiheitsstrafe besteht (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.04.2002 - 1 Ws 63/02, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschl. v. 17.08.1990 - 4 Ws 33/90, NStZ 1991, 186; entgegen den Bedenken bei LK-Schmid12, § 79b StGB Rn. 2 dürfte diese Zielsetzung auch mit einem im Übrigen verfahrensrechtlichen Verständnis der strafrechtlichen Verjährung - siehe BGH, Beschl. v. 07.06.2005 - 2 StR 122/05, juris Rn. 5 - vereinbar sein, da § 79b StGB gerade eine den sonstigen strafrechtlichen Verjährungsvorschriften der §§ 78 ff. StGB fremde Ermessensentscheidung des Gerichts zulässt).
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