Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.04.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12   

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OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2013,31665)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2013 - 1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2013,31665)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2013,31665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für die Pflichtverteidigervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für die Pflichtverteidigervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ich habe da mal eine Frage: Bekommt der Pflichtverteidiger die Mittagspause bezahlt?

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06

    RVG: Rechtsanwaltsgebühren, Dauer der Teilnahme eines Rechtsanwalts an der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12

    Gebührenrecht: Keine Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger nach RVG-VV Nr. 4122

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2005 - 1 AR 22/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers, Längenzuschlag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    Auch insoweit besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung - auch bei den Vertretern der Gegenmeinung (a.A. wohl nur OLG Saarbrücken a.a.O.) - weitgehend und aus Sicht des Senats richtigerweise (Senat, B. v. 15.06.2005 - 1 AR 22/05 - StV 2006, 201 ) Einigkeit dahingehend, dass diese Wartezeit zwischen dem terminierten und tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung bei der Berechnung der Längenzuschläge ohne Weiteres in die Gesamtdauer der Hauptverhandlung einzubeziehen ist (vgl. auch hierzu die Rechtsprechungsnachweise bei Burhoff in Gerold/Schmidt a.a.O. Rdnr. 25 und Burhoff in Burhoff (Hrsg.) a.a.O. Rdnrn. 11, 12), obwohl bei streng wortlautorientierter und formaler Betrachtung auch hier keine "Hauptverhandlung" im engen strafprozessualen Sinne stattfindet.
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-68/06

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Dauer der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    Teilweise wird auch die Ansicht vertreten, dass Mittagspausen jedenfalls "im Kern" von der Gesamtverhandlungsdauer in Abzug zu bringen sind, wobei diese Pausenkernzeit, also die für eine mittägliche Sitzungsunterbrechung als üblich und angemessen erachtete und demgemäß nicht zu vergütende Zeitspanne teilweise auf bis zu einer Stunde (OLG Nürnberg StRR 2008, 200), teilweise - so auch das Landgericht Karlsruhe in dem angefochtenen Beschluss vom 20.07.2012 - auf bis zu 1 1/2 Stunden (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392 ) bemessen wird; soweit die Mittagspause über diesen zeitlichen Rahmen hinausgeht, soll die Frage, ob und inwieweit die überschießende Zeit als dem Rechtsanwalt zu vergütende Teilnahme an der Hauptverhandlung zu bewerten oder ebenfalls in Abzug zu bringen ist, im Rahmen einer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abstellenden Betrachtung entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für die Behandlung von sonstigen Sitzungspausen beurteilt werden (OLG Nürnberg a.a.O.; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 2 Ws 124/07

    Anrechenbarkeit der Mittagspause auf die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2007 - 1 Ws 541/07

    Rechtsanwaltsvergütung, Berechnung des Längenzuschlags, Mittagspause

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    Teilweise wird auch die Ansicht vertreten, dass Mittagspausen jedenfalls "im Kern" von der Gesamtverhandlungsdauer in Abzug zu bringen sind, wobei diese Pausenkernzeit, also die für eine mittägliche Sitzungsunterbrechung als üblich und angemessen erachtete und demgemäß nicht zu vergütende Zeitspanne teilweise auf bis zu einer Stunde (OLG Nürnberg StRR 2008, 200), teilweise - so auch das Landgericht Karlsruhe in dem angefochtenen Beschluss vom 20.07.2012 - auf bis zu 1 1/2 Stunden (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392 ) bemessen wird; soweit die Mittagspause über diesen zeitlichen Rahmen hinausgeht, soll die Frage, ob und inwieweit die überschießende Zeit als dem Rechtsanwalt zu vergütende Teilnahme an der Hauptverhandlung zu bewerten oder ebenfalls in Abzug zu bringen ist, im Rahmen einer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abstellenden Betrachtung entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für die Behandlung von sonstigen Sitzungspausen beurteilt werden (OLG Nürnberg a.a.O.; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07

    Berücksichtigung der Mittagspause während eines laufenden Verfahrens bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2012 - 5 Ws 33/12

    Gebühren des Pflichtverteidigers: Berechnung der für den Längenzuschlag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
    Nach dieser Auffassung, welche bereits seit geraumer Zeit vom 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart vertreten wird (OLG Stuttgart, B. v. 08.08.2005 - 4 Ws 118/05 - StV 2006, 200 ; in der Tendenz wohl ebenso OLG Koblenz - 1. Strafsenat - NJW 2006, 1150 ) und welcher sich unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. insoweit OLG Stuttgart, B. v. 20.04.2009 - 2 ARs 58/08 -) neuerdings auch der 2. und 5. Strafsenat dieses Gerichts angeschlossen haben (OLG Stuttgart, 5. Strafsenat, B. v. 27.07.2012 - 5 Ws 33/12 - StraFo 2012, 384), kann anderes im Einzelfall allenfalls dann gelten, wenn sich die Mittagspause über einen "extrem langen Zeitraum" erstreckt (OLG Stuttgart, 4. und 5. Strafsenat a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

  • KG, 17.06.2008 - 1 Ws 123/08

    Verteidigergebühren: Voraussetzungen für die Entstehung einer Verfahrensgebühr

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf

  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-14/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

  • OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

  • KG, 04.08.2009 - 2 StE 2/08

    Berücksichtigung der Sitzungspausen bei der Ermittlung der zeitlichen Dauer eines

  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    Der Wortlaut der Gebührentatbestände zwingt jedoch nicht dazu, ausnahmslos nur die Zeiten zu berücksichtigen, in denen die Hauptverhandlung tatsächlich stattgefunden hat, und damit auch kürzeste Pausen in Abzug zu bringen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12, StraFo 2014, 39).

    Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns der Hauptverhandlung am betreffenden Tag ist dagegen nicht abzustellen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12, StraFo 2014, 39; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05, juris; Burhoff , in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, VV-RVG 4108-4111, Rn. 25; Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 6. Hierzu tendierend bereits OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391.

    Anderer Ansicht OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12, StraFo 2014, 39; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 5 Ws 33/12, StraFo 2012, 384).

  • OLG München, 03.11.2014 - 4c Ws 18/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Notwendigkeit des Ausdrucks einer elektronischen

    Es gibt keinen Anlass von dieser ständigen Rechtsprechung des Senats auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 10.10.2013 AZ.: 1 Ws 166/12 StraFo 2014, 39ff.) Abstand zu nehmen.
  • OLG Koblenz, 30.09.2019 - 1 StE 6 OJs 36/17

    Pflichtverteidigergebühren; Bemessung der Hauptverhandlungsdauer bei sog.

    Nach anderer Ansicht wird grundsätzlich überhaupt kein Abzug der Mittagspause unabhängig von deren Dauer angenommen, mit Ausnahme von im Einzelfall außergewöhnlich langen Pausen (OLG Stuttgart, 4. Strafsenat, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05 - OLG Stuttgart, 5. Strafsenat, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 5 Ws 33/12 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 - alle zit. nach juris; Kremer in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, RVGVV 4110, Rn. 9).

    Die Möglichkeit einer umfassend freien Bestimmung des Rechtsanwalts über die Mittagspause - deren Zeitpunkt, deren Dauer und damit auch deren naturgemäß von Zeitpunkt und Dauer abhängige individuelle Ausgestaltung -, welche es rechtfertigen könnte, diese Pause gebührenrechtlich als "prozessneutral" und nicht verfahrensbezogen zu bewerten sowie ohne Weiteres dem nicht zu vergütenden privaten Lebensbereich zuzuordnen, ist somit - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in aller Regel nicht gegeben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 -, juris).

  • OLG Braunschweig, 28.04.2014 - 1 Ws 132/14

    Abzug der Mittagspause bei der gebührenrechtlich relevanten Ermittlung der

    Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Verteidigers, mit der er unter Hinweis insbesondere auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.10.2013 (1 Ws 166/12 - StraFo 2014, S. 39) an seinem Antrag auf Auszahlung des Längenzuschlags festhält.

    Die hiergegen vorgebrachten Argumente des Beschwerdeführers, der die die für seine Ansicht streitende o.g. Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 10.10.2013, 1 Ws 166/12, die die obergerichtliche Rechtsprechung ausführlich darstellt) in seine Beschwerdeschrift wörtlich übernommen hat, überzeugen letztlich nicht.

  • OLG Celle, 12.03.2014 - 1 Ws 84/14

    Einbeziehung einer Mittagspause bei der Berechnung der Dauer einer

    Schließlich macht sich der Beschwerdeführer die Gründe der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 (StraFo 2014, 39) zu Eigen.

    Die hiergegen vorgebrachten Argumente des Beschwerdeführers und des OLG Karlsruhe in der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung (AGS 2013, 573) überzeugen den Senat nicht.

  • OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14

    Einbeziehung der Zeit der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlages

    Im Übrigen macht sie sich die Gründe aus einer jüngst ergangenen Entscheidung des OLG Karlsruhe ( Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 -, [...] ) sowie die Erwägungen in einem Aufsatz von Kotz (NStZ 2009, 414 ff. ff.) zu Eigen.

    Jedenfalls bei einer sich auf nicht länger als drei Stunden belaufenden Dauer der Mittagspause werde in aller Regel von einer Einzelfallprüfung abzusehen und die gesamte Pausenzeit vollständig in die zu vergütende Hauptverhandlungsdauer einzubeziehen sein ( Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 -, jurisRn.

  • OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18

    Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und

    Anderer Ansicht OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12, StraFo 2014, 39; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 5 Ws 33/12, StraFo 2012, 384).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2016 - 2 Ws 76/16

    Längenzuschlag, Mittagspause

    Schließlich wird vertreten, dass Verhandlungspausen, insbesondere auch Mittagspausen, grundsätzlich nicht von der Dauer der Hauptverhandlung abgezogen werden, wobei allenfalls bei sehr langen Pausen im Einzelfall etwas anderes gelten könne (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2012, Az.: 5 Ws 33/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013, Az.: 1 Ws 166/12 mit ausführlicher Darstellung des Streitstandes; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2015, Az.: 1 Ws 358/15, alle zitiert nach juris; OLG Koblenz NJW 2006, 1150).
  • OLG Celle, 26.05.2016 - 1 Ws 245/16

    Erstattungsfähigkeit der durch das Ausdrucken der kompletten

    Der Senat teilt insoweit - nicht zuletzt auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der niedersächsischen Oberlandesgerichte in dieser Frage - die vom hiesigen 2. Strafsenat ( Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 , Nds. Rpfl. 2007, 385) und vom OLG Oldenburg ( OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14 - und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 ,- ) sowie vom überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte vertretene Auffassung, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist ( OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, ; OLG Bamberg AGS 2006, 124; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 [OLG Saarbrücken 20.02.2006 - 1 Ws 5/06] ; OLG München StRR 2009, 199 ; a.A. OLG Karlsruhe Beschluss vom 10. Oktober 2013 1 Ws 166/12 mit weiteren Nachweisen,- ).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 1 Ws 358/15

    Kein Abzug einer angemessenen Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags

    Die Frage, ob und in welchem Umfang bei der Ermittlung der für derartige Längenzuschläge maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer Sitzungspausen, insbesondere eine - im Sitzungsprotokoll ausdrücklich als solche ausgewiesene oder ersichtlich als solche angeordnete - Mittagspause, anzurechnen oder in Abzug zu bringen sind, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. zum Streitstand die Ausführungen des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 -, juris).
  • OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17

    Pflichtverteidigergebühr: Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Festsetzung

  • OLG Karlsruhe, 03.11.2015 - 2 Ws 277/15

    Kostenfestsetzung im Sicherungsverfahren: Besetzung des Spruchkörpers bei

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5603
OLG Hamm, 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden Verurteilten wegen Vorliegens der Rechtskraft der Verurteilung im Vollstreckungsverfahren bzgl. Anordnung der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden Verurteilten wegen Vorliegens der Rechtskraft der Verurteilung im Vollstreckungsverfahren bzgl. Anordnung der Führungsaufsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Reststrafenaussetzung: Auch der unbelehrbare = immer noch leugnende Verurteilte bekommt Bewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283, OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Hamm, NZV 2010, 635).
  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283, OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Hamm, NZV 2010, 635).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 418/10

    Anforderungen an die Sozialprognose im Rahmen der Entscheidung der Beendigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
    Diese Erwartung muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechende hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (zu vgl. OLG Köln, NStZ 2011, 162-163).
  • OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11

    Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
    Das - hier danach unzutreffende - Tatleugnen eines Verurteilten begründet aber als solches nicht zwangsläufig die Besorgnis neuer Straftaten und schließt auch nicht zwingend die Wahrscheinlichkeit eines künftig straftatenfreien Verhaltens aus (zu vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

    Diese Erwartung muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechende hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 06.12.2016 - III-5 Ws 303/16 -, juris Rn. 15 und vom 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 4 Ws 305/16

    Anrechnung des Maßregelvollzuges

    § 68 f Abs. 2 StGB stellt eine Norm mit Ausnahmecharakter dar und verlangt hinsichtlich der Kriminalprognose eine höhere Wahrscheinlichkeit dahingehend, dass der Verurteilte keine Straftat mehr begehen wird, als bei § 57 StGB (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2013, 31).
  • OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15

    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

    Nach der Rechtsprechung soll ein Ausnahmefall im Sinne des § 68 f Abs. 2 StGB insbesondere dann angenommen werden können, wenn im letzten Stadium des Strafvollzugs Umstände eingetreten sind, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (OLG Hamm vom 3. April 2012 [AZ.: 1 Ws 166/12]).
  • OLG Hamm, 02.10.2018 - 3 Ws 364/18

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Schwere der Tat

    § 67d Abs. 6 Satz 5 StGB stellt - ebenso wie die gleichlautende Regelung in § 68f Abs. 2 StGB - eine Norm mit Ausnahmecharakter dar und verlangt hinsichtlich der Kriminalprognose eine höhere Wahrscheinlichkeit dahingehend, dass der Verurteilte keine Straftat mehr begehen wird, als bei § 57 StGB (OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2012 - III-1 Ws 166/12, BeckRS 2012, 20021; Beschluss vom 18. Juli 2017 - 4 Ws 305, 306/17, juris, Rdnr. 27, jeweils für § 68f Abs. 2 StGB).
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