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   OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19   

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https://dejure.org/2020,4790
OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2020,4790)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2020 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2020,4790)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2020,4790)
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  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 171/99

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von StPO § 121 Abs 1 für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19
    Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesverfassungsgericht seine in den Beschlüssen vom 26. Februar 1997 (StV 1997, 535-536), vom 11. März 1999 (StV 1999, 328-329) und vom 15. Februar 2007 (StV 2007, 366-369) vertretene Auffassung, dass während der laufenden Hauptverhandlung eine besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht nicht erfolgen soll, aufgegeben hat, lassen sich weder der Entscheidungsformel noch den Entscheidungsgründen des Beschlusses vom 18. Februar 2020 entnehmen.
  • BVerfG, 26.02.1997 - 2 BvR 2560/96

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19
    Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesverfassungsgericht seine in den Beschlüssen vom 26. Februar 1997 (StV 1997, 535-536), vom 11. März 1999 (StV 1999, 328-329) und vom 15. Februar 2007 (StV 2007, 366-369) vertretene Auffassung, dass während der laufenden Hauptverhandlung eine besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht nicht erfolgen soll, aufgegeben hat, lassen sich weder der Entscheidungsformel noch den Entscheidungsgründen des Beschlusses vom 18. Februar 2020 entnehmen.
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19
    Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesverfassungsgericht seine in den Beschlüssen vom 26. Februar 1997 (StV 1997, 535-536), vom 11. März 1999 (StV 1999, 328-329) und vom 15. Februar 2007 (StV 2007, 366-369) vertretene Auffassung, dass während der laufenden Hauptverhandlung eine besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht nicht erfolgen soll, aufgegeben hat, lassen sich weder der Entscheidungsformel noch den Entscheidungsgründen des Beschlusses vom 18. Februar 2020 entnehmen.
  • KG, 08.11.2006 - 1 HEs 59/05

    Untersuchungshaft: Dauer der Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19
    Die Prüfung des Oberlandesgerichts kann sich daher nur auf die Frage erstrecken, ob die Fortdauer der Untersuchungshaft im Zeitpunkt seiner aktuellen Befassung gerechtfertigt ist, nicht aber darauf, ob in der Vergangenheit erlittene Untersuchungshaft gerechtfertigt war (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1992, 795-796; OLG Dresden NStZ 2004, 644; KG, Beschluss vom 8. November 2006 - (4) 1 HEs 59/05 (43-47, 49/06) -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19
    Die Prüfung des Oberlandesgerichts kann sich daher nur auf die Frage erstrecken, ob die Fortdauer der Untersuchungshaft im Zeitpunkt seiner aktuellen Befassung gerechtfertigt ist, nicht aber darauf, ob in der Vergangenheit erlittene Untersuchungshaft gerechtfertigt war (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1992, 795-796; OLG Dresden NStZ 2004, 644; KG, Beschluss vom 8. November 2006 - (4) 1 HEs 59/05 (43-47, 49/06) -, juris).
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   OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 Ws 170/19   

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https://dejure.org/2019,51550
OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,51550)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,51550)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,51550)
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  • OLG Jena, 19.06.2019 - 1 Ws 114/19

    Maßregelvollzug in Thüringen: Verlängerung der gerichtlichen Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 Ws 170/19
    Mit Beschluss vom 25. Juli 2019 (1 Ws 115/19) hat der Senat die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus gegen den Angeklagten angeordnet und die Haftkontrolle für die Dauer von weiteren drei Monaten dem Landgericht Potsdam übertragen.
  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 Ws 170/19
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) dürfen erst noch bevorstehende Verzögerungen von völlig ungewisser Dauer nicht anders behandelt werden als bereits eingetretene (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06 -, juris).
  • OLG Köln, 02.08.2002 - 2 Ws 366/02

    Fluchthemmende Faktoren bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 Ws 170/19
    Nach alledem hat der Angeklagte eine nicht mehr zur Bewährung aussetzbare Freiheitsstrafe zu erwarten, so dass es besonderer fluchthemmender Faktoren bedürfte, um die Fluchtgefahr auszuräumen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02. August 2002 - 2 Ws 366/02 -).
  • BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2090/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2019 - 1 Ws 170/19 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 des Grundgesetzes.
  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 1 Ws 8/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine frühere Haftentscheidung

    Identisch entschied der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 25. Juli 2019 nach neunmonatiger Untersuchungshaft (1 Ws 115/19) und 04. November 2019 nach einjähriger (1 Ws 170/19).
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   OLG Zweibrücken, 02.08.2019 - 1 Ws 170/19   

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https://dejure.org/2019,25007
OLG Zweibrücken, 02.08.2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,25007)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.08.2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,25007)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. August 2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,25007)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06

    "Ungebühr" i.S. des § 178 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2019 - 1 Ws 170/19
    Die Vorschrift gilt auch nicht nur für das Rechtsbeschwerdeverfahren (OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006, 1 Ws 30/06, Rn. 5 - 8; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. August 2005, 1 Ws 284/05, Rn. 7; beide juris).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2015 - 1 Ws 202/15

    Bußgeldverfahren: Besetzung des Bußgeldsenats des Oberlandesgerichts bei der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2019 - 1 Ws 170/19
    Die Frage, ob ein innerer Zusammenhang zwischen der Ungebühr und der Ordnungswidrigkeit besteht oder ob der Ordnungsgeldbeschluss mit der Entscheidung über die Hauptsache zusammenhängt, ist nach Auffassung des Senats in diesem Zusammenhang unerheblich (a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. Dezember 2015, 1 Ws 202/15, Rn. 11, juris).
  • OLG Jena, 25.08.2005 - 1 Ws 284/05

    Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2019 - 1 Ws 170/19
    Die Vorschrift gilt auch nicht nur für das Rechtsbeschwerdeverfahren (OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006, 1 Ws 30/06, Rn. 5 - 8; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. August 2005, 1 Ws 284/05, Rn. 7; beide juris).
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   OLG Karlsruhe, 11.07.2019 - 1 Ws 170/19   

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https://dejure.org/2019,22516
OLG Karlsruhe, 11.07.2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,22516)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,22516)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 170/19 (https://dejure.org/2019,22516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 121 Abs 1 StVollzG, § 464b S 1 StPO
    Kostenfestsetzungsverfahren bei gerichtlichen Entscheidungen nach Strafvollzugsgesetz

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 121 ; StPO § 464b
    Kostenfestsetzung; notwendige Auslagen; Rechtsanwaltsvergütung; Strafvollzug; Kostengrundentscheidung

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 121 ; StPO § 464b
    Anwendbarkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens im Rahmen von gerichtlichen Entscheidungen nach dem Strafvollzugsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BGH, 24.07.1996 - 2 StR 150/96

    Kostenentscheidung - Nachtrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2019 - 1 Ws 170/19
    Die rechtskräftige Kostengrundentscheidung ist im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO bindend und jeder Abänderung oder Ergänzung entzogen, selbst wenn sie fehlerhaft ist (Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 464b Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62 Aufl. 2019, § 464b Rn. 1; vgl. auch BGH NStZ-RR 1996, 352).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16

    Erstattung von Schreibauslagen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren (allgemeiner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2019 - 1 Ws 170/19
    Damit ist für die Kosten und Auslagen, die ein Beteiligter einem anderen Beteiligten zu erstatten hat, wozu gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auch die Gebühren und die nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstattenden Auslagen eines Rechtsanwalts gehören, das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO anzuwenden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04. Oktober 2017 - 2 BvR 821/16 -, juris; Kamann/Spaniol in AK-StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 121 Rn. 18).
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