Weitere Entscheidungen unten: KG, 16.04.2010 | KG, 09.07.2010 | OLG Naumburg, 19.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09, 1 Ws 170/09, 1 Ws 171/09, 1 Ws 184/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6814
OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09, 1 Ws 170/09, 1 Ws 171/09, 1 Ws 184/09 (https://dejure.org/2009,6814)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.05.2009 - 1 Ws 169/09, 1 Ws 170/09, 1 Ws 171/09, 1 Ws 184/09 (https://dejure.org/2009,6814)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 1 Ws 169/09, 1 Ws 170/09, 1 Ws 171/09, 1 Ws 184/09 (https://dejure.org/2009,6814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 74 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Abs 2 Nr 1 StGB
    Einziehung; Treuhand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung eines treuhänderisch eingerichteten Kontos gem. § 74 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen einer Anklage wegen Geldwäsche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1
    Einziehung eines treuhänderisch eingerichteten Kontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 279
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73

    Sofortige Beschwerde gegen die entschädigungslose Einziehung gem. § 73 StGB eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Aber auch die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung im Zivilrecht stehen - wie sich aus der oben genannten BGH-Rechtsprechung ergibt - der Anknüpfung an die rein formale Rechtsposition bei der strafrechtlichen Einziehung nicht entgegen (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1974, 709).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • OLG Oldenburg, 15.12.1970 - 1 Ss 311/70

    Kraftfahrzeug; Straftat; Notwendiger Gegenstand der Tat; Tatmittel

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Der Angeklagte erlangte diesbezüglich - unbeschadet der mit dem Mitangeklagten K. geschlossenen Vereinbarungen - eine gewahrsamsgleiche Verfügungsmacht, da er im Verhältnis zum Finanzinstitut alleiniger Inhaber der entsprechenden Auszahlungsansprüche war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; vgl. auch Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 NJW 2019, 2182, 2183; OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 Ws 169/09, NStZ-RR 2010, 279, 280).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20

    Begünstigung (Vorteilssicherungsabsicht)

    Denn die Angeklagte war trotz einer mit dem Mitangeklagten getroffenen Abrede darüber, wem die Guthaben zustehen, im Verhältnis zur Bank alleinige Inhaberin der Guthabenforderungen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 Ws 169/09, NStZ-RR 2010, 279, 280).
  • OLG Celle, 17.09.2009 - 1 Ws 449/09

    Einziehung von Forderungen; Maßgeblichkeit der formalen Rechtsposition des

    Insgesamt stellt sich die Rechtslage für die Beschwerdeführerin zu 2) vorliegend genauso dar, wie sie vom Senat im Beschluss vom 5. Mai 2009 ( 1 Ws 169/09 ) bereits hinsichtlich ihrer Töchter gewürdigt worden ist.
  • LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08

    Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens;

    Das Oberlandesgericht Celle hat am 5. Mai 2009 (1 Ws 169-171/09, 1 Ws 184/09) die sofortigen Beschwerden der Töchter als unzulässig verworfen, aber auf die sofortige Beschwerde den Beschluss der Kammer aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Entziehungsantrag der Staatsanwaltschaft an die Kammer zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09, 2 AR 103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11124
KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09, 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,11124)
KG, Entscheidung vom 16.04.2010 - 1 Ws 171/09, 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,11124)
KG, Entscheidung vom 16. April 2010 - 1 Ws 171/09, 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,11124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 310 Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) bei Anfechtung von Beschwerdeentscheidungen; Verpflichtung eines Liquidators einer aufgelösten Gesellschaft zur Erfüllung von Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft; Notwendigkeit von dringenden Gründen ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer Arrestanordnung im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 175
  • Rpfleger 2010, 543
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08; entgegen OLG München, 12. November 2007, 2 Ws 942/07).(Rn.4) (Rn.5) (Rn.7).

    Vielmehr betrifft auch eine vorhergehende negatorische Beschwerdeentscheidung die Anordnung des dinglichen Arrestes in gleicher Art und Weise, wie die Ablehnung des Erlasses oder die Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls die Verhaftung oder einstweilige Unterbringung betrifft (so im Ergebnis auch OLG Celle StV 2009, 120; zur Auslegung der Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der "Verhaftung" bereits BGHSt 26, 270 und nachfolgend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1978 - 6 Ws 672/78 -, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Diese Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnhilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten eingeführt worden, das den durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 2073) angemahnten verstärkten Schutz der Rechte Tatgeschädigter umgesetzt hat.
  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Insbesondere steht der Staatsanwaltschaft bei Nichterlass oder Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls nach der ständigen obergerichtlichen Entscheidungspraxis die weitere Beschwerdemöglichkeit zu (vgl. BGH NJW 1991, 2094, NJW 1998, 467; Meyer-Goßner aaO, § 310 Rdn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07

    Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Der dingliche Arrest gegen einen Dritten gemäß § 73 Abs. 3 StGB darf ausdrücklich auch zur Sicherung des Anspruchs eines Verletzten angeordnet werden (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162).
  • BGH, 16.06.2009 - StB 19/09

    Befugnis des Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung im Beschwerdeweg

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Verdichtet sich ein bestehender (einfacher) Tatverdacht bis dahin nicht, ist die Maßnahme aufzuheben (vgl. BGH wistra 2009, 364; Meyer-Goßner aaO., § 111 b Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01

    Untreue; Vermögensnachteil (Rückwirkender Ausschluß durch rechtmäßige Ansprüche;

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Ihm ist damit - hier durch gerichtlichen Auftrag - die Befugnis eingeräumt, über fremdes Vermögen zu verfügen (vgl. BGH wistra 2001, 345; Fischer, StGB 57. Aufl., § 266 Rdn. 16).
  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08; entgegen OLG München, 12. November 2007, 2 Ws 942/07).(Rn.4) (Rn.5) (Rn.7).
  • OLG Hamm, 18.12.1978 - 6 Ws 672/78
    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Vielmehr betrifft auch eine vorhergehende negatorische Beschwerdeentscheidung die Anordnung des dinglichen Arrestes in gleicher Art und Weise, wie die Ablehnung des Erlasses oder die Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls die Verhaftung oder einstweilige Unterbringung betrifft (so im Ergebnis auch OLG Celle StV 2009, 120; zur Auslegung der Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der "Verhaftung" bereits BGHSt 26, 270 und nachfolgend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1978 - 6 Ws 672/78 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    a) Die Auffassung, bereits der Wortlaut der Vorschrift lasse eine weitere Anfechtung der ersten Beschwerdeentscheidung nur zu, wenn durch diese ein dinglicher Arrest entweder überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt worden sei (so OLG München NStZ 2008, 389; im Ergebnis ihm folgend Hans. Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2009, 232; zustimmend auch Pfordte StV 2008, 243; Theile StV 2009, 161), teilt der Senat nicht.
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Vielmehr betrifft auch eine vorhergehende negatorische Beschwerdeentscheidung die Anordnung des dinglichen Arrestes in gleicher Art und Weise, wie die Ablehnung des Erlasses oder die Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls die Verhaftung oder einstweilige Unterbringung betrifft (so im Ergebnis auch OLG Celle StV 2009, 120; zur Auslegung der Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der "Verhaftung" bereits BGHSt 26, 270 und nachfolgend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1978 - 6 Ws 672/78 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Dem gleichzustellen ist jedoch die Fallkonstellation einer durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltenen (ursprünglichen) Arrestanordnung (HansOLG Hamburg in NStZ 2009, 232; KG in wistra 2010, 317; OLG München in wistra 2011, 400; OLG Oldenburg in StV 2011, 613; vgl. auch Senat in StV 2009, 122).

    Zwar kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ihrer Aufrechterhaltung inhaltliche und zeitliche Grenzen setzen, jedoch bleiben die hieran zu stellenden Anforderungen ohnedies grundsätzlich hinter denjenigen, die bei einer Inhaftierung zu gelten haben, zurück (KG in wistra 2010, 317, 319; OLG Köln in StV 2004, 121, 122 und Beschluss v. 23. November 2009, Az.: 2 Ws 559-560/09 ).

  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

    Der Begriff der "dringenden Gründe" ist identisch mit demjenigen des § 111a StPO, so dass diese vorliegen, wenn das Ergehen der endgültigen Anordnung in hohem Maße wahrscheinlich ist (KG wistra 2010, 317, 319; OLG Hamburg NJW 2012, 1601, 1602; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 111b Rn. 8 i.V.m. § 111 a Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Weder der Wortlaut noch das gesetzgeberische Motiv zwingen zu einer einschränkenden Auslegung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2010 - III-3 Ws 114/10 -, ; KG, Beschluss vom 16. April 2010 - 1 Ws 171/09 -, ; OLG Jena, Beschluss vom 15. April 2011 - 1 Ws 129/11 -, ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 Ws 103/14 -, ; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. April 2016 - 1 Ws 111/16 -, ; KK-StPO, 7. Aufl., § 310 Rn. 13; SK-StPO, 5. Aufl., § 310 Rn. 30).
  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der

    KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2010 ( 1 Ws 171/09 ), NStZ 2011, 175 f.).
  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

    Soweit nach der vorgenannten Entscheidung das Oberlandesgericht Celle (Entscheidung vom 20.05.2008, wistra 2008, 359) und das Kammergericht Berlin (Entscheidung vom 16.04.2010, wistra 2010, 317) entschieden haben, dass die weitere Beschwerde auch bei einer Fallkonstellation wie der hier verfahrensgegenständlichen statthaft ist (unentschieden insoweit der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in seiner Entscheidung vom 27.11.2008, StV 2009, 122), vermögen die dort gegebenen Begründungen nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
   KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09 - 2 AR 103/09   

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https://dejure.org/2010,31386
KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09 - 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,31386)
KG, Entscheidung vom 09.07.2010 - 1 Ws 171/09 - 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,31386)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 1 Ws 171/09 - 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,31386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 464 Abs 2 StPO, § 467 Abs 1 StPO, § 15 Abs 1 RVG, § 15 Abs 2 S 2 RVG, Nr 4100 RVG-VV
    Unselbstständige Zwischenverfahren in Strafsachen: Erforderlichkeit einer Auslagenentscheidung; Verteidigergebühr für das Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Abgeltung der Tätigkeiten des Verteidigers in einem strafverfahrensrechtlichen Beschwerdeverfahren durch die Gebühren der jeweiligen Instanz

  • rechtsportal.de

    Verfahrenskosten; Erforderlichkeit einer Grundentscheidung bei Entscheidungen in unselbständigen Zwischenverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 04.06.2003 - 1 Ws 135/03

    Dinglicher Arrest: Erfordernis der Auslagenentscheidung bei Teilerfolg des nicht

    Auszug aus KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09
    c) Ob es sich anders verhält, wenn Arrestentscheidungen im Zwischenverfahren gegen Nichtbeschuldigte oder sonstige Dritte ergehen und dadurch den Charakter selbständiger, vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens unabhängiger Nebenverfahren gewinnen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 1 Ws 135/03 - juris), kann dahinstehen.
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09
    Denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538).
  • BVerfG, 16.11.2009 - 1 BvR 3229/06

    Auslagenerstattung (Verteidigungskosten; erfolgreicher Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09
    Entsprechendes gilt für den Abschluss selbständiger Zwischenverfahren, die mit einer Kosten- und Auslagenentscheidung zu versehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. November 2009 - 1 BvR 3229/06 - juris).
  • KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03

    Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige

    Auszug aus KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09
    Da § 464 StPO in den Absätzen 1 und 2 zwischen den Verfahrenskosten einerseits und den Auslagen andererseits unterscheidet, kann die Überbürdung der Verfahrenskosten auf die Landeskasse nicht dahin ausgelegt werden, dass damit auch die notwendigen Auslagen der Landeskasse angelastet werden (vgl. KG NStZ-RR 2004, 190; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 24, 25; Gieg, in: KK-StPO 6. Aufl., § 464 Rdn. 4, 6; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 464 Rdn. 12, jew. m.w.N.; a.A. OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 189).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09
    Denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538).
  • OLG Naumburg, 17.01.2001 - 1 Ws 13/01

    Auslegung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei "Freispruch auf Kosten der

    Auszug aus KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09
    Da § 464 StPO in den Absätzen 1 und 2 zwischen den Verfahrenskosten einerseits und den Auslagen andererseits unterscheidet, kann die Überbürdung der Verfahrenskosten auf die Landeskasse nicht dahin ausgelegt werden, dass damit auch die notwendigen Auslagen der Landeskasse angelastet werden (vgl. KG NStZ-RR 2004, 190; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 24, 25; Gieg, in: KK-StPO 6. Aufl., § 464 Rdn. 4, 6; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 464 Rdn. 12, jew. m.w.N.; a.A. OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 189).
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Nicht zu den verfahrensabschließenden Entscheidungen in diesem Sinne gehören dagegen die gerichtlichen Entscheidungen in unselbstständigen Zwischenverfahren, also Verfahrensabschnitten, die nur eine vorläufige Regelung treffen, etwa Beschwerden gegen die Anordnung der Untersuchungshaft, Anordnungen des Richters im Vollzug der Untersuchungshaft, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse sowie die den Antrag auf Wiedereinsetzung verwerfende Entscheidung (vgl. KG, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 1 Ws 171/09 -, juris Rn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung

    Eine Auslegung des - unvollständigen - Kostenausspruchs, der sich dem Wortlaut nach nur zu den Kosten des Verfahrens verhält, dahingehend, dass von ihm auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten umfasst sein sollen, wird nach mittlerweile einhelliger Auffassung als unzulässig erachtet (KG, NStZ-RR 2004, 190 m. w. N; KG, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 1 Ws 171/09 [2 AR 103/09], BeckRS 2012, 12419; OLG Rostock, Beschluss vom 1. März 2007 - I Ws 413, 425, 426/06, BeckRS 2007, 15244 m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 157 - für die Auslagen der Nebenklage; Niesler, in: BeckOK-StPO, § 467, Rn. 15 [Stand: 01.01.2017]; a. A. OLG Köln, StraFo 1997, 285; vgl. auch OLG Naumburg, NStZ-RR 2001, 189, welches allerdings über den Ausspruch "auf Kosten der Staatskasse" zu befinden hatte).
  • KG, 27.10.2011 - 1 Ws 80/11

    Verfahrenskosten; Erforderlichkeit einer Grundentscheidung bei Entscheidungen in

    Nicht zu den verfahrensabschließenden Entscheidungen gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die in einem unselbständigen Zwischenverfahren ergangenen Beschlüsse, wie hier über die Beschwerde gegen die Anordnung von Untersuchungshaft (vgl. Senat, Beschluß vom 9. Juli 2010 - 1 Ws 171/09 -).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.03.2009 - 1 Ws 171/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27538
OLG Naumburg, 19.03.2009 - 1 Ws 171/09 (https://dejure.org/2009,27538)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.03.2009 - 1 Ws 171/09 (https://dejure.org/2009,27538)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. März 2009 - 1 Ws 171/09 (https://dejure.org/2009,27538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen auch nach Erlass des Urteils; Geltung des Beschleunigungsgebots auch i.F.d. Außervollzugsetzung des Haftbefehls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 120 StPO
    Beschleunigungsgebot in Haftsachen

Papierfundstellen

  • StV 2009, 482
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 22.03.2022 - 1 Ws (s) 84/22

    Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot

    Als Konsequenz dessen verlangt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, das Verfahren von Beginn an und während der gesamten Dauer des Strafverfahrens mit der größtmöglichen Beschleunigung zu betreiben (vgl. Senat vom 19.03.2009, 1 Ws 171/09, juris).
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